Rente als fiktives Einkommen anrechnen

12. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
Baumkrone123
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)
Rente als fiktives Einkommen anrechnen

Hallo zusammen,

wenn eine unterhaltsberechtigte Person ihre Erwerbsobliegenheit zur eigenen Sicherstellung des Lebensunterhalts bestreitet und mit kompletter Arbeitsunfähigkeit argumentiert (noch nicht nachgewiesen), kann man der Person dann bis zum Nachweis trotzdem ein fiktives Erwerbseinkommen anrechnen bei der Berechnung eines nachehelichen Unterhalts?

Falls die Person den Nachweis dann irgendwann erbringt, ergibt sich mir daraus ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente.

Wenn die unterhaltsberechtigte Person diese Rente aber nicht beantragt, kann man ihr dann diesen Rentenanspruch fiktiv als Einkommen anrechnen?

Freue mich über Antworten




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41098x hilfreich)

Zitat (von Baumkrone123):
kann man der Person dann bis zum Nachweis trotzdem ein fiktives Erwerbseinkommen anrechnen bei der Berechnung eines nachehelichen Unterhalts?

Klar.

Können kann man vieles, in Abhängigkeit der persönlichen Talente, der Motivation und des finanziellen Spielraumes.
Rechtlich ist das „können" aber regelmäßig wesentlich unrelevanter als das „dürfen".



Zitat (von Baumkrone123):
Falls die Person den Nachweis dann irgendwann erbringt, ergibt sich mir daraus ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente.

Nö.
Dafür muss man schon selber die Bedingen für die Erwerbsminderungsrente / Erwerbsunfähigkeitsrente erfüllen.



Zitat (von Baumkrone123):
Wenn die unterhaltsberechtigte Person diese Rente aber nicht beantragt, kann man ihr dann diesen Rentenanspruch fiktiv als Einkommen anrechnen?

Klar ... siehe oben


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41941 Beiträge, 14647x hilfreich)

Ob jemand ein Fall für eine EM-Rente ist, das wird nicht im familienrechtlichen Bereich entschieden, sondern vom Rententräger.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 298.535 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.735 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.