Rueckuebertragung des versorgungsausgleich bei Tod des expartners

23. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Keksie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rueckuebertragung des versorgungsausgleich bei Tod des expartners

Hallo zusammen, mein Mann hat einen Antrag auf rueckuebertragung des versorgungsausgleich wg. Todes der Exfrau gestellt. Als Antwort kam heute, dass seine Rente bereits ohne Abschlag aus dem versorgungsausgleich bewilligt wurde. Sie hatten in der Anlage ein Duplikat des rentenbescheides vom 30.06.2016 beigefügt in welchem von einer angeblich ungekuerzten Rente die Rede ist. Das hat uns sehr irritiert, da überall zu lesen ist, dass man die rueckuebertragung immer extra beantragen muss. Ausserdem kommt uns die sogenannte ungekuerzte Rente zu niedrig vor. Des Weiteren steht in dem Anschreiben der Rentenversicherung : bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag daher zurückziehen oder ggf mit welcher Begründung aufrecht erhalten möchten.
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und kann das überhaupt sein, das der versorgungsausgleich bei der Berechnung der Rente schon automatisch berücksichtigt wurde? Liebe Grüße keksie


-- Editiert von Keksie am 23.12.2020 13:00

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Alles etwas schwer verständlich, da unsortiert. Ich fang mal an, vielleicht kann jemand anderes dann fortfahren oder es kommen klarere Infos.

Eine Rückübertragung der Rentenanwartschaften erfolgt dann, wenn der Verstorbene weniger als drei Jahre im Rentenbezug war. Das geschieht auf Antrag, den schickt einem die Rentenkasse aus Berlin zu. Es gibt natürlich auch Fälle, in denen die Rückübertragung von Amts wegen erfolgt, in denen eine Übertragung noch gar nicht stattgefunden hat. Aber es scheint ja da einen Bescheid zu geben, den vielleicht mal überprüfen. Im übrigen bekommt man doch regelmäßig Auszüge von der Rentenkasse. Die sind doch relativ klar. Da kann man doch alles nachvollziehen. Und wenn man Zweifel hat, die Rentenkasse hat regelmäßig Sprechstunden. Da kann man einen Termin vereinbaren, da wird einem alles erklärt, wenn man alle Unterlagen bei sich hat.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32235 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Keksie):
kann das überhaupt sein, das der versorgungsausgleich bei der Berechnung der Rente schon automatisch berücksichtigt wurde?
Ja, das kann gut sein. Es kommt darauf an, wann der Versorgungsausgleich bzw. die Scheidung stattfand.

Wenn dein Mann sich vor X Jahren scheiden ließ und die Exfrau zu diesem Zeitpunkt noch keine Rentnerin war...

Zitat (von Keksie):
Ausserdem kommt uns die sogenannte ungekuerzte Rente zu niedrig vor.
Was habt ihr mit der Rente der Exfrau zu tun?
Ich glaube nicht, dass dein Mann regelmäßig Auszüge der RV seiner Exfrau erhalten hat.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Keksie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten,

mein Mann und ich, wir waren einfach irritiert (und enttäuscht) , dass scheinbar bereits mit dem Rentenbescheid alles automatisch berücksichtigt wurde (Rückgängigmachung Versorgungsausgleich). Seine EX ist bereits im Jahr 2000 verstorben und die Scheidung war 1994. Sein Rentenbescheid war von 2016. Seine Ex hatte noch keine Rente bezogen vor Ihrem Ableben.

Irritiert und enttäuscht waren wir, weil wir glaubten, seine Rente sei nur deshalb so niedrig, weil der Versorgungsausgleich noch nicht rückgängig gemacht wurde und weil wir beim googeln immer darauf aufmerksam gemacht wurden, das die Rückübertragung beantragt werden muss, ansonsten wird automatisch nichts Rückübertragen von der Rentenversicherung. Irgendwie können wir die komplizierte Rentenberechnung nicht nachvollziehen und wundern uns von daher, dass die Rente so niedrig ausfällt, obwohl angeblich kein Versorgungsausgleich vorgenommen wurde durch die Rentenversicherung.

Naja, dank Anami wissen wir jetzt jedenfalls, dass es tatsächlich möglich ist, dass die Rentenversicherung bei der Berechnung der Rente meines Mannes nichts abgezogen hat wg. Versorgungsausgleich. Die Rente ist eben niedrig und bleibt niedrig. Was solls...

Danke und Grüße

Keksie

-- Editiert von Keksie am 23.12.2020 15:11

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32235 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Keksie):
Die Rente ist eben niedrig und bleibt niedrig. Was solls...
Achso. Ich dachte, die Rente der Exfrau sei gemeint. Sorry.
Zitat (von Keksie):
bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag daher zurückziehen
Wenn es nun klar ist, sollte er den Antrag zurückziehen, damit die RV nicht einen großartigen Bescheid mit Ablehnung erstellen muss.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ihr scheint das System nicht zu verstehen. Ich würde einfach zum Verständnis einen Termin bei einem Rentenberater vereinbaren. Es gibt welche von der Rentenkasse. Der erklärt Euch gratis alles, was Ihr wissen und verstehen müsst. Und den Antrag würde ich nur dann zurückziehen, wenn der Berater das alles überprüft hat. Teilt der Rentenkasse mit, dass Ihr es überprüfen wollt und anschließend über die Rücknahme entscheiden werdet, Euch nach Beratung unaufgefordert meldet. Dann erspart Ihr der Rentenkasse jetzt überflüssige Arbeit, seid aber selbst auf der sicheren Seite. Bei diesen Uraltscheidungen gab es noch andere Systeme als heute. Heute wäre in der Tat ein Antrag erforderlich, allerdings schreibt einen da die Rentenversicherung an.

Lasst es Euch erklären. Das ist wichtig.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32235 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ihr scheint das System nicht zu verstehen.
Zitat (von wirdwerden):
Du, ich versuche mal, das System zu erklären.
Ja, bitte mach mal. Danke.

1994 geschieden
2000 verstorben.
R-Bescheid von 2016.

Berechneter V-Ausgleich des Mannes hoch-mittel-klein?---

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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