Hallo,
wer kann mir sagen, wielange man verheiratet sein muss, um Anspruch auf die Witwenrente zu haben? Im Vorraus vielen Dank!
LG Jottenira
Rente
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Hallo,
man muß auch zwischen der kleinen und der großen Witwenrente unterscheiden.
Nach neuem Recht gibt es die große Witwenrente 55% für die Frau erst ab dem 45zigsten Lebensjahr.
Wenn der Ehepartner zuvor stirbt, gibt es nur noch die zeitlich auf 2 Jahre befristete kleine Witwenrente.
Erst ab dem 45zigsten Lebensjahr hat man dann wieder Anspruch auf die große Witwenrente.
Bis dahin muß Frau sich selbst irgendwie über Wasser halten.
Große Witwenrente gibt es jedoch sofort wenn eine schwere Behinderung vorliegt oder ein minderjähriges Kind erzogen wird.
Gutes Forum und sehr gut erklärt guckst du mal da:
http://www.ihre-vorsorge.de/Expertenforum-Thema.html?id=32334&dekade=2
Gruss
leinad
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten