Rechnung Auszahlung Haus

19. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Null Plan
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 12x hilfreich)
Rechnung Auszahlung Haus

Liebes Forum,
es geht um folgende Situation:
Mann (M) und Frau (F) wollten 2002 ein Haus kaufen. Vater der Frau hatte dann angeboten sein Haus der F mit Wohnrecht für Ihn zu überschreiben. M und F sollen Geschwister der F auszahlen um spätere Ansprüche zu verhindern und "gerechter Erbverteilung" entgegenzukommen. M zögert, weil das Haus nicht Gross genug ist und M und F anbauen müssen. Schließlich hatten sich alle geeinigt. Bein Notar übertrug der Vater der F das Haus, in gleichen Vertrag teilte/überträgt die F dem M 50% des Hauses. Nun steht F und M zu je 50% im GB. Sie bauen an und die Hypothek sowie die Auszahlung der F-Geschwister wird gemeinsam zu 50/50% bei der Bank finanziert. Beide unterschreiben den Schuldvertrag bei der Bank. Sie brachte einen Bausparvertrag von 35TEuro mit in die Ehe, welcher mit 15Teuro angespart war. Er brachte 20Teuro Sparguthaben mit. Beides wurde für den Anbau verwendet.
Nun, nach 15 Jahren ist eine Ehetrennung von Ihr gewünscht.
Das ursprüngliche Vater-Haus war 280Teuro geschätzt. Der Anbau lag bei 130Teuro. Der Gesamt-Schätzwert vom Architekt war seinerzeit 410TEuro.
Restschuld nach Auszahlung der Geschwister und Teil-Tilgung Hypo liegt heute bei 150Teuro.
M hat die ganzen Jahre die Abzahlung getätigt. F hat etwas Geld dazu verdient und weitgehend in den Haushalt eingebracht. Verhältnis 4/1.
1.: M möchte gerne das Haus behalten und F auszahlen. Wieviel Euro müsste M der F anbieten, abgesehen von Inventar und Zugewinnrechnung?
2.: Wie rechnet man das Haus-Angebot ?
2a.: Hat F das Vater Haus mit in die Ehe gebracht, wenn die Überschreibung zeitgleich in einem Vertrag statt fand?
3.: F will im Haus bleiben, mit zwei Kindern (15/14). Könnte sich das Haus aber gar nicht leisten. Kann M trotzdem auf "Kauf" und Auszahlung an F drängeln?
4.: Wie hoch wäre die Chance das F das Haus und Unterhalt zugesprochen wird, und M die Hypothek zusätzlich alleine weiterzahlen müsste.
Herzlichen Dank für eure Antworten im Voraus.
Grüße



-- Editiert von Null Plan am 19.10.2017 23:53

-- Editiert von Null Plan am 19.10.2017 23:55

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Nullplan,



Zitat (von Null Plan):
Bein Notar übertrug der Vater der F das Haus, in gleichen Vertrag teilte/überträgt die F dem M 50% des Hauses. Nun steht F und M zu je 50% im GB.


somit gehört jedem die Hälfte des Hauses-

Rechne wie folgt:

Wert des Hauses minus aller Schulden ( Hypothek, Auszahlung an Geschwister usw.)

Davon bekommt jeder die Hälfte in sein Endvermögen.

Dann bei jedem:

Endvermögen minus Anfangsvermögen.

z.B.

Haus Wert minus Schulden 200 000€

bei jedem

Endvermögen Mann 100 000€ minus Anfangsvermögen 15 000€ Bauspar = 85000€ Zugewinn


Endvermögen Frau 100 000€ minus Anfangsvermögen 20 000 € = Zugewinn 80 000€

Jeder bekommt den Wert des halben Hauses und der Mann muss der Frau zusätzlich noch 2500€ zahlen.

edy

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Null Plan
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 12x hilfreich)

Vielen Dank, das ist soweit verständlich.

Mir ist leider noch nicht ganz klar wie es danach weiter gerechnet wird, wenn eine Partei das Haus behalten will. Was geschieht dann mit den Rest-Schulden und wie hoch wäre in diesem Beispiel die Auszahlung?
Also, wenn z.B. der M das Haus behalten wollte, müsste M die gesamten Rest-Schulden von 150000€ übernehmen und der F deren Zugewinn von 80000 € +2500€ auszahlen?

Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Was würde man den bei einem Verkauf das Hauses bekommen?

wenn man dann alle Schulden zurückzahlt ( Hypo, Auszahlung an Geschwister) was bliebe vom Verkaufserlös übrig?

davon bekommt jeder die Hälfte ( diese Hälfte zahlst du an die EX )

edy.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Entweder ich habs nicht richtig verstanden, oder ich teile Edys Darstellung nicht.

Für den Zugewinnausgleich zählen die Stichtage (Heirat und Zustellung Scheidungsantrag).

Schenkungen als vorgezogenes Erbe werden dem Anfangsvermögen zugerechnet.

Als erstes sind also die Vermögenswerte beider am Tag der Heirat zu ermitteln.

Der Wert des Hauses abzüglich der Nettoauszahlungssumme an die Geschwister wird der Frau als Anfangsvermögen zugeschlagen. Der Mann kann vergleichbar nichts anrechnen.

Damit ist das Anfangsvermögen beider fixiert. Frau 15000 BS-Vertrag plus Hauswert 2002 minus Geschwister, Mann 20.000 €

Zum Endvermögen zählt neben dem jeweiligen eigenen Eigentum (soweit vorhanden) der Wert des Hauses abzüglich aller noch vorhandener Schulden. Die Summe wird da beide zur Hälfte Eigentümer sind geteilt.

Zitat (von Null Plan):
Der Gesamt-Schätzwert vom Architekt war seinerzeit 410TEuro.
Das ist aber kein belastbarer Wert, da hier noch das Wohnrecht des Vaters kapitalisiert werden muss. Um diesen Wert mindert sich der reale Verkehrswert des Hauses.

Je nachdem wie alt der Vater ist, kann dabei eine erhebliche Mindersumme entstehen.
Die Frau könnte, wenn sie gut beraten ist, außerdem den Inflationsausgleich herausrechnen lassen. Auch das mindert den in die Zugewinnausgleichsrechnung einzustellenden Hauswert noch einmal.

Da F mit einem deutlich höheren Anfangswert startet als M, dürfte bei richtiger Berechnung ein erheblicher Betrag von M an F zu entrichten sein, wenn sich beide auf einen Eigentumsübergang auf M einigen.
Umgekehrt, bei einem Eigentumsübergang auf F wird die Summe deutlich niedriger ausfallen.

Der Wert des Hauses sollte durch einen gerichtlich zugelassenen Gutachter, der auch den Minderwert durch das Wohnrecht bewertet, festgestellt werden.

Zitat (von Null Plan):
Der Anbau lag bei 130Teuro.
Waren das die Erstellungskosten, oder war es der damalige Marktwert?

Zitat (von Null Plan):
M hat die ganzen Jahre die Abzahlung getätigt. F hat etwas Geld dazu verdient und weitgehend in den Haushalt eingebracht. Verhältnis 4/1.
Ich verstehe den Gedankengang, aber das ist bei normaler Zugewinngemeinschaft bis zum Endtermin unerheblich.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von Sir Berry):
Entweder ich habs nicht richtig verstanden, oder ich teile Edys Darstellung nicht.


Zitat (von Null Plan):
Schließlich hatten sich alle geeinigt. Bein Notar übertrug der Vater der F das Haus, in gleichen Vertrag teilte/überträgt die F dem M 50% des Hauses. Nun steht F und M zu je 50% im GB.


Klar dürfte jetzt nur sein, das jeder die Hälfte des Hauses ins Endvermögen bekommt.

Unklar ist, wann der Notarvertrag geschlossen wurde.( vor oder während der Ehe)

vG
edy

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von edy):
Unklar ist, wann der Notarvertrag geschlossen wurde.( vor oder während der Ehe)


Hi Edy,

berechtigter Einwand. Die Meschreibung M und F kann man natürlich auch geschlechterbeschreibend sehen. Ich bin von Ehemann und Ehefrau ausgegangen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Null Plan
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo Edy und Berry,

danke das Ihr euch in das Problem einbringt, hier zur Erläuterung...

-der Übergabevertrag, Vater-Tocher, Tocher/F und M, wurde ca. 2 Jahre nach Eheschliessung beim Notar geschlossen.
-F hatte bei Eheschliessung den BSV und M die 20000 gespart.
-130 T€uro waren die Erstellungskosten.
-M und F sind klassische Geschlechterbeschreibungen.
-Das Wohnrecht des Vaters, er ist vor 5 Jahren verstorben, wurde bei der Auszahlung der Geschwister seinerzeit berücksichtigt, und wie 50/50 Eintrag als separate Position wie Bank im GB eingetragen.

Viele Grüsse

1x Hilfreiche Antwort

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