Hallo,
mein Mann ist am 14.3. ausgezogen. Trennungsunterhalt hat er die erste Zeit nicht gefordert.
Nun kam am Freitag, den 29.4. eine Mail mit der Aufforderung Einkommensbescheide einzureichen um das "Thema Unterhalt" berechnen zu können. Gelesen habe ich diese heute, am 1.5.
Also für den Monat März ist es definitiv zu spät um Trennungsunterhalt nachzufordern- soviel habe ich herausgefunden.
Aber reicht eine solche Aufforderung per Mail überhaupt aus um für den Monat April Trennungsunterhalt begründen zu können? Müsste er hier auch eine gewisse Form einhalten?
Er hat mir bei gegenüber bei Auszug auch nichts offiziell von Trennung gesagt, er wollte anfangs nur eine "Auszeit" und ist dann halt einfach ausgezogen. Muss er nicht zuerst mir gegenüber die Trennung als solche erklären und kann erst darauf basierend dann Trennungsunterhalt bzw. die dafür benötigten Unterlagen einfordern? Und wie kann er dies rechtssicher machen: per Anruf, persönlich, per Mail, per Anwalt, per Einschreiben, gerichtlich?
Oder anders rum gefragt: gibt es bei einer e-Mail im Unterhaltsrecht auch eine Zustellungsfiktion und wenn ja, wie schaut diese genau aus? Oder ist seine Forderung für den Monat April fristgerecht zugestellt?
Rechtssichere Forderung von Trennunsunterhalt
1. Mai 2023
Thema abonnieren
Frage vom 1. Mai 2023 | 11:15
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtssichere Forderung von Trennunsunterhalt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 1. Mai 2023 | 13:07
Von
Status: Schlichter (7867 Beiträge, 4454x hilfreich)
ZitatAber reicht eine solche Aufforderung per Mail überhaupt aus um für den Monat April Trennungsunterhalt begründen zu können? :
Ja, das reicht aus. Ob es sinnvoll ist, ist eine andere Sache.
Zitat:Müsste er hier auch eine gewisse Form einhalten?
Nein.
Zitat:Er hat mir bei gegenüber bei Auszug auch nichts offiziell von Trennung gesagt, er wollte anfangs nur eine "Auszeit" und ist dann halt einfach ausgezogen. Muss er nicht zuerst mir gegenüber die Trennung als solche erklären und kann erst darauf basierend dann Trennungsunterhalt bzw. die dafür benötigten Unterlagen einfordern?
Eine Trennung muss man nicht "erklären". Er hat durch seinen Auszug Fakten geschaffen.
Zitat:Und wie kann er dies rechtssicher machen: per Anruf, persönlich, per Mail, per Anwalt, per Einschreiben, gerichtlich?
Alles ist möglich.
Die Frage ist doch, ob man sich einig ist, dass Trennungsunterhalt zu zahlen ist(und in welcher Höhe) oder ob die Forderung bestritten wird.
Wer eine Forderung stellt, sollte sicherstellen, dass er auch nachweisen kann, dass der Empfänger die Forderung erhalten hat.
#2
Antwort vom 1. Mai 2023 | 14:34
Von
Status: Unbeschreiblich (30481 Beiträge, 5446x hilfreich)
Die hast du zur Kenntnis genommen. Darauf musst du nicht reagieren.ZitatNun kam am Freitag, den 29.4. eine Mail :
Für ihn ist es nun eine Trennung. Für eine Auszeit braucht man iaR nicht über Unterhalt diskutieren.
Eine lapidare Aufforderung, Einkommensbescheide einzureichen--- soll was bedeuten?
Gab es in der Mail eine Fristsetzung?
Du musst nicht *für ihn* recherchieren, wie er eine TU-Forderung dir gegenüber durchsetzen könnte. Das ist nun allein sein Bier. Er muss agieren, möglichst richtig.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Familienrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 1. Mai 2023 | 20:02
Von
Status: Unbeschreiblich (116263 Beiträge, 39235x hilfreich)
ZitatUnd wie kann er dies rechtssicher machen: per Anruf, persönlich, per Mail, per Anwalt, per Einschreiben, gerichtlich? :
Genau so.
Wobei man noch eine Alternative vergessen hat, die Zustellung per Gerichtsvollzieher.
Zitatgibt es bei einer e-Mail im Unterhaltsrecht auch eine Zustellungsfiktion :
Zustellungsfiktion gilt in er Regel bei Zustellungen von Behörden.
ZitatOder ist seine Forderung für den Monat April fristgerecht zugestellt? :
Sie ist Dir im April zugegangen, damit fristgerecht.
ZitatWer eine Forderung stellt, sollte sicherstellen, dass er auch nachweisen kann, dass der Empfänger die Forderung erhalten hat. :
Richtig.
Und bevor die Gegenseite sich entschließt vor Gericht mit "nicht angekommen" zu argumentieren, sollte sie sich mit den Themen "Falschaussage" und "Prozessbetrug" vertraut machen. Oder diese Argumentation einem Anwalt überlassen ...
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
259.855
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
15 Antworten
-
5 Antworten
Top Familienrecht Themen
-
43 Antworten