Rechtslage Zusammenzug

30. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
XESuchtii
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtslage Zusammenzug

Hallo Leute,

ich habe da eine schwierige Situation... Also meine Freundin wurde von ihren Eltern zunächst rausgeworfen, dann wieder aufgenommen aber schlecht Behandelt usw, weshalb sie abgehauen ist. Sie ist noch 17 Jahre alt, will aber wenn sie 18 wird (3 Monaten) zu mir ziehen. Jetzt haben wir aber folgende Probleme: Durch die Flucht hat sie ihr Personalausweis verloren, ihre Bankkarte und sämtliche andere Inventare. Soweit ich das mitbekommen habe wird sie auch gesucht.

Meine Fragen:

1. Sie hat vorher in Baden-Würtemberg gelebt, wenn sie jetzt zu mir zieht (Saarland) wie sieht das mit dem Personalausweis aus? Kann sie ohne weiteres einen Beantragen, in egal welchem Bundesland oder muss sie den alten Vorlegen, bzw. in Baden-Würtemberg einen neuen erstellen und diesen umtragen lassen?

2. Wenn sie 18 ist, darf sie ja eigentlich Tun und Lassen was sie will. D.h sie darf auch selbst bestimmen wo sie wohnen will usw. Kann sie also ohne weiteres zu mir kommen? Normal schon? Meine Angst ist halt das die Polizei auftaucht und ich ebenfalls Ärger bekommen könnte.

Das sind so meine größten Fragen, die anderen habe ich vergessen, sollten sie mir wieder einfallen werde ich sie natürlich hier schreiben.

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5 Antworten
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#2
 Von 
XESuchtii
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja sie hat die Möglichkeit bei meiner Tante eine Ausbildung zu machen und eine Übernahme danach, wäre auch möglich, das ist also das geringste Problem. Ebenso verdien ich genug Geld um uns fürs erste zu Versorgen und da wir eine Wohnung bei meinen Eltern haben und wir dort nur die Nebenkosten bezahlen müssten, wäre dies auch sehr günstig. Zumal ich z.Zt mehr Verdiene als meine Eltern!

Also kann sie ohne weiteres einen Personalausweis auf jedem x-beliebigen bzw für sie zuständigen Bürgeramt beantragen?

Ist halt nur die Sache weil sie ja z.Zt von der Polizei gesucht wird. Wie sollte man das am geschicktesten Regeln? Klar am besten sollte sie vielleicht ihren Eltern bescheid geben. Soweit ich weiß, kann sie auch wenn ihre Eltern es verlangen das sie zurück kommt, das ganze Ablehnen. Oder haben ihre Eltern die möglichkeit per Polizei sie zurückzuholen? Gerade dieser Punkt ist so eigentlich das kniffligste...

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#4
 Von 
XESuchtii
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin 20, sie ist weder bei mir, noch bei ihren Eltern zuhause. Wo genau sie steckt weiß ich nicht. Irgendwo in Nord-Deutschland, mehr weiß ich nicht! Wir haben z.Zt nur übers Internet Kontakt. Nach Hause möchte sie nicht mehr. Da wir halt schon ne ziemlich lange Zeit zusammen sind wollen wir eben ab August, wenn sie 18 ist zusammenziehen bzw sie will zu mir ziehen.

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

XESuchtii,
wenn Ihre Freundin es nicht mehr zuhause aushält, weil sie schlecht behandelt wird, kann sie sich an das Jugendamt wenden. Bei "Kindeswohlgefährdung" kann auch eine 17-Jährige bis zum 18. Geburtstag in Obhut genommen werden,d.h. regelhaft, sie kommt in betreutes Wohnen.

Ohne Jugendamt wird das nichts, die Eltern können natürlich die Polizei vorbeischicken und Ihre Freundin abholen.

Sie braucht irgendein Dokument, das sie ausweist, sonst wird sie keine Ersatzpapiere beim Bürgeramt erhalten.



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