Rückforderung bei eheähnlicher Gemeinschaft

2. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
JORI
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückforderung bei eheähnlicher Gemeinschaft

Ich lebe seit 6 Jahren mit meiner Lebensgefährtin zusammen, wir haben ein Kind und wir haben gemeinsam ein Haus gebaut, auf welchem noch beträchtliche Schulden lasten. Nun will sie mich verlassen und ich möchte das Haus behalten, welches ich im wesentlichen bezahlt und gebaut habe. Da prinzipiell keine Rückforderungsansprüche in einer eheähnlichen Gemeinschaft bestehen, habe ich wohl schlechte Karten meine Zahlungen gegenzurechnen.
Nun zur Frage: Ist es möglich, die 22.000€, welche mir meine Mutter, als Vorschuß auf mein Erbe, für die Finanzierung des Hause gegeben hat mit den vielleicht positiven bei einem theoretischen Verkauf des Hauses zu verrechnen, oder werden auch diese zum gemeinesamen Vermögen gerechnet?

Danke im Voraus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

Wer ist denn im Grundbuch eingetragen- einer oder beide?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

Infos findest Du auch hier:
http://www.bmj.bund.de/media/archive/819.pdf

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JORI
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Grundbuch sind wir beide eingetragen

0x Hilfreiche Antwort

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