Rechtshängigkeit Scheidungsantrag

13. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Couchrichter39
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtshängigkeit Scheidungsantrag

Guten Tag allerseits,

ich habe eine Frage zur Rechtshängigkeit eines Scheidungsantrags. Wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist, kann dieser ja gestellt werden und wird dann im weiteren Verlauf rechtshängig. Was passiert nun, wenn der Ehepartner der Scheidung bei Gericht nicht zustimmt und zwei weitere Trennungsjahre abgewartet werden müssen? Bleibt die Rechtshängigkeit dann bestehen und der Antrag wird solange zu den Akten gelegt oder verfällt dieser dann quasi und ein neuer muss gestellt werden?

Vielen Dank vorab!

VG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Zunächst ist ein Scheidungsantrag anhängig, wird durch Zustellung bei der Gegenseite rechtshängig.

Es gibt keinen Automatismus dahingehend, dass eine Ehe nur einvernehmlich nach Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden kann. Auch bei Uneinigkeit kann das Gericht dem Scheidungsantrag entsprechen. So, und da kommen wir jetzt zur Einzelfallentscheidung. Der Richter kann den Antrag zurückweisen, wenn er offensichtlich unbegründet ist und das Einreichen letztlich mutwillig war, aus was für Gründen auch immer oder aber die Parteien wieder zusammen leben, um mal ein Beispiel zu nennen. Er kann natürlich auch vertagen, dann bleibt der Antrag anhängig mit allen Folgen, dies wird der Richter in der Regel dann tun, wenn zu erwarten ist, dass in absehbarer Zeit die Scheidung ausgesprochen werden kann und die Einreichung nicht mutwillig ist.

Und - auch Richter haben ein massives Interesse daran, Akten vom Tisch zu bekommen. Es gibt da Richter, die sind wirklich Weltmeister im überzeugen. Da gehen Betroffene in den Gerichtssaal mit der Überzeugung, sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln massiv gegen die Scheidung zu wehren und es allen zu zeigen, und kommen aus dem Gerichtssaal raus mit der Gewißheit, schon immer geschieden werden zu wollen und dem Himmel sei Dank sei das jetzt endlich passiert.

Die längste Verfahrensdauer, an die ich mich erinnere, war ca. 5 Jahre. Dem Himmel sei Dank entstand da niemandem ein Schaden. War halt nur nervig.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Couchrichter39
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Nachricht! Das hat mir weitergeholfen.

Dann scheint ja auch eine streitige Scheidung nach dem ersten Trennungsjahr ebenfalls möglich zu sein. Vielleicht klappt es ja auch doch einvernehmlich...

Falls nicht, möchte ich gerne die Rechtshängigkeit des Antrags erhalten, weil dadurch quasi der Status der Kurzehe erhalten bliebe und alles etwas einfacher wäre...

Mal schauen. Vielen Dank erstmal. Sollte sich noch der ein oder andere Beitrag anschließen, freue ich mich.

VG

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