Hallo allerseits,
ein Anwalt rät seinem Mandaten die Ex-Frau auf ehelichen Unterhalt zu verklagen (kurz Ehe unter 3 Jahren deswegen nur der eheliche Unterhalt), weil diese mehr verdient und somit bis zur Scheidung Unterhalt zahlen soll. Nach langem hin und her scheint dann doch kein Unterhalt gezahlt werden zu müssen. Der Anwalt stellt seinem Mandaten die ganze Aktion in Rechnung. Ist dieses so richtig??? Der Anwalt war ja sschließlich der Meinung das der Unterhalt gezahlt werden muss, und wenn dieses nicht so ist sollte doch da auch nicht eine so hohe Rechnung erstellt werden, oder?
Vielen Dank im voraus.
Rechnung Anwalt
1. September 2016
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Frage vom 1. September 2016 | 15:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung Anwalt
#1
Antwort vom 1. September 2016 | 16:45
Von
Status: Unbeschreiblich (42765 Beiträge, 14778x hilfreich)
Du hast den Anwalt mandatiert. Er hat eine Dienstleistung erbracht. Und offensichtlich auch was getan. Vom Bäcker kannst Du auch nicht das Geld für bezahlte Brötchen zurück verlangen, wenn sie Dir nicht geschmeckt haben. Die Höhe der Vergütung hängt vom Gegenstandswert ab, den kennen wir hier nicht. Einzelheiten sind dem RVG zu entnehmen.
wirdwerden
#2
Antwort vom 1. September 2016 | 17:10
Von
Status: Lehrling (1235 Beiträge, 630x hilfreich)
Glaskugel haben wir keine. Warum ist denn kein Unterhalt geschuldet?
Wenn das tatsächlich bereits aufgrund der bei Mandatierung vorliegenden Informationen erkennbar war kommt eventuell ein Schadenersatzanspruch in Betracht. Liegt es nur daran, das das Gericht einer bestimmten Rechtsansicht gefolgt ist oder dass der Gegner neue Informationen vorgetragen hat, dann mit Sicherheit nicht.
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