Rückforderung des Unterhalts

14. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
catchup
Status:
Schüler
(380 Beiträge, 60x hilfreich)
Rückforderung des Unterhalts

Habe nach 24 J. Ehe erfahren müssen, nicht der leibl. Vater unseres 24j. Sohnes zu sein. Daraufhin Trennung. Vaterschaftsklage läuft. Wenn gerichtlich bestätigt, habe ich dann die Möglichkeit von der Mutter eine Rückzahlung aller Unterhaltsleistungen für unseren Sohn zu verlangen? Sie weigert sich penetrant den Namen des leiblichen Vaters zu nennen.

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 106x hilfreich)

..von der Mutter bekommst du sowieso nichts. Und selbst eine Rückforderung vom leiblichen Vater ist meines Wissens ausgeschlossen, da du die Vaterschaft nie bezweifelt und somit anerkannt hast. Die Vaterschaftsklage dürfte damit nur eine Wirkung für die Zukunft haben, z.B. für zukünftigen Unterhalt oder im Erbrecht.

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#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1100x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#3
 Von 
catchup
Status:
Schüler
(380 Beiträge, 60x hilfreich)

@peron30

Die Vaterschaft habe ich sehr wohl angezweifelt. Unter Tränen wurde mir aber immer wieder von der Mutter beteuert, nur ich käme in Frage. Das Gengutachten brachte schliesslich den Beweis.

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#4
 Von 
Joya
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)

Hat jemand bzgl. Rückforderung des Unterhaltes vom leiblichen Vater nach Vaterschaftstest (s.o. z.B.) spontan Paragraphennummer(n) zum Nachlesen oder weiß Präzedenzfälle (sowohl ´ging nicht´ als auch ´ging doch´ sind interessant). Danke !!!

-- Editiert von Joya am 18.10.2007 02:16:48

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#5
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Verstehe ich das jetzt richtig?
Du warst 24 Jahre mit der Frau verheiratet. Ihr habt die ganze Zeit zusammen gelebt bis du erfahren hast das das Kind nicht deins ist.
Wenn du mit der Frau und dem Kind zusammengelebt hast hast du doch keinen Unterhalt bezahlt. Was willst du dann zurückfordern?

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#6
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 391x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
dittmann
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 36x hilfreich)

In gewisser Weise hat er schon Unterhalt gezahlt. Vielleicht ging die Frau wg. des Kindes nie arbeiten. Dann hat der Mann Frau und Kind 24 Jahre ernährt, obwohl sie ihn betrogen hat.

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#8
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

@dittmann
das mag schon sein, aber wie willst du den Unterhalt berechnen? Nach DD-Tabelle? Und wer soll den zurückbezahlen? Mal ganz abgesehen davon das dies eh nicht funktioniert. Vermutlich weiß der "Richtige Vater" noch nicht mal von seinem Glück. Der Ehemann hat die Vaterschaft nie angefochten, das ganze 24 jahre über hingenommen. Im Nachhinein wird das jetzt echt schwierig.

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#9
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Das lehr uns,
dass Mann auch in der Ehe sofort testen muß ob der Nachwuchs auch wirklich von ihm ist.

Entzückend !
leinad

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#10
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Wenn er den Unterhalt zurückfordern möchte wäre es vielleicht von Vorteil.
Ist ne dumme Sache, nicht gerade nett von der Frau. Wirklich nicht. Aber wenn vorher schon Zweifel da waren, warum reagiert er dann erst jetzt?

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#11
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

@leinad
Ist das was neues ?

Wär ich Mann ,würde ich einen VT von meinen Kidern auch haben wollen !

@alle
Trotzdem fänd ich es eine Verar...ung ,wenn es möglich wär das Geld von dem DNS-Vater zurück zu verlangen !
Der kann ja auch nichts dafür ,er weiß doch in 99,9% der Fälle auch nicht ,das er einen Treffer gelandet hat !Oder das sein Betthupferl verheiratet war !

Rechne dir das mal hoch ,was der an Schulden hat ,nur weil Frau Mutter so ne linke Socke war !
Das wär mehr als unfair !

LG

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#12
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

@henriette68
Der Thread ist von 2004 !
Man hat ihn nur nochmal rausgekramt !
Also derjenige der 24Jahre geprellt wurde ist längst nicht mehr da ;)

LG

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#13
 Von 
rosevonjericho
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 71x hilfreich)

Guten Morgen,

schaut mal auf das Datum der TE. Die gestern gestellt Frage hat mit dem ersten Beitrag wohl nix zu tun.

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#14
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Wer macht denn so was?
:bang:

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#15
 Von 
rosevonjericho
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 71x hilfreich)

@dori,

da haben wir uns überschnitten

:grins:

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#16
 Von 
rosevonjericho
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 71x hilfreich)

@henriette,

das kommt öfters vor, bin auch schon drauf reingefallen.


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#17
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Hajo,
cetchup war schon lange nicht mehr hier.
Den kenn ich noch vom Wallstreet-Online.
Und der vom Admin gelöschte Beitrag, der Tao war sicher vom Kanalmeister. :rock:

Gruss
leinad

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#18
 Von 
Joya
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo, also ich bin neu hier - darf man nicht auf was Altes was Neues schreiben? Stand nix davon in den Richtlinien. Ich bin gegen Vermüllung von Foren und von daher hab ich keinen eigenen Thread eingestellt, da es so doch auch geht oder etwa nicht? Es ging bei meiner Frage ja auch um Fakten und keine Meinungsäußerung zum Thema - ich hab dazu selbst eine, die den hier genannten entspricht, darum gings aber nicht. Um es deutlich zu schreiben: ich bin es nicht, von daher kann ich auch keine detaillierteren Informationen zu der anfangs beschriebenen Situation geben. Ich möchte nur ein paar Infos, sprich ein paar harte Fakten zu diesem Thema haben, um jemandem zu helfen. Von daher erstmal vielen Dank an Haselstrauch !!!

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#19
 Von 
Joya
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)

Ist es blöd, weil es der Thread von catchup war? Hätte ich klar sagen sollen, dass ich nicht catchup bin? geht doch aus dem Benutzernamen hervor oder nicht?
Wenn jeder seine Meinung sagen darf zu einer Sache (was ja auch gut ist, meistens ;o) , darf man doch bzgl. einer exemplarischen Sache auch nach harten Fakten fragen oder nicht?

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#20
 Von 
Joya
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)

für alle Fakten-Interessierte:
der link von haselstrauch brachte Erkenntnis und die nötigen Suchbegriffe zum Googlen (`Regressanspruch` ist hier das Zauberwort, welches neben ´Unterhalt` die informativen links bringt, u.a. http://www.gomopa.net/Finanzforum/Urteile-und-Recht/Vater-bekommt-Unterhalt-fuer-Kuckuckskind-zurueck.html)

Es ist zusammengefaßt so, daß der nicht-leibliche Vater vom leiblichen Vater den gezahlten Unterhalt zurückfordern kann (OLG hob Itzehoer Urteil auf).

-- Editiert von Joya am 18.10.2007 15:52:41

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