Rückwirkend Unterhalt?

3. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Lanaia
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückwirkend Unterhalt?

Mein Vater hat und bis er 2012 ausgezogen ist (ich bin 2000 geboren) unser ganzes Geld weggenommen, obwohl meine Eltern beide gearbeitet haben hatten wir nicht mal Geld für Lebensmittel, seinetwegen sind wir also in extremer Armut aufgewachsen. Nach der Scheidung hat er meiner Mutter gedroht das er sich insolvent meldet wenn sie Unterhalt von ihm verlangt und sie dann komplett alleine den Kredit abbezahlen muss den er damals angeblich aufgenommen hat um sich selbstständig zu machen. Sie musste ihm dann auch noch viele Jahre monatlich 200€ zahlen. Jetzt hat er eine neue Frau und ein Kind und ist so reich das er innerhalb weniger Monate mehrmals in den Urlaub fährt, mal eben so ein 70000 € Auto kauft und in bar bezahlt und eine neue Wohnung mit komplett neuen Möbeln kauft. Ich habe jetzt auch ein eigenes Kind und will mir das nicht mehr gefallen lassen. Meine Schwester und ich haben schon noch Kontakt zu ihm, uns geht es manchmal finanziell so schlecht das wir Hungern müssen aber das scheint ihn nicht zu interessieren. Können wir ihn irgendwie anklagen oder so und rückwirkend Unterhalt von ihm bekommen? Ich bin 22 Jahre alt und erwerbsunfähig und meine Schwester ist 24 Jahre alt und macht eine Ausbildung.

Nach der Scheidung hatte meine Mutter einen minijob und hat alg2 bezogen und das blieb dann auch so. Ich kann mich nicht gut erinnern aber das war dann irgendwie automatisch so das er nachweisen musste wieviel er verdient und dann musste er eigentlich auch Unterhalt zahlen, danach hat er meine mutter erpresst.


Vielen Dank im voraus für die Antworten.

-- Editiert von User am 3. März 2023 14:50

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Ich habe jetzt auch ein eigenes Kind Dann ist mindestens in den ersten 3 Jahren der Kindesvater für Ihren Unterhalt zuständig. Im Übrigen kann Unterhalt in aller Regel nicht rückwirkend eingefordert werden.
uns geht es manchmal finanziell so schlecht das wir Hungern müssen In diesem Fall würde ich mal prüfen, welche Sozialleistungen einem ggf. zustehen.

-- Editiert von User am 3. März 2023 14:58

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Wer sich legal in Deutschland aufhält, der muss nicht hungern. Wenn Du keiner Erwerbstätigkeit nachgehst, der glückliche Kindsvater Deines Kindes sich seinen gesetzlichen Pflichten entzieht, oder aber nicht zahlen kann, dann stehen Dir zuzüglich angemessener Warmmiete 502 € Bürgergeld/Sozialgeld zu, dem Kind 283 € sowie ein Zuschlag für Alleinerziehende. Bei diesen Beträgen kann man zwar nicht in Saus und Braus leben, aber hungern muss man nun wirklich nicht. Sei es, dass man aufstockend ALG II bekommt oder aber vollständig.

Ob die Schwester Ansprüche gegen den Vater hat, das wäre zu überprüfen, können wir hier nicht einschätzen. Dies wäre von etlichen Faktoren abhängig. Von der Höhe ihrer Azubi-Vergütung, ob die Ausbildung sich zügig an den Schulabschluss angeschlossen hat u.s.w.

Wir können jedenfalls davon ausgehen, dass keine Erpressung vorliegt. Man sollte sich vielleicht mal mit den Voraussetzungen für diesen Straftatbestand befassen. Und, bei Unterhaltspflichten ist es in der Regel doch kein Schaden, wenn jemand in die Inso geht, zumindest nicht für die Unterhaltsberechtigten. Und, zum "unter Druck setzen" gehören immer zwei. Einer, der drückt, einer der sich drücken lässt. Es gibt gerade für Frauen in Not unendlich viele Anlaufstellen in Deutschland, und das wirklich in jeder, jeder nicht ganz winzigen Kommune. Die Interessen der Kinder nimmt das Jugendamt gratis wahr bis hin zur Vollstreckung beim zahlungsunwilligen Elternteil. Wenn die Mutter das alles nicht genutzt hat, dann hat sie das zu vertreten. Sorry, da fehlt mir jedes Mitgefühl.

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass jemand, nur weil er Geld hat, dieses automatisch mit wem auch immer teilen muss. Ihr seid in einem Alter, in welchem man sein Leben selbst managen sollte, auch finanziell. Dabei hilft Euch der Staat, es stehen unzählige Beratungsstellen zur Verfügung. Nur, rückwirkend, das läuft so nicht.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1060 Beiträge, 119x hilfreich)

Zitat (von Lanaia):
Meine Schwester und ich haben schon noch Kontakt zu ihm, uns geht es manchmal finanziell so schlecht das wir Hungern müssen aber das scheint ihn nicht zu interessieren. Können wir ihn irgendwie anklagen oder so und rückwirkend Unterhalt von ihm bekommen?


Rückwirkend ist da gar nix zu machen...deiner Schilderung nach gehe ich davon aus, dass es keinen Unterhaltstitel gibt.

Zitat (von Lanaia):
Ich bin 22 Jahre alt und erwerbsunfähig und meine Schwester ist 24 Jahre alt und macht eine Ausbildung.


Deine Schwester könnte aktuell ggf. Unterhalt geltend machen, weil sie sich noch in Ausbildung befindet.

Für dich ist dein Vater nicht mehr zuständig.

-- Editiert von User am 4. März 2023 11:12

Signatur:

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