Rentner Insolvenz,Unterhalt für Sohn?

8. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Hazilinde
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)
Rentner Insolvenz,Unterhalt für Sohn?

Hallo,
ich lebe von meinem Mann seit 9 Jahren getrennt,habne ein gutes Verhältnis zueinander.Er musste aufgrund einer schweren Erkrankung Inso anmelden, ist 100% schwerbehindert und Rentner wegen voller Erwerbsminderung.Er befindet sich seit etwa 1,5 Jahren in der Inso.Unsere Tochter lebt noch in seinem Haushalt,wird bald 18.Unser Sohn war fast 2 Jahre in einer Pflegefamilie,er ist 16 Jahre alt.Er wird nun demnächst in meinen Haushalt ziehen.Wie sieht es denn da mit der Unterhaltspflicht meines Mannes aus?Ich beziehe Alg2 derzeit.Es wird an den Treuhänder nichts abgeführt, da sein Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze liegt.
Hier mal paar Zahlen : er bezieht Rente in Höhe von ca.1390 Euro und Kindergeld 184 Euro für die Tochter. Mit welcher Summe müsste er rechnen für den Unterhalt unseres Sohnes? Müsste (könnte) er überhaupt was zahlen?


schönen Abend euch noch

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7 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Du bist nie auf die Idee gekommen, dass Du für das Kind, welches bei ihm lebt, Unterhalt zahlen müsstest?

wirdwerden

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#3
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

@Nick_19

Ich bin da nicht sicher, dass er Unterhalt bezahlen kann.

Zwar dürfte der notwendige Selbstbehalt auf 770 € gesunken sein, Aufgrund seiner Schwerbehinderung hat er aber sicher einige Kosten zu tragen, die seinen notwendigen Selbtbehalt erhöhen (müssen).

Weche Kosten das sind, kann nur der Schwerbehinderte selbst sagen.

Aber bei einem Behinderungsgrad von 100 dürften das einige Kosten sein.

lg

Camper

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#4
 Von 
Hazilinde
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

Gilt er denn nun als nichterwerbstätig oder erwerbstätig?Er hat ja im Prinzip noch seinen Job,kann ihn nur wegen der Behinderung (Dialyse,Diabetes)nicht ausüben.Wäre der Selbstbehalt dann nicht 950 Euro?
Das ist ne total verzwickte Geschichte,niemand kann uns da Genaues zu sagen.Er ruft morgen mal seinen Treuhänder an.

lg,
Hazilinde

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#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Hazilinde,

Auch wenn du dich mit deinem getrenntlebenden Partner noch gut verstehst.Unterhalt wird er zahlen müssen auch wenn es
dir, wegen Anrechnung beim ALGII nichts bringt.

lg
edy

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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

-- Editiert edy am 08.01.2012 21:32

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#6
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

@Hazelinde

Wenn er (Früh-)Rentner ist, dann hat er normalerweise auch keinen Job mehr.

Wenn er eine Erwerbsinderungsrente erhält, weil er nur noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten kann, dann ist sein notwendiger Selbstbehalt üblicherweise zwischen den 770 € und den 950 € anzusiedeln,

Dann muss das Ganze aber auch wieder um die Werbungskosten bereinigt werden.

Wenn er Dialyse-Patient ist, dann hat er vermutlich aber auch noch Merkzeichen, neben dem Behinderungsgrad von 100.

Er soll auf jeden Fall seine Krankheitskosten, die er selber tragen muss angeben.

Das betrifft zum Beispiel Fahrtkosten zu den Ärzten, Medikamentenzuzahlungen, Zuzahlungen für die Praxisgebühr. Kurz gesagt jeden Cent, den er selbst krankheitsbedingt selbst tragen muss,

Um diesen Betrag muss sein notwendiger Selbtbehalt erhöht werden.

Dazu soll er sich an einen Anwalt für Familienrecht wenden, der ihn im Streitfall vertritt.

Achtung! Diese Kosten werden von Anwälten im Regelfall nicht erfragt. Also extra darauf aufmerksam machen. Ist seine Behinderung und der damit verbundene Aufwand für das Familiengericht nicht glaubwürdig, soll er ein Gutachten beantragen, oder zumindest die Gutachten, üebr die er Verfügt vorlegen.

Das Versorgungsamt erkennt ja nicht auf Zuruf einen Behinderungsgrad an. Da müssten Gutachten da sein.

lg

Camper





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#7
 Von 
Hazilinde
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

Ok,vielen Dank für die ausführliche Auskunft.Ich werde ihm das morgen am Telefon erzählen.Ein Merkzeichen hat er bisher aber, glaube ich, nicht.Kann aber aufgrund seiner Seheinschränkung passieren.Gutachten von damals gibt es sicherlich.Er hatte vor der Dialyse auch schon 60 % Schwerbehinderung,wegen der Diabetes Typ 1.


Besten Dank nochmals,
lg,Hazilinde

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