Rosenkrieg geht los

15. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Dachs
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Rosenkrieg geht los

Eckdaten:
3 Jahre verheiratet, keine Kinder,
Scheidungsantrag April 2003 gestellt
Häusliche Trennung August 2003
beide berufstätig – noch
Sie 2000 Euro / Ich 2400 Euro ( Netto)


ich (männlich) habe übrigens die Scheidung eingereicht, Grund: Ehebruch meiner Ex.


Jetzt sagt sie doch glatt das sie seit 8 Wochen nicht mehr arbeiten war und sich auch nicht sicher ist ob sie je wieder arbeiten kann. Grund: Psychische Probleme
und angeblich zum Teil meine Schuld da ich nicht bereit war mich zu versöhnen und einfach ausgezogen bin... Jetzt soll ich, da ich ja gut verdiene, zahlen und wenn es nach ihr gehen würde - für immer.

Auf was muss ich mich einstellen wenn sie jetzt abdreht und gar nicht mehr arbeiten will / kann? Auch will sie der Scheidung jetzt nachträglich nicht mehr einwilligen.

Dankbar für jede Hilfe

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Einstellen solltest du dich auf alles! Die Exfrau meines ehemaligen Schwiegervaters ist mit solchen Spielchen durchgekommen! Sofern ihr die Erkrankung attestiert wird, dürfte es vorerst schwer werden, da rauszukommen. Aber es muss ja spätestens bei Scheidung auf Verlangen ein Gutachten ihres Arztes oder eines unabhängigen Gutachters erfolgen. Psychische Probleme in Folge der Trennung dürften ja nicht jahrelang dauern, denk ich.

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#2
 Von 
flucht
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 0x hilfreich)

Schuldfrag ist uninteressant, grundsätzlich.
Sei froh das keine Kinder da sind !

Also wenn sie so starke psychologische Probleme hat dass sie nicht mehr arbeiten kann, muß das ein Arzt bestätigen.
Sie geht in ALG II und man wird sie auffordern die Rente einzureichen.
In der Zeit in der sie ALG II Anspruch hat wird sie nichts bekommen weil Du ihr unterhaltspflichtig bist.
Ihr Rentenantrag wird nicht durchgehen wenn sie nicht wirklich einen Schuß hat, da kannst du sicher sein, Amtsärzte, Gutachter usw.
Weil sie arbeitsuchend ist wird man ihr, kannst du hoffen, bald Arbeit anbieten.
Dann mußt du nicht mehr zahlen oder e.v. nur noch Aufstockungsunterhalt.

Für deinen Fall und alle anderen Ehegattenunterhaltspflichtige können froh sein dass es die Verschärfungen des ALG IIs gibt, übers Sozialamt hätte das anders ausgesehen und du wärst ewig zu 100% am Bluten gewesen.

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#3
 Von 
Dachs
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

ich gehe noch immer davon aus das ich, wenn ich denn aufstockungs- Unterhalt
zahlen muss, der auch begrenzt wird, könnte mir da ca. 1 Jahr vorstellen oder liege ich
da falsch, ist es denn von Bedeutung wenn sie auf einmal nicht mehr arbeiten kann / will.
Sie ist doch für ihr Leben selber verantwortlich oder muss ich dann tatsächlich ewig zahlen.

===
noch ist sie ja nicht arbeitslos, wenn sie tatsächlich so lange nicht arbeiten kann zahlt doch erst einmal die Krankenkasse oder

-- Editiert von Dachs am 15.10.2004 14:00:27

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#4
 Von 
flucht
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 0x hilfreich)

Grundsätzlich sind Verheiratete/Geschiedene gegenseitig ein Leben lang unterhaltspflichtig.
Höchstens sie heiratet wieder dann bist du erst wieder drann wenn der neue ausfällt.

Sorry, so isses !

-- Editiert von flucht am 15.10.2004 14:01:04

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#5
 Von 
flucht
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn sie ein Fremdverschulden bei der KK für ihren Zustand angibt dann holt die das Geld wieder bei dir.

KK zahlt max 1,5 Jahre,
dann kommts AA drann.

-- Editiert von flucht am 15.10.2004 14:05:42

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#6
 Von 
flucht
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 0x hilfreich)

Heiraten ist eine Institution der gegenseitigen Absicherung und zur Entlastung des Staates.

Alle anderen Gründe sind fadenscheinig.

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#7
 Von 
flucht
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 0x hilfreich)

Deine zukünftige Ex hat und hatte gute Berater !!!

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#8
 Von 
Dachs
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Flucht ,

ich weiß ja auch nicht was ihr Arbeitgeber macht, ob er sie überhaupt rausschmeißt,
gesagt hat sie zumindest, das sie evtl. gar nicht mehr arbeiten geht... und das saß bei mir erstmal.

Ein Verschulden muss erst mal nachgewiesen werden, sie hat sich und das kann ich
beweisen von der Ehe abgewendet (nicht nur durch den Ehebruch). Wenn es jetzt mit dem „neuen“ nicht mehr klappt , ist das doch nicht mein Problem

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#9
 Von 
Dachs
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

dann werde ich jetzt ne Berufsunfähigkeitsrente abschließen und einen auf Psycho- machen.

....Das Wochenende ist gelaufen 

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#10
 Von 
flucht
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt seit 1972 keine Schuldfrage mehr bei einer Scheidung.
Du kannst beweisen wollen was Du willst, es wird niemanden interessieren.

Vergiss es einfach !!!

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#11
 Von 
flucht
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 0x hilfreich)

Einen auf Psycho machen ??
Stell dir das blos nicht so einfach vor.

Ich kenne Leute die einen auf Psycho gemacht haben um die Rente zu bekommen.

