Recht auf Trennungsunterhalt?

31. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Nowfree
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 9x hilfreich)
Recht auf Trennungsunterhalt?

Hallo liebes Forum,

ich bin set 3 Monaten geschieden. Mein Ex war bisher als Hausmann angemeldet (obwohl er genug verdient hat :kotz: ) deswegen hat er keinen Trennungsunterhalt zahlen müssen. KU zahlt er den Mindestsatzder vom JA angegebn wurde. Jetz hat er ab nächsten Monat einen festen Job (zumindest angeblich) aber er will mir sein Nettoeinkommen nicht verraten. Ich bin freiberuflerin da ich mich um die 2 gemeinsamen Kinder kümmere (7+4) daher kann ich keinen festen Job annehmen. Ich verdiene max. 400€ monatlich, + Kindergeld + KU. Das reicht grad noch, muss trotzdem jeden cent 2 mal umdrehen. Könnte ich jetzt wo er angeblich offiziell was verdient Ehegattenunterhalt verlangen? Wenn ja wie rechnet sich das?
Vielen lieben Dank für eure Antworten.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
realmandozer
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 195x hilfreich)

warum wollt ihr euch immer bereichern? er zahlt für die kinder und gut ist ...

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#2
 Von 
Nowfree
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 9x hilfreich)

Hie geht ja wohl kaum um Bereicherung! Wenn du richtig gelesen hast muss ich jeden Cent umdrehen, somit kann ich meinen Kindern leider nicht immer alles bieten was sie sich wünschen oder was sie brauchen. Wenn ich mich bereichern wollte hätte ich schon längst sein "Nebenverdienst" gemeldet! Ich hab nähmlich keine Lust auf Drohungen und Rachehandlungen jeglicher Art.
Ich möchte lediglich, dass es mir und den Kindern finanziell ein bisschen besser geht als jetzt und kein Geld von ihm auf die Seite schaffen!

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#3
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Nowfree,

quote:
KU zahlt er den Mindestsatzder vom JA angegebn wurde.


dann wird er wohl auch nur bis 1500€ verdienen.
Für dich sehe ich da eher keinen Raum.

Am besten, du beantragst ALG2 und bevor die zahlen, steigen sie erstmal deinem Ex auf die Füße.

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#5
 Von 
Nowfree
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 9x hilfreich)

@Camper

habe bereits bei der ARGE einen Antrag gestellt wurde aber abgelehnt weil mein Einkommen unregelmässig ist und ich würde besser mit Wohngeld rüberkommen. Habe beim Wohnungsamt schon einen Antrag laufen. Antwort steht noch aus.
Deine Berechnung ist dieser der ARGE ähnlich aber auf deren Bescheid fehlte der Mehraufwand (100,-) und die Versicherungspauschale (30,-). Wahrscheinlich weil ich vom Arbeitsamt 300 Euro Gründerzuschuss für meine Sozi-versicherungen (Krankenversicherung & Arbeitslosenversicherung) bekomme, allerdings nur noch für 2 Monate, dann fällt das auch weg.
KU wurden 434,- Euro berechnet und Miete 415. Daher meinten die ich solle erst beim Wohnungsamt eine fiktive Rechnung beantragen die wohl besser für mich ausfallen würde.

Mein Ex sagt mir nicht was er für eine Beschäftigung hat (eigendlich denke ich er lügt, aber na ja das wema wohl sehen) und sein Einkommen verrät er auch nicht.
Das mit der Arge und dem Wohnungsamt laüft schon seit 5 Monaten und ich habe immer noch nichts. Bis jetzt bleche ich alles alleine, deswegen reicht es kaum.
Mal gucken wie´s weiter gehen soll!

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#6
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Hallo Nowfree,
wegen der Arbeit deines Exes würde ich mal das Jugendamt einschalten.
Hast du einen Unterhaltstitel? Hast du eine Beistandschaft? Wenn nicht würde ich das schnellstens in die Wege leiten.
Dein Ex wird nämlich dann vom JA aufgefordert sein Einkommen anzugeben. Da kann er sich nicht drücken und rauswinden.

LG

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#8
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

ich schließe mich henriette68 an wende dich an das jugendamt

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