Ich lebe seit 6 Jahren mit meiner Lebensgefährtin zusammen, wir haben ein Kind und wir haben gemeinsam ein Haus gebaut, auf welchem noch beträchtliche Schulden lasten. Nun will sie mich verlassen und ich möchte das Haus behalten, welches ich im wesentlichen bezahlt und gebaut habe. Da prinzipiell keine Rückforderungsansprüche in einer eheähnlichen Gemeinschaft bestehen, habe ich wohl schlechte Karten meine Zahlungen gegenzurechnen.
Nun zur Frage: Ist es möglich, die 22.000€, welche mir meine Mutter, als Vorschuß auf mein Erbe, für die Finanzierung des Hause gegeben hat mit den vielleicht positiven bei einem theoretischen Verkauf des Hauses zu verrechnen, oder werden auch diese zum gemeinesamen Vermögen gerechnet?
Danke im Voraus
Rückforderung bei eheähnlicher Gemeinschaft
2. August 2005
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Frage vom 2. August 2005 | 12:35
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückforderung bei eheähnlicher Gemeinschaft
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#1
Antwort vom 2. August 2005 | 13:07
Von
Status: Praktikant (774 Beiträge, 201x hilfreich)
Wer ist denn im Grundbuch eingetragen- einer oder beide?
#2
Antwort vom 2. August 2005 | 13:36
Von
Status: Praktikant (774 Beiträge, 201x hilfreich)
Infos findest Du auch hier:
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#3
Antwort vom 3. August 2005 | 08:10
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Im Grundbuch sind wir beide eingetragen
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