Regelung Kindergartenbeitrag?

22. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
SamsonXY
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 11x hilfreich)
Regelung Kindergartenbeitrag?

Hallo!
Ich habe mal eine Frage und zwar,

Gibt es eine Regelung, die besagt, wie hoch die zu übernehmenden Kitakosten maximal sein dürfen?
Sprich, dass der Unterhaltspflichtige maximal 2/3 tragen muss oder so in der Art.Art
Liege ich richtig, dass man nur die reinen Betreuungskosten zahlen muss ohne Verpflegungskosten?


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2368x hilfreich)

Hallo SamsonXY,

Verschiedene KG verschieden hoher Beitrag.

In manchen KG wird der Beitrag vom Einkommen der Eltern

berechnet.(wenig EK weniger Beitrag).

Der Beitrag wird für die Betreuung erhoben.Verpflegung kostet extra ( spart man ja zu Hause ein).

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2368x hilfreich)

Hallo SamsonXY,

Verschiedene KG verschieden hoher Beitrag.

In manchen KG wird der Beitrag vom Einkommen der Eltern

berechnet.(wenig EK weniger Beitrag).

Der Beitrag wird für die Betreuung erhoben.Verpflegung kostet extra ( spart man ja zu Hause ein).

lg
edy

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durch."

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SamsonXY
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke erstmal edy. Also hier sind es festsätze die man zahlt. 115 für meine Tochter und mein Sohn liegt glaube ich bei 120. Die frage ist halt, ob ich nicht zu viel zahle. Wir haben damals alles bei ihrer Anwältin berechnen lassen und ich habe das Gefühl, dass ich da etwas verarscht wurde

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Moderator5
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 25x hilfreich)

Wenn ich das jetzt richtig verstehe, lebt das Kind hier nicht bei Ihnen und Sie übernehmen 2/3 der Betreuungskosten.
Ob das so richtig ist, ist das Ihre Frage?

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2368x hilfreich)

Hallo Samson,

Sorry , ich hatte die Frage falsch verstanden.

siehe hier:

http://www.rechtsanwalt-news.de/familienrecht/kindergartenbeitrag-betreuungkosten-und-unterhalt/

Die Verpflegungskosten dürfen m.E. nicht als

Kindergartenkosten angerechnet werden.(denn dieser Betrag

wird ja zu Hause eingespart.).

lg
edy



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