Hallo
ich lebe von meiner Frau getrennt. bei ihr leben meine 2 Kinder (9, 11 Jahre)
da ich Schichtarbeiter (im 3 Schichtbetrieb) bin kann ich sie nicht alle 2 Wochen nehmen.
Meine EX meint ich muss sie alle 2 Wochen nehmen von Freitag bis Sonntagabend.
wenn ich das nicht kann muss ich Betreuungsgeld für zum Beispiel Babysitter
Hintergrund meine EX hat noch ein neben Job sie geht Samstags bedienen in einer Disco.
sie will den Job auch weiter machen bis her hat sie immer ihre Schwester oder Freundin gefragt wenn ich nicht konnte ob sie auf die Kinder aufpassen.
Meine Frage
- kann sie mir vorschreiben wie ich meine Kinder nehmen muss wir haben bis jetzt noch keine Regelung getroffen.
gibt es gesetzliche vorgaben
- Und wenn wir zu keiner Regelung kommen muss ich Betreuungsgeld zahlen
Regelung Betreuungsgeld zahlen
27. April 2016
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Frage vom 27. April 2016 | 00:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Regelung Betreuungsgeld zahlen
#1
Antwort vom 27. April 2016 | 09:11
Von
Status: Unbeschreiblich (42121 Beiträge, 14679x hilfreich)
Nein, Betreuungsgeld musst Du nicht zahlen. Die einzige Frage, die sich mir stellt, ist, wie Ihr einen geordneten Umgang hinbekommt, der ja im Interesse der Kinder angesagt ist. Da würde ich professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, also Jugendamt oder Diakonie, Caritas, pro Familia, was auch immer.
wirdwerden
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