Hallo,
ich habe zwei Fragen:
1. Kann ein volljähriges Kind (Ausbildung bereits abgeschlosssen) rückwirkend Unterhalt
einklagen? Einen Titel gibt es nicht. In den letzten Jahren (während der Ausbildung) wurde ein freiwilliger Unterhalt gezahlt.
2. Kann die geschiedene Ehefrau rückwirkend Unterhalt für sich und das damals minderjähruge Kind einklagen? Es gibt kein Urteil zum Unterhalt.
Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar.
Gruß A.
Rückwirkend Unterhalt einklagen
3. September 2009
Thema abonnieren
Frage vom 3. September 2009 | 20:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückwirkend Unterhalt einklagen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 3. September 2009 | 20:24
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1263x hilfreich)
Hallo Feuergeist,
dann antworte ich doch mal schnell.
Frage 1: Nein
Frage 2: Nein
Nachträglich einklagen geht nur wenn ein Titel vorhanden ist. Unterhaltszahlungen müssen rückwirkend ab der Inverzugsetzung geleistet werden.
LG Nero
-----------------
""
#2
Antwort vom 3. September 2009 | 20:27
Von
Status: Schüler (238 Beiträge, 138x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Familienrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 3. September 2009 | 20:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Nero,
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Inverzuggesetzt wurde er nie. Bei der Scheidung wurde auch nichts beschlossen.
LG Feuergeist
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
259.759
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
10 Antworten
-
11 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
Top Familienrecht Themen
-
43 Antworten