Rückforderung Unterhaltsvorschuss Jugendamt

5. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
maboe2010
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückforderung Unterhaltsvorschuss Jugendamt

Hallo,

folgender Fall: Ich war mit einer Frau vor 7 Jahren zusammen. Es wurde ein Kind gezeugt. Wir trennten uns und der neue Freund hat die Vaterschaft anerkannt. 4 Jahre später bin ich wieder mit ihr zusammen gekommen. Wir haben geheiratet. Bis zu unserer Hochzeit hat sie Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen. Wenn ich jetzt die Vaterschaft anfechte und als Vater anerkannt werde, wird das Jugendamt von mir den bereits gezahlten Unterhaltsvorschuss zurückverlangen?

dank und gruß maboe

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Drom.edar
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 81x hilfreich)

quote:
4 Jahre später

Die Anfechtungsfrist ist nach 2 Jahren vorbei.

Wenn dir eine Anfechtung dennoch gelingen sollte, ist deine eigentliche Frage mit JA zu beantworten.

Ich könnte mir derzeit keine Argumentation vorstellen, die glaubhaft erklärt, weshalb du jetzt -nach 4 Jahren- die Anfechtung willst. Vielleicht gibst du mal ein paar mehr Hintergründe.




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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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#2
 Von 
maboe2010
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, mittlerweile bin ich mit der Frau ja verheiratet. Und um das Kind kümmere ich mich ja auch. Nur auf der Geburtsurkunde steht halt noch der andere (falsche) Vater, der sich auch noch nie um das Kind gekümmert hat. Aber eine Freigabe gibt er auch nicht.

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#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend,

Du weist nun schon länger als 2 Jahre, dass der angegebene Vater nicht der richtige Vater ist. Die Möglichkeit der Anfechtung besteht nur für einen Zeitraum von 2 Jahren, ab dem Zeitpunkt, an dem man berechtigte Zweifel an der Vaterschaft hatte. Siehe den Post von Drom.edar.

Bei dem genannten Zeitraum, dürfte die Möglichkeit der Anfechtung nicht mehr gegeben sein.

LG Nero

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