Rückforderung nach geändertem Versorgungsausgleich

21. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Rückforderung nach geändertem Versorgungsausgleich


Guten Tag,

ich benötige mal wieder das vorhandene Schwarmwissen! Ich weiß jetzt gar nicht, ob das Familienrecht oder Sozialrecht ist.. ? Ich bedanke mich auf jeden Fall im Voraus schon mal sehr für Ihre Bemühungen! Diesmal geht es für mich um eine ganze Menge Geld, leider.

Ich wurde 2009, kurz vor der Änderung/Reform des Versorgungsausgleichs, geschieden und der Versorgungsausgleich wurde nach altem Recht angewandt. Nachdem mich mein Mann wegen diesem und jenem in den nächsten Jahren regelmäßig vor Gericht zerrte, beantragten er bzw seine Anwälte 2015 die Abänderung des 2009 beschlossenen Versorgungsausgleichs. Zuerst wurde er abweisend beschieden, dann wurde irgendwas geändert und dann passierte mit Verweis auf ein zu ergehendes Urteil des BGH erst mal weiter nichts.

Zeit ging ins Land und im ersten Quartal 2020 nun kam der Beschluss des Familiengerichts, daß der Versorgungsausgleich von 2009 abzuändern sei.

Ich habe mich seit der Trennung nicht gewehrt oder auch nur einen Satz ans Gericht geschrieben - somit verlor ich mit der Scheidung 2009 und in der Folgezeit im Grunde alles, was ich hatte. Nur für die Scheidung hatte ich einen Anwalt, dem ich Tausende gezahlt habe, der aber anscheinend nicht in meinem Interesse handelte. Bis auf mein Auto, 5 Kartons und einen noch bis heute und weiterhin abzuzahlenden Immobilienkredit ist mir nichts geblieben. Im Haus lebt nun mein Exmann und seine Lebensgefährtin und den Kredit ist er auch los.

Ich wurde sehr krank und bekam mein Leben nicht mehr auf die Reihe. Und in Bezug auf meinen Exmann und diesen ständigen Rosenkrieg gilt das noch immer. Ich ziehe den Kopf ein und hoffe, der Sturm geht vorbei - ich bin nicht in der Lage, auf irgendwas zu antworten oder Aktionen zu ergreifen. Teilweise (oft) konnte und kann ich nicht mal mehr die Post öffnen. Einen Anwalt kann ich mir aber auch nicht mehr leisten und seit der Scheidung habe ich wirklich Angst, nochmal hereinzufallen. Eine Rechtsschutz würde auch nicht helfen, da der Grund für diesen Bescheid ja auf 2009 zurück geht. Deswegen stecke ich vermutlich auch in dem Schlamassel, wegen welchem ich um Rat erbitte.

Bei der vollständigen Neuberechnung des Versorgungsausgleichs aufgrund des Urteils bezüglich der Versorgungsausgleiche sowie des Antrags von 2015 stellte sich heraus… dass ich nunmehr einen Anspruch auf Zahlung von 99 € aus der Zusatzversorgung meines Exmannes ab Antragstellung (Mai 2020) hätte, aber demgemäß zu viel von seinen Rentenpunkten mir zugeschlagen wurde und dies müsse berichtigt werden und zwar rückwirkend bis 2015. In Summe sind das 2900 €, die von der DRV bei mir geltend gemacht werden,eben die Überzahlung seit 2015. Da ich aber nicht in gleicher Rückrechnung Geld aus der Zusatzversorgung bekomme (der Antrag wird im Mai 2020 gestellt, früher ging es ja nicht), stehe ich nun vor einem großen Problem. Ich habe keine 2900 € und schon gar nicht innerhalb von 4 Wochen :(

Den Bescheid der DRV findet Ihr hier (GoogleDrive): https://drive.google.com/file/d/1PaqiHOSzl0PH3NogOHmR4h5BZ7iarTP1/view?usp=drivesdk

Google ist ja klüger als ich und gefunden habe ich dieses verlinkte Statement eines Anwalts, daß eine gewisse Chance besteht, der Forderung "zu entgehen", wenn man sich auf Entreicherung beruft! Auf der verlinkten Seite stehen noch ein paar weitere Informationen dazu.

Link: https://drive.google.com/file/d/1NVsOg1xQ91noI10oQKNZKbu5AXMoDcxD/view?usp=drivesdk

Meine brennenden Fragen wären;

Wäre ich mit meinem Einkommen in dem Bereich der "unteren Einkommen", wovon im Statement des Anwalts gesprochen wird, so daß ein Widerspruch ggf erfolgversprechend sein könnte? Natürlich ist das Geld, sind also diese knapp 50 € pro Monat irgendwo im Haushalt versickert.

Spielt das Einkommen des Ehepartners, kein gemeinsames Konto, kein Verfügungsrecht, eine Rolle dabei?

Darf man, um sich auf die Entreicherung berufen zu können, überhaupt gar nichts haben, nicht mal eine Rücklage für Autoreparaturen, etc? (Ja, ich weiß, was das Wort Entreicherung bedeutet, aber selbst bei H4 gibt's Schonvermögen :\\\\) . Ich rede ja nicht von Urlaub oder so….einen "Urlaub", selbst mal nur an die Ostsee oder so, hatte ich seit über zehn Jahren nicht. Das Problem ist, daß wir im Juli umziehen werden und weil sowohl ich (Pflegegrad 3 sowie GdB 100, Mz G und RF) wie auch mein Mann (GdB 20) nicht gut zu Fuß sind, habe ich gespart, damit der eigentliche Umzug von einem Unternehmen durchgeführt werden kann. Dann muß aus diesem Anlass auch ärgerlicherweise die Küche umgebaut werden, der Zuschnitt des Raumes ist halt anders und so weiter… Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich den Mietvertrag natürlich nicht unterschrieben *schulterzuck

Wenn ich mich, Erfolg oder nicht, auf Entreicherung berufe, wie wäre der weitere Verlauf¿ Erst nochmals ein Beschluss über den Widerspruch oder gleich Verhandlung? Und wenn Verhandlung, brauche ich einen Anwalt? Immerhin hätte ich dann damit hoffentlich mehr Zeit als die 4 Wochen…(?)

Entschuldigt die Ausschweifungen, aber ich bin gerade echt von der Rolle..






-- Editiert von fb367463-2 am 21.05.2020 14:13

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31996 Beiträge, 5630x hilfreich)

nur eine kleine PM wegen V-Ausgleich....

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Vielen dafür, liebe Anami!

Ich weiß, das Ganze ist echt verzwickt- ich hoffe ja immer noch, daß ich wenigstens die Grundlagen ohne Anwalt regeln kann.... :)

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Mal freundlich nachgefragt:
Hier komme ich wohl nicht weiter, oder? :sad:

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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