Regelung des Umgangs mit dem Kind

19. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
schnuki82
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 25x hilfreich)
Regelung des Umgangs mit dem Kind

Hallo,

Ich wollte nachfragen ob die Mutter des Kindes darauf bestehen kann beim Umgangs Kontakt mit dem Kind anwesend zu sein?

meine Ex, die mutter des Kindes rechtfertigt es immer mit meiner Schwerbehinderung von Geburt an, eine Hirnschädigung

das sie nur sich einen betreuten Umgang vorstellen kann, aber es kann auch meine Mutter dabei sein, und muss nicht meine Ex.

Denke sie möchte dabei sein das es das Kind nicht was evtl, ausplaudert oder so.

hatte einen Termin beim Jugendamt wegen dem Familiengerichtsverfahren, da sie einen Bericht schreiben müssen

und aus dem Gespräch habe ich raus gehört das es nicht so durchsetzbar sein würde das ich es das Kind abhole und zu mir
oder meiner Mutter nehme, er wird 8 Jahre alt.

Es mag sein das ich eine verzögerte reaktion habe, aber es bedeutet doch nicht das die Mutter des Kindes immer dabei sein muss?

und die Mitarbeiterin des Jugendamt meinte das ein Zwangsgeld von 25.000,- € was meine Rechtsanwaältin beantragt hat bei

Familiengericht bei zuwiderhandlungen von der Mutter von dem Beschluss, nicht so durchsetzbar sei.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo user1982,

nein, die KM kann nicht darauf bestehen, beim Umgang mit anwesend zu sein. Selbst wenn begleiteter Umgang statt findet, ist eine neutrale dritte Person dabei.

quote:
und die Mitarbeiterin des Jugendamt meinte das ein Zwangsgeld von 25.000,- € was meine Rechtsanwaältin beantragt hat bei
Familiengericht bei zuwiderhandlungen von der Mutter von dem Beschluss, nicht so durchsetzbar sei.


Es gibt also einen Beschluss zum Umgang, welche ein Zwangsgeld vorsieht, bei Zuwiderhandlung?

Was um sollte das nicht durchsetzbar sein?

LG nero

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#2
 Von 
schnuki82
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo,

meine Rechtsanwältin hat erst einen Beschluss beantragt, aber die Mitarbeiterin des Jugendamt meinte das sie noch nicht gehört habe das ein Zwangsgeld verhängt wurde.

die Anwältin hat beantragt bei Zuwiderhaldung aus dem Beschluss ein Zwangsgeld oder Ordnungshaft





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#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo user,

dann hattest Du ´ne fitte Anwältin.

Wenn die KM gegen die Umgangsregelung verstößt, droht ihr das Zwangsgeld. Kann sie das nicht zahlen, gibt es Ordnungshaft.

quote:
aber die Mitarbeiterin des Jugendamt meinte das sie noch nicht gehört habe das ein Zwangsgeld verhängt wurde.


Dann sollte sich die Mitarbeiterin mal in einige Beschlüsse einlesen.

LG nero

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Beschäftigte im Jugendamt sind regelhaft juristisch wenig vorgebildet. Deshalb erscheint mir der Kommentar der Mitarbeiterin des Jugendamts;" Sie habe noch nicht gehört, dass..." auch der Vorbildung angemessen.



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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Mal ganz klar: es gibt Zwangsgelder. Allerdings ist die Höhe wahrscheinlich völlig utopisch. Die soll sich nach dem Einkommen der Mutter richten. Also, für eine Frau mit Millioneneinkommen ist das völlig okay. Für eine ALG II Empfängerin eher nicht. Anders ausgedrückt: es muss bezahlbar sein.

@ Hamburgerin: Mitarbeiterinnen des Jugendamtes sind nicht mehr regelhaft juristisch wenig vorgebildet. Schon seit vielen Jahren ist die Juristerei ein fester Bestandteil der Ausbildung. Beginnend mit dem 1. Semester des Studiums, und sich fortsetzend bis zum Ende. Auch sind die Noten dieses Studiumsanteils Teil der Endnote. Sozialarbeiter mit ausländischem Abschluss müssen in meinem (Bundes)Land auf jeden Fall das Anerkennungsjahr nachholen und mindestens 150 Stunden Teilnahme an juristischen Veranstaltungen an der Hochschule nachweisen.

Also nix mit regelhaft wenig vorgebildet.

wirdwerden

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#6
 Von 
schnuki82
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo,

es handelt sich um ein Ordnungsgeld wo nicht bezahlbar ist, sie ist nicht Berufstätig soweit ich weiß, meine Anwältin hat eine hohe summe beantragt Ordnungsgeld, und falls das nicht betrieben werden kann, dann eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten festzusetzen, in dem Beschluss, aber der Richter muss es erst mal statt geben.

gibt es Beschlüsse oder Urteile wo ein Ordnungsgeld oder Ordnungshaft vom Richter festgesetzt wurde?

da ja die Sozialarbeiterin des Jugendamts behauptete das sie noch nie oder so gehört habe das ein Ordnungsgeld oder Ordnungshaft es ein Richter verhängt hätte

was ich dann nicht verstehe wenn es Beschlüsse gibt wo es festgesetzt wurde, warum wird es vom Jugendamt so behauptet?

um einem einzuschüchtern? habe sogar gelesen das wenn die Mutter des kindes ständig den Kontakt verhindert, einen Baycot macht das es zum Entzug vom Sorgerecht führen kann? sie hat das alleinige sorgerecht




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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Frage: wieso schreibt ein Kind in einer Klassenarbeit 2+2=5, wo doch richtig ist 2+2=4? Warum behauptet es das Kind so? Richtig: entweder es bockt aus was für Gründen auch immer rum oder es weiß es nicht besser.

Wieso sagt die Jugendamtsmitarbeiterin .....

Alles klar?

wirdwerden

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#8
 Von 
schnuki82
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo,

gibt es eine möglichkeit ein Gutachten über die Erziehungsfähigkeit erstellen zu lassen wegen Umgangsrecht?





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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Wieso muss man für ein paar Umgangsstunden erziehungsfähig sein?

wirdwerden

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