Rückwirkend nach Scheidung wird Unterhalt geltend gemacht

27. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Abzocke
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückwirkend nach Scheidung wird Unterhalt geltend gemacht

Wo fang ich an ?? OK Ich bin nun seit 9 Tagen Geschieden, meine EX und Ich haben keine Kinder und waren nur 3 Monate Verheiratet. Sie lebt seit Januar 2003 bei ihren Lebenspartner und bekommt mitlerweile auch ein Kind von ihm. Ihr Anwalt hatte im Mai 2003 Unterhalt geltend gemacht, ich habe wie es sich geöhrt meine Einkünfte (Lohnbescheide letzten 12 Mon.) ihren Anwalt zukommen lassen, aber ohne die Steuerbescheinigung für das Jahr 2002 denn den hatte ich noch nicht weil meine Ex sich weigerte zu Unterschreiben.
Nach dem einige Zeit ins Land ging und ich nichts vom Anwalt meiner EX gehört hab, hat meine Anwältin den Anwalt meiner EX eine Frist gesetzt, sich zu äussern (30 Sep.2003) diese blieb aber ohne Erfolg dh. es kam nichts von der Gegenseite, keine Auffoderung was zu Zahlen oder das noch Unterlagen fehlten. Jetzt ist ein Jahr vergangen genauer 15 Monate (Mai.03 - 20.Sept.04).und nun fordert der Anwalt rückwirkend Unterhalt. Und hat jetzt erst eine Summe ausgerechnet die ich zum von MAI 2003
bis Dezember 2003 Zahlen soll.

Meine fage ist die, da meine EX seit nun mehr 19 Mon. mit ihren Feund und jetzt zukünftigen Ehemann und Vater ihres Kindes zusammen leben.
Der Anwalt meiner EX fristen s.o. ohne Reaktion verstreichen lassen hat.
Und ich davon ausgegangen bin , habe ja seit Sep. 2003 nicht mehr zum thema Unterhalt von ihr gehört, das ich nichts mehr zückwirkend damit zutuhen habe.

Wie seht ihr das ?? Bin echt am Verzweifeln!!!!

Danke im vorraus das ihr euch die Mühe macht mir zu Antworten.

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18 Antworten
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#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hmmm..... schwierige Frage.
In Verzug gesetzt worden bist du. Allerdings frage ich mich, mit welcher Berechtigung ihr ÜBERHAUPT Unterhalt nach 3 Monaten Ehe zustehen sollte. Erstrecht, wenn sie schon mit ihrem Freund zusammenlebte. Da würde ich an deiner Stelle ansetzen. Nicht bei Verstreichung der Frist, denn ich weiß nicht, ob eine Frist, die von einem Anwalt gesetzt wurde, in der sich die Gegenseite zu irgendetwas äußern soll, eine große Bedeutung hat. War Madame während der Zeit beim Sozialamt?

-- Editiert von teufelin am 27.09.2004 12:40:54

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#2
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

für viel gefährlicher halte ich die Sache mit der Schwangerschaft ;) bei 9 Tagen geschieden, könnte das Baby ja als ehelich gelten ? oder ?

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#3
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Ergänzend noch:

Nicht ganz einhellig, aber dennoch in den meisten Fällen, gehen die Gerichte davon aus, daß der Unterhalt als verwirkt gilt, wenn er nicht binnen einen Jahres ernsthaft! geltend gemacht wurde. Dies dürfte hier der Fall sein.

Mit ernsthaft meint die Rechtsprechung, daß der Unterhaltsanspruch z.B. gerichtlich geltend gemacht wird. Somit besteht m.E. hier in diesem Fall kein Rückstand.

Für die Zukunft wäre zu prüfen -wie schon gesagt- das Zusammenleben mit dem neuen Partner.

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#4
 Von 
Abzocke
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Scheidung war vor 9 Tagen, das Kind was noch kommt in ca. 1 mon. ist von ihrem Lebenspartner der auch schon die Vaterschaft anerkannt hat. Ich selber war schon beim Jugendamt und habe dort die Vaterschaft des Kindes anerkannt dh. das ihr Lebenspartner der Vater ist und nicht ich.

