Hallo zusammen,
wenn eine unterhaltsberechtigte Person ihre Erwerbsobliegenheit zur eigenen Sicherstellung des Lebensunterhalts bestreitet und mit kompletter Arbeitsunfähigkeit argumentiert (noch nicht nachgewiesen), kann man der Person dann bis zum Nachweis trotzdem ein fiktives Erwerbseinkommen anrechnen bei der Berechnung eines nachehelichen Unterhalts?
Falls die Person den Nachweis dann irgendwann erbringt, ergibt sich mir daraus ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente.
Wenn die unterhaltsberechtigte Person diese Rente aber nicht beantragt, kann man ihr dann diesen Rentenanspruch fiktiv als Einkommen anrechnen?
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Rente als fiktives Einkommen anrechnen
12. April 2024
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Frage vom 12. April 2024 | 22:05
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 0x hilfreich)
Rente als fiktives Einkommen anrechnen
#1
Antwort vom 12. April 2024 | 22:14
Von
Status: Unbeschreiblich (128653 Beiträge, 41098x hilfreich)
Zitat :kann man der Person dann bis zum Nachweis trotzdem ein fiktives Erwerbseinkommen anrechnen bei der Berechnung eines nachehelichen Unterhalts?
Klar.
Können kann man vieles, in Abhängigkeit der persönlichen Talente, der Motivation und des finanziellen Spielraumes.
Rechtlich ist das „können" aber regelmäßig wesentlich unrelevanter als das „dürfen".
Zitat :Falls die Person den Nachweis dann irgendwann erbringt, ergibt sich mir daraus ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente.
Nö.
Dafür muss man schon selber die Bedingen für die Erwerbsminderungsrente / Erwerbsunfähigkeitsrente erfüllen.
Zitat :Wenn die unterhaltsberechtigte Person diese Rente aber nicht beantragt, kann man ihr dann diesen Rentenanspruch fiktiv als Einkommen anrechnen?
Klar ... siehe oben
#2
Antwort vom 13. April 2024 | 08:45
Von
Status: Unbeschreiblich (41941 Beiträge, 14647x hilfreich)
Ob jemand ein Fall für eine EM-Rente ist, das wird nicht im familienrechtlichen Bereich entschieden, sondern vom Rententräger.
wirdwerden
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