Rückforderung Elterngeld wegen Zusatzeinkommen (20h) während Elterngeldbezug: Zuflussprinzip?

5. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
TimB83
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)
Rückforderung Elterngeld wegen Zusatzeinkommen (20h) während Elterngeldbezug: Zuflussprinzip?

Hallo,

meine Partnerin hat von 02/2015 bis 01/2016 Elterngeld bezogen und keine weiteren Einkünfte gehabt.
Im letzten Elterngeldbezugsmonat (Februar 2016) hat sie ihre Nichtsselbstständige Tätigkeit bei Ihrem Arbeitgeber für 20h ausgeübt. Für diese Tätigkeit hat sie im Februar 2016 vom Arbeitgeber eine Abrechnung erhalten (nach Elterngeldbezugszeitraum) und das Gehalt wurde ihr im März 2016 (ebenfalls erst nach Elterngeldbezugszeitraum) übewiesen.

Dem Amt wurde die 20h Tätigkeit im Januar 2016 nun gegengerechnet und es gibt nun eine Rückforderung von 500 EUR.
Gilt hier nicht auch das Zuflussprinzip, d.h. die Zahlung erflgte doch erst weit nach Elterngeldbezugszeitraum-Ende ?

Würde sich hier ein Widerspruch lohnen wenn man hier einen Kontoauszug belegt?

Viele Grüße,
Tim

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Elterngeld soll m.E. nach die finanziellen Einbußen durch die Betreuung abmildern.

Geht man arbeiten, dann betreut man nicht.

Zuflussprinzip kommt aus dem ALGII. Das ist hier nicht nicht der Fall?

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SandyH73
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Sind Sie da ganz sicher?
Ich habe ein Nebengewerbe, bei mir wurden die Einnahmen/Ausgaben nach dem Zuflussprinzip angerechnet.

Ich weiß aber nicht ob es hier für Nichtgewerbetreibende Unterschiede gibt?

LG, Sandy

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Beim Thema des TE ist doch noch gar nicht bekannt, ob die Partnerin ALGII bezieht.

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SandyH73
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein, ich bin ebenfalls berufstätig und habe ein Nebengewerbe.
Während meiner Elternzeit habe ich Elterngeld bezogen, das Amt wollte anschließend alle Ein- und Ausgaben meines Kleingewerbes nach dem Zuflussprinzip aufgelistet haben.

Wie es sich jedoch bei einem Angestellten ohne Nebengewerbe verhält, weiß ich nicht.

Vielleicht hat noch jemand anderes einen Hinweis für den Threadersteller.

LG, Sandy.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.717 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen