Rechte volljähriger Kinder

7. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
go317328-11
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechte volljähriger Kinder

Ich lebe mit meinen 19 Jahren noch bei meinen Eltern, da ich Abitur mache und dann studieren gehe.
Da meine Mutter denkt, dass mein Zimmer unordentlich ist, räumt sie dieses ohne meine Erlaubnis auf und zieht mir Geld von meinem Taschengeld ab, was mir eigentlich egal ist.
Wie sieht es jedoch mit meinen Rechten aus? Ich bin volljährig und denke nicht, dass meine Mutter meinen persönlichen Besitz benutzen/versetzen darf wenn ich es ihr verbiete. Einserseits ist es ihr Haus, anderseits hat sie kein Sorgerecht mehr. Somit ist doch mein Zimmer wie meine eigene Wohnung zu sehen oder nicht?
Danke und Grüße,
Max

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Max,

zahlst Du Miete für Dein Zimmer?

Sie es mal als Geben und Nehmen. Deine Eltern müssen Dich nicht bei Ihnen wohnen lassen. Du bist volljährig.

Was würdest Du machen, wenn Deine Eltern Dich morgen vor die Tür setzen würden? Theoretisch könnten sie das machen.

Immer noch ärgerlich, wenn Mama das Zimmer aufräumt? Wie wäre denn die Präventivmaßnahme, selber aufräumen?

LG nero

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#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hi Max,

quote:
Somit ist doch mein Zimmer wie meine eigene Wohnung zu sehen oder nicht?


Grundsätzlich ja. Sofern du dafür Miete inkl. Nebenkosten bezahlst.

quote:
Da meine Mutter denkt, dass mein Zimmer unordentlich ist, räumt sie dieses ohne meine Erlaubnis auf


Viele würden dich jetzt um deine Mam beneiden, diejenigen, die das selbst machen müssen...:)

Womit unterstützt du sie?

Grüßle





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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert Loddar am 07.10.2011 22:12

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#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Wie sieht es jedoch mit meinen Rechten aus?
Es ist schon interessant, dass Volljährige ab 18 oft nur noch ihre Rechte sehen, aber nicht mehr ihre Pflichten. Bei den Eltern allerdings nur noch die Pflichten, aber nicht mehr die Rechte. :)


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"gruß azrael"

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38460 Beiträge, 14007x hilfreich)

Vielleicht sollte man den TE mal darauf hinweisen, dass die Verpflichtung zur Mithilfe im Haushalt sogar gesetzlich vorgesehen ist. Und in einem Haushalt (das Zimmer des Sprößlings gehört nun mal zum Haushalt)leben die Eltern und das Kind nun einmal zusammen.

Ich hab die Sache mit der Unordnung damals ganz einfach gelöst. Gewartet, bis das totale Chaos im Zimmer herrschte, dann alles, was da war, also Müll, dreckige Wäsche, saubere Wäsche, Schulunterlagen, die irgendwie rumflogen, auf das Bett gekippt. Ab da herrschte nur noch ein akzeptables Chaos.

So geht es auch.

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 08.10.2011 09:24

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#5
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Ich hab die Sache mit der Unordnung damals ganz einfach gelöst. Gewartet, bis das totale Chaos im Zimmer herrschte, dann alles, was da war, also Müll, dreckige Wäsche, saubere Wäsche, Schulunterlagen, die irgendwie rumflogen, auf das Bett gekippt. Ab da herrschte nur noch ein akzeptables Chaos.
Hab ich auch gemacht, allerdings mit der Steigerung, dass ich die Bettdecke ordentlich drüber gemacht und glatt gestrichen habe, so dass Filius die Überraschung erst gesehen hat, als er ins Heiabettchen hüpfen wollte. Ich weiß bis heute nicht, warum er mich manchmal Mutter Herzlos genannt hat. :grins:

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"gruß azrael"

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38460 Beiträge, 14007x hilfreich)

Nun ja, das mit dem Tarnen durch Bettdecke ging bei mir nicht. Der Haufen war zu groß. Hat aber auch so geholfen. Musste seine Wäsche dann von Hand waschen, da er nicht wußte,wie das mit der Waschmaschine geht, sowas ist dann pädagogisch wertvoll. Nee, ich werd nicht "Mutter herzlos" genannt. Seine Bude (er lebt am Studienort) hält er übrigens recht sauber und ordentlich.

wirdwerden

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