Rechte und Pflichten von Eltern gegenüber volljährigen Kindern

6. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
DieFliege
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)
Rechte und Pflichten von Eltern gegenüber volljährigen Kindern

Hallo Forum,

ich bin der Meinung, dass meine Freundin und deren Bruder von ihrem Vater abgezockt werden. Leider habe ich keine Ahnung, was ein Vater gegenüber seinen volljährigen Kindern darf/muss. Für Hinweise auf entsprechende Paragraphen oder noch besser ein paar erklärende Worte wäre ich dankbar. Ich möchte die Kinder nicht zu einem Rechtsstreit anstiften sondern lediglich wissen, was die Gesetzte in dieser Situation sagen.

Die Situation:
Meine Freundin (20, Abitur, momentan Freiwilliges Soziales Jahr FSJ), ihr Bruder (19, Realschule, momentan in Ausbildung) und der Vater wohnen im selben Haus. Die Mutter starb vor einigen Jahren. Der Vater erhielt einen Bescheid, dass seine Wittwerrente gekürzt wird, da er zuviel verdient. Jetzt will er als Ausgleich dafür von seinen Kindern „Wohngeld“ haben. Von der Tochter 20% ihres derzeitigen Nettoeinkommens, vom Sohn 40% seines derzeitigen Nettoeinkommens. Kann er das so ohne weiteres machen? Beide helfen im Haushalt beträchtlich mit.

Des Weiteren hätte ich gerne gewusst, ob der Vater die medizinische Versorgung seiner Kinder unterstützen muss. Die Kinder müssen nämlich ihre Arztbesuche, Medikamente und Krankenhausaufenthalte selbst finanzieren (mit dem freundlichen Hinweis von ihm: „Da könnt ihr mal sehen, wie teuer das Leben ist.“ Bemerkung von mir: Er besitzt drei Autos).

Könnte er seine Kinder vor die Tür setzen? Durch den Tod der Mutter ist deren Besitz am Haus (50%) doch anteilig auf den Vater und die Kinder übergegangen. – Angenommen die Kinder würden freiwillig ausziehen, währe der Vater zu irgendwelchen Zahlungen verpflichtet?

Vielen Dank für eure Antworten.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

moin...
ich glaube dir ist nicht bewusst, wie teuer so ein haus ist ... wenn den kindern das nicht passt sollen sie doch ausziehen. warum sollte er den arzt bezahlen? muss man das überhaupt trägt doch die krankenkasse nur 5eur für rezept ... also ich versteh das nicht.
ja er kann die kinder vor die tür setzen wenn er das will ... ach nochwas seine 3 autos gehen niemand was an, denn er arbeitet auch dafür das sollten viele der heutigen kinder/jugendlichen mal kapieren ..

4x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erlischt das elterliche Sorgerecht. Grundsätzlich muss jeder Volljährige dafür sorgen, seinen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Die Eltern sind verpflichtet ( sofern leistungsfähig ), die Erstausbildung des Kindes auch über das 18. Lebensjahr hinaus mitzufinanzieren. Allerdings wird 1. eigenes Einkommen voll nagerechnet, 2. Dürfen die Eltern entscheiden, diesen Unterhalt in "Naturalien" zu leisten.
Rein rechtlich gesehen, müsstet ihr ganz genau aufsplitten, wieviel der Vater mtl. für Nahrungsmittel, Strom, Wasser, sonstige Nebenkosten zahlt und zu wieviel Unterhalt er rein theoretisch verpflichtet wäre. Bei der Tochter: Gar nichts! Diese ist nämlich momentan durch das FSJ nicht mehr unterhaltsberechtigt. Für den Sohn wohl auch nicht viel, da ich mir nicht vorstellen kann, dass die Witwenrente so hoch ausfällt.
Ob er sie rausschmeissen kann, wage ich zu bezweifeln, da ihnen 33% vom Haus gehören.
Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf "Wohngeld". Allerdings hat er das Recht, dass die Kinder sich selbst versorgen, 33% des Hauses finanzieren usw....
Und da zahlen m.E. deine Freundin und ihr Bruder nicht zuviel für oder? Rechnet mal genau durch!

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DieFliege
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Kanalmeiser,

natürlich ist es in Ordnung, wenn die Kinder was zur Kostendeckung beisteuern. Ist ja auch durchaus gerechtfertigt, wenn alle unter einem Dach leben. Was mich so aufgeregt hat, war die Begründung (Wittwerrente wegen zu hohem Einkommen gekürzt) und die Höhe der Forderung. Ziel der Erziehung sollte doch die Unabhängigkeit der Kinder sein und ich finde, dass dazu ein gewisses Maß an finanzieller Unabhängigkeit gehört. Die ist aber nicht gegeben, wenn man gut die Hälfte des Einkommens an den Vater abtreten muss.

Daher wollte ich mich hier im Forum mal über die allgemeine rechtliche Situation schlau machen. Vielen Dank an dieser Stelle für euer Hinweise/Meinungen.

DieFliege

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

20 -bzw. 40% sind die gut die Hälfte vom Einkommen?
Ich hoffe, du arbeitest nicht beim Finanzamt oder gar beim Amtsgericht. Damit würde sich allerdings die letzte Unterhaltsberechnung meines Mannes erklären! :-))

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
emu7770
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 52x hilfreich)

hallo
ich hab echt viele probleme mit meiner tochter sie ist 19 und dreht völlig ab , sie macht gerade abi , sie schafft dies auch , aber egal was ich auch mache sie führt mich vor , sie diskutiert ständig mit mir , wenn ich ihr was sage , was sie machen soll gibt es eine diskution nach der andren . Ich bin geschieden und erziehe seit 7 jahren meine kinder allein ,sie hat ein gutes verhälnis zu ihren dad , was ich von mir und ihr nicht sagen kann jeden tag provoziert sie mich aufs neue , ich bin jetzt an ein punkt angekommen das ich sie rausschmeiße ,sie ist respektlos ich bin wegen ihr in einer therapie gegangen weil ich mit den problemen nicht klar komme .
meine fragen sind
darf ich sie rausschmeissen
wieviel muß ich zahlen da ich arbeite und vom staat zum lebensunterhalt noch geld dazu bekomme
unterhalt zahlt ihr papa garnicht

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52x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12314.06.2010 10:35:19
Status:
Praktikant
(588 Beiträge, 336x hilfreich)

--- editiert vom Admin

5x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Sein Thema an alte Threads ranhängen ist ungünstig, weil sich jeder durch uralten Text kämpft, bis er zum Schluss merkt, dass das Uralt-Kram ist und eine neue Frage startet.

Also kopiere deine Frage einfach neu unter "neuen Beitrag schreiben", sonst ist das mit den Antworten schwierig.



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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
go441519-40
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich weiß ja nicht, ob inzwischen neue Beiträge bestehen, die das ganze richtiggestellt haben.
Aber für den Fall, dass jemand sich auf das hier Geschriebene verlässt, schreibe ich folgendes:

Die Eltern sind verpflichtet, die erste Ausbildung ihres Kindes zu finanzieren.
Das heißt der Vater darf NIE NIE NIE NIE NIE NIE NIEMALS im Leben Geld vom Sohn in seiner Ausbildung verlangen. Er muss Unterhalt entweder in bar, oder in Naturalien wie Wohnung, Essen, Kleidung zur Verfügung stellen.
Die Tochter muss ebenfalls unterstützt werden, zweiter Auszug aus dem BGB (unten). Abi gilt nicht als Ausbildung. Studium müsste der Vater definitiv noch mitfinanzieren, solange sie nicht ewig feiert statt zu lernen.
Falls beide ausziehen würden müssten sie jedenfalls das Kindergeld vollständig bekommen, sowie Unterhalt bis zum Abschluss der ersten Ausbildung. Je nach Gehalt des Vaters zwischen 516 und 826€ pro Kind. 3 Autos lassen also eher an die Obergrenze schließen.

Der Unterhaltsanspruch eines Kindes erstreckt sich auf die Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, vgl. § 1610 Abs. 2 BGB . In Normalfall besteht nur ein Anspruch des Kindes auf die Ausbildung in einem Beruf.

Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach den Lebensverhältnissen der Eltern. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erlischt das elterliche Sorgerecht, d. h. beide Eltern sind ab sofort barunterhaltspflichtig und zwar bis zum Ende eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses, vgl.§ 1610 Abs. 2 BGB (s. o.).

Einkünfte bleiben anrechnungsfrei, soweit der Unterhaltspflichtige nicht den vollen Unterhalt leistet, vgl. § 1577 Abs. 2 S. 1 BGB .


MfG



-- Editiert von go441519-40 am 15.05.2016 09:53

5x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Mal abgesehen davon, dass der Thread 6 Jahre alt ist.

Du irrst auf ganzer Linie.

Während des FSJ ist das Kind nicht unterhaltberechtigt.

Während der Ausbildung im Grunde nach schon, aber nur, wen es den eigenen Bedarf nicht alleine decken kann. Der Bedarf errechnet sich, solange das Kind zuhause lebt, nach dem Einkommen der Eltern. Bedarfsmindernd sind anzurechnen ein Großteil des Ausbildungsgehalts, das Kindergeld und evtl. Halbwaisenrente (die in diesem Fall beantragt hätte werden können).

Lebt das Kind im eigenen Haushalt ist der Bedarf bei 735 € gedeckelt (unabhängig wieviel die Eltern verdienen). Auch hier wäre obiges abzuziehen und evtl. BaFÖG zu beantragen.

Und natürlich dürfen die Eltern einen angemessenen Beitrag zur Familienkasse verlangen. Im Falle eines gemeisamen Hausbesitzes müssten sich die Kinder ja auch an evtl. noch zu zahlenden Krediten, Sanierungen, Haus- und Nebenkosten beteiligen (letzteres nur, so lange sie mit wohnen). Kein Elternteil kann gezwungen werden die Kinder bei sich leben zu lassen und alleine zu finanzieren. Ausbildungseinkommen ist eben nicht nur nettes Taschengeld ontop zu Unterhaltleistungen der Eltern, sonder das Gesamtpaket ist zur Finanzierung des Lebensunterhalts einzusetzen. Und meist ist die eigene Wohnung (inkl. Versicherung etc.) teurer als das abgeben von 20% des 40 % des eigenen Einkommens

4x Hilfreiche Antwort

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