Rauswurf mit über mit 27

12. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
ip628575-79
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rauswurf mit über mit 27

Hallo,

meine Mutter hat mir damit gedroht mich rauszuwerfen.

Bin 27 Jahre, keine Ausbildung, mehrmals versucht zu studieren, psychische Behinderung anerkannt (50), arbeitslos und es läuft derzeit ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente, weil das Jobcenter mich für arbeitsunfähig sieht. Versuche eine Ausbildung zu finden - erfolglos bis jetzt.

Es liegt seitens meiner Mutter ein noch unausgefüllter Untermietvertrag auf meinem Tisch, wollten den eigentlich gemeinsam ausfüllen. Wie würde sich das ganze verhalten falls es nun einen Mietvertrag gäbe?

Welche Möglichkeiten hätte meine Mutter mich rauszuwerfen? Und in welchem zeitlichen Rahmen muss ich mich darauf einstellen? Einfach Schloss tauschen oder Polizei und dann Rauswurf?
Wie kann ich dagegen vorgehen, falls es soweit kommt?
An welche Stellen kann ich mich wenden um eine Obdachlosigkeit zu vermeiden?

MfG

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34379 Beiträge, 5919x hilfreich)

Zitat (von ip628575-79):
meine Mutter hat mir damit gedroht mich rauszuwerfen.
Nicht schön. ABER: Warum und warum erst jetzt?
Zitat (von ip628575-79):
psychische Behinderung anerkannt (50),
Meinst du GdB 50?
Zitat (von ip628575-79):
Versuche eine Ausbildung zu finden - erfolglos bis jetzt.
Versuche, ganz einfach einen einfachen Job zu finden--- auch erfolglos?
Zitat (von ip628575-79):
Es liegt seitens meiner Mutter ein noch unausgefüllter Untermietvertrag auf meinem Tisch,
Ja, der kann dort liegenbleiben. Wieso und wofür sollte ein Untermietvertrag nützen, wenn du eine Untermiete nicht zahlen kannst?
Zitat (von ip628575-79):
Wie würde sich das ganze verhalten falls es nun einen Mietvertrag gäbe?
Wie bitte?
Zitat (von ip628575-79):
Welche Möglichkeiten hätte meine Mutter mich rauszuwerfen? Und in welchem zeitlichen Rahmen muss ich mich darauf einstellen?
Das ist deiner Mutter freigestellt. Sofort, unverzüglich, zum xxDatum.
Zitat (von ip628575-79):
Wie kann ich dagegen vorgehen, falls es soweit kommt?
Vorher mit deiner Mutter vereinbaren, dass du dir einen Job und eine eigene Unterkunft suchst...und zB am 1.11. ausziehst.
Zitat (von ip628575-79):
An welche Stellen kann ich mich wenden um eine Obdachlosigkeit zu vermeiden?
An alle, die Unterkünfte vermieten.

Zitat (von ip628575-79):
und es läuft derzeit ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente, weil das Jobcenter mich für arbeitsunfähig sieht.
Das dürfte erfolglos enden, denn einen Rentenanspruch wegen Erwerbsminderung hast du vermutlich gar nicht.
uU bleibt bei festgestellter Erwerbsunfähigkeit (dauerhaft unter 3 Std. tgl.) nur das Sozialamt mit Sozialhilfe. Das aber auch nur, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und deine Mutter nicht unterhaltspflichtig für dich ist und bleibt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124666 Beiträge, 40388x hilfreich)

Zitat (von ip628575-79):
Welche Möglichkeiten hätte meine Mutter mich rauszuwerfen?

Alle die der Gesetzgeber ihr bietet, z.B. Tür auf, Kind raus, Tür zu.



Zitat (von ip628575-79):
Und in welchem zeitlichen Rahmen muss ich mich darauf einstellen? Einfach Schloss tauschen oder Polizei und dann Rauswurf?

Kommt ganz auf Dein Verhalten und den Grad der Genervtheit Deiner Mutter an.



Zitat (von ip628575-79):
Wie kann ich dagegen vorgehen, falls es soweit kommt?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Wenn man allerdings von der Polizei rausgeworfen wird, sind die Erfolgsaussichten eines "dagegen vorgehen" recht regelmäßig marginal.



Zitat (von ip628575-79):
An welche Stellen kann ich mich wenden um eine Obdachlosigkeit zu vermeiden?

Diese Stellen sind bekannt unter
- Vermieter
- Makler
- Immobilien und Kleinanzeigenportale

Dann gibt es noch das zuständige Amt der jeweiligen Gemeinde, das einem einen Platz in einem Wohnheim etc. zuweisen kann.




-- Editiert von User am 12. August 2024 15:31

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2985 Beiträge, 967x hilfreich)

Soweit ihr Bürgergeld bezieht, ist das Jobcenter der richtige Ansprechpartner. Im Falle des bewilligten Rentenbezuges ist ggf. ab dann das Sozialamt zuständig.

Die Androhung eines Rauswurfes und ein Untermietvertrag sind ja zwei sehr unterschiedliche Dinge. Ihr solltet euch also wohl zunächst mal klar werden, wie es nun weitergehen soll.

Der Sinn eines Untermietvertrages erschließt sich mir allerdings selbst im Falle des weiteren Zusammenlebens nicht.

In der geschilderten Konstellation könnte sogar noch ein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern, ggf. sogar lebenslänglich bestehen.

Welche Finanzen hat die Mutter? Wer zahlt wie viel Miete? Wer lebt noch dort? Was ist mit dem Vater? Wird hier noch Unterhalt gezahlt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39586 Beiträge, 14169x hilfreich)

Offensichtlich hat man ja wohl die Voraussetzungen für eine EM-Rente nicht erfüllt; gearbeitet hat man ja wohl in den letzten 5 Jahren keine 3 Jahre. Man wird also weiterhin ein Fall für das JC bleiben. Ohne Mietvertrag kann Deine Mutter Dich von jetzt auf gleich raus werfen. Mit (Unter)Mietvertrag gibt es eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Wenn Deine Mutter Dich rausschmeißt, das Untermietverhältnis kündigt, dann obliegt erst einmal Dir, für Dich selbst zu sorgen. Das muss niemand, wirklich niemand für Dich tun. Falls Du auf der Straße stehst, wird Dir ein Bett in einem Obdachlosenasyl zur Verfügung gestellt werden, sofern Freiraum da ist

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33396 Beiträge, 17433x hilfreich)

An welche Stellen kann ich mich wenden um eine Obdachlosigkeit zu vermeiden? Neben den schon genannten Stellen gibt es Vereine zur Unterstützung psychisch Kranker, die mitunter betreute WGs oder "Trägerwohnungen" (also Wohnung, die der Verein angemietet hat und in denen man dann übergangsweise wohnt) haben - es muss halt ein Platz frei sein. Auch hier gilt wieder - selbst aktiv werden, den Kontakt suchen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

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