Die beiden leben schon seit ihrem Auszug Jan.
2003 zusammen in einem Einfamilienhaus.

Zum zeitraum der Schangeschaft also ca 8 Mon. zurück. müste sie seit ca. Febuar schwanger sein

Sie war zwar beim Sozialamt aber dort hat man sie weggeschickt , sie solle sich erstmal
am mich wenden also Unterhalt über den Anwalt gelten machen.

Im Mai 2003 hat ihr Anwalt mich aufgefordert
meine Lohnabrechnungen der Letzten 12 Monate vorzulegen. Was ich auch getan habe.
Danach kam nichts mehr weder ene Foderung
noch eine Auffoderung neue Unterlagen vor zu legen. Deshalb auch die Frist meiner Anwältin 30 Sep. 2003 stellung zu nehmen zum Unterhalt.

Es kam wie gesagt nicht keine Zahlen was oder wie hoch der Unterhalt sein sollte. Auch nichts von Gericht oder so.
Das ganze ist dann auch nicht weiter verfolgt worden von ihrer Seite aus und von meiner
erst recht nicht.

Die Scheidung selber war glatt nur der Versorgungausgleich wurde abgetrennt. ( Rente ) alles andere war mit Urteil sofort Rechskräftig als verzicht auf Rechtsmittel. Das Kind ist seit der Scheidung rechtens der Vater meiner EX.


Mfg


-- Editiert von Abzocke am 27.09.2004 13:19:20

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#5
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

hmmm, wenn ich mich nicht irre, dann wäre dann ja mitllerweile Mutterschutz angesagt und somit der Vater des Kindes laso nicht Du unterhaltspflichtig...

außerdem gibt´s für sogenannte Kurzzeitehen meines Wissens keinen Unterhaltsanspruch...

und Anwälte fordern immer erstmal...und wenn eins zahlt isses doch fein, ob alle Forderungen immer rechtlich durchsetzbar sind, darf dahingestellt sein...

also abwarten...Forderungen angucken...beraten lassen

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#6
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo Abzocke,

Träne hat definitiv recht, bei Ehen unter 2 Jahren Dauer gibt es keinerlei Unterhalt!!!

Das heißt, du musst für diesen "Kurzzeitausflug" auch absolut nichts bezahlen. Anwälte können viel fordern...

VLG nefertari1968

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#7
 Von 
Abzocke
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Anwälitin sag auch abwarten aber es ist schon ein Hammer man bezahlt erstmal den Streiwert und wenn dann nichts mehr kommt hast nur Kosten gehabt ist schon Bitter :(


MfG

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#8
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

PS. die Steuergeschichte betreffend... Als Ehegattin hat sie eine klare Mitwirkungspflicht - da läuft nichts -mit von wegen- Unterschrift verweigern usw.!!!

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#9
 Von 
Abzocke
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zur Info Unterhaltspflichtig bist du vom ertsten Tag an auch wenn du nur 1 Tag verheiratet bist zumindestens für die dauer des Trennungsjahrs also 12 Mon. plus die Zeit
bis zur scheidung.

Mann nuss auch sagen das sie Gearbeitet hat und ca. 700 verdient hat.

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#10
 Von 
Abzocke
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zur Info Unterhaltspflichtig bist du vom ertsten Tag an auch wenn du nur 1 Tag verheiratet bist zumindestens für die dauer des Trennungsjahrs also 12 Mon. plus die Zeit
bis zur scheidung.

Mann nuss auch sagen das sie Gearbeitet hat und ca. 700 verdient hat.

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#11
 Von 
Abzocke
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zur Info Unterhaltspflichtig bist du vom ertsten Tag an auch wenn du nur 1 Tag verheiratet bist zumindestens für die dauer des Trennungsjahrs also 12 Mon. plus die Zeit
bis zur scheidung.

Mann nