Rauswurf aus dem Haus

7. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Josi22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rauswurf aus dem Haus

Hallo sind vor 11 monaten ins gemeinsam erbaute Haus eingezogen. Nun ist die Beziehung in die Brüche gegangen und ich lebe noch in dem Haus mit meinem Expartner da ich noch keine neue Bleibe gefunden habe. Wir haben ein gemeinsames Kind und eines hab ich mit in die Beziehung gebracht. Ich bin weder im Grundbuch noch hab ich ein Wohnrecht in dem Haus aus dem Kredit wurde ich schon entlassen vor einer Woche da ein Familienmitglied von ihm mit in den Kredit eingestiegen ist. Nun zu meiner Frage: Das ganze Haus ist voll mit meinen Möbeln und nun will er am Samstag mit seinen Freunden meine Möbel vor das Haus raus stellen und mich mit meinen 2 Kindern auf die Strasse setzen obwohl ich noch keine neue bleibe habe. Kann er das machen? Darf er das rechtlich? Bitte um dringende Antwort.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)

Ich weiss nur, dass er sein eigenes minderjähriges Kind nicht rauswerfen kann, wenn es ansonsten obdachlos wird. Wie das mit dir und seinem stiefkind aussieht, weiss ich nicht, meine aber, mal gelesen zu haben, dass er dir 14 Tage Zeit zum Auszug geben müsste.

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#2
 Von 
Josi22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok vielen Dank und wie ist es mit meinen Möbeln darf er die einfach rausstellen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)

Meines Wissens nicht. Da gelten auch die 14 Tage, und auf öffentlichen grund, zb Bürgersteig, darf er sie sowieso nicht stellen.

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#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

wurdest du schon vor "laengerer Zeit" zu euren Auszug aufgefordert

mit Kindern solltest du dir per Gericht die Wohnung fuer einen Zeitraum zuweisen lassen.



edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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