Das ist nicht einfach, da mußt du hartgesotten sein.

Du kannst dich drauf einstellenmal eine geschlossenen Anstalt von innen zu betrachten und sei froh wenn du danach nicht wirklich einen an der Birne hast.

Das ist heute noch bei weitem schwieriger als zu deren zeit, weil die Bewertungskriterien verschärft wurden.

Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung kannst du dich auch schonmal auf längere kostspielige Prozesse einstellen, die zahlen nur wenn sie wirklich kein anderes Ass mehr im Ärmel haben.

Ich schreibe aus Erfahrung !!

-- Editiert von flucht am 15.10.2004 14:28:04

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#12
 Von 
Dachs
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)


okay dann eben keine Berufsunfähigkeitsrente
ist auch nicht meine Art.
==
Das mit der Schuldfrage ist korrekt, aber bei der Unterhaltsfrage kann es interessant werden,
Schwerwiegendes Fehlverhalten im Sinn des § 1579 Nr. 6 BGB ist regelmäßig dann zu

bejahen wenn der Unterhaltsberechtigte sich während der Ehe von den ehelichen Bindungen offensichtlich abkehrt.

Grobe Unbilligkeit ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Einzeltatbestände in meinem Fall positiv festzustellen etc.

Auch wenn es keinen interessiert für mich ist es wichtig .....

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
flucht
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch deinen Richter wird das nicht interessieren und das ist das maßgebliche.

Glaub mir das haben schon sehr viele vor dir versucht.

Aber fragen wir doch mal die anderen Experten hier im Forum was sie davon halten.

Ich sag aussichtslos !!!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
braveheart
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Leidensgenosse,

Jetzt gehts ans Vorbeugen .

Begebe dich unverzüglich zu einem Arzt deine Vertauens und beginne mit einer Therapie oder regelmäßigen Besuchen bei einem Facharzt.
Denn schließlich macht doch auch dich diese Situation kaputt.

Verstehe es Richtig. WIR SIND IMMER DIE VERLIERER
es kommt aber immer darauf an wieviel !

Und bleibe Standhaft und hart......... niemals aufgeben

Gruß

brave

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo Dachs,

der folgende Link dazu ist interessant:

http://www.vaeterfuerkinder.de/pasunt.htm

Andere "Unbilligkeitsgründe" für EU-Nichtleistung sehe ich hier nicht, ein einmaliger Fehltritt reicht nicht aus.




-----------------
"VLG nefertari1968 <img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=1924">"

-- Editiert von nefertari1968 am 15.10.2004 15:02:35

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#16
 Von 
Dachs
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Leute Leute, soweit ist es schon gekommen, das man sich überlegen muss wie
Man(n) vorbeugen sollte.

Werde mal ernsthaft darüber nachdenken ob das tatsächlich eine Option ist.

Mir ist aber immer noch nicht klar was auf mich zukommt.
Fakt ist das Ex. bis jetzt nur 200 Euro Trennungsgeld will, bis jetzt noch außergerichtlich,
wenn sie arbeitslos wird müsste ich ca. 400 Euro zahlen, wenn ich ein Richter erwische und
er Aufstockungsunterhalt auch vielleicht 1 Jahr begrenzt dann müsste ich doch dann endlich
fein raus sein ... oder mache ich hier einen Denkfehler ???
===

Gruß
Dachs

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Dachs
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nefertari1968

Danke für den Link , mir ist auch klar das ein einzelner Ehebruch nicht ausreicht, aber
es ist auch nicht bei nur einer Aktion geblieben, wobei es nicht wichtig ist ab die beiden auch im Bett waren , wichtig nur das ich es beweisen kann das sie sich von der Ehe abgewendet hat und da hoffe ich, das die Emails die meine Ex. auf Diskette gespeichert hat (sonst hätte ich es erst viel später kapiert) ausreichen, da könnte ich dann genau nachlesen wie sie zu der Ehe stand und was sie von mir hält ........


0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Dachs,

schon... aber dann stellt sich auch die Frage, warum sie sich von der Ehe abgewandt hatte... In irgendeinem Tread auf Seite 2 oder 3 hatten wir hier so ein ähnliches Thema, da ging es um eine Frau, die ständig betrogen wurde...

Es gibt keine Schuldfrage mehr und der Rest ist eine moralische Angelegenheit... Das lässt sich schlußgültig sowieso nicht mehr nachvollziehen... Wer hat was wann falsch gemacht, wer hat nicht mehr zugehört, wer hat nicht mehr geredet, wer hat zuerst Fehler gemacht und wie werden die bewertet und wer ist fremdgegangen...? Wenn du darauf abzielst, ziehst du den ganzen Schmodder vor das Familiengericht - dann werden Entfremdungs- und Schuldtheorien vor dem Richter ausgebreitet, womöglich noch mit Zeugen etc. - Willst du das wirklich?

-----------------
"VLG nefertari1968 <img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=1924">"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Dachs
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Gute frage ob ich das wirklich will – nein ist die Antwort , ich habe nur aber ein
Problem meiner Ex. die jetzt 2000 Euro verdient will auch Kohle von mir,
zwar nur 200 Euro Trennungsgeld aber sie drohte ja damit bald nicht mehr arbeiten gehen zu können / wollen , dahabe ich eigentlich gar keinen Spielraum und muss versuchen da raus zukommen bzw. dreckige Wäsche zu waschen.
Gefällt mir auch nicht das ganze

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Da stimme ich dir zu, bei 2000 Euro Einkommen würde ich Luftsprünge machen und nicht solche kruden Ideen entwickeln...
Vermutlich hast du recht!

-----------------
"VLG nefertari1968 <img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=1924">"

0x Hilfreiche Antwort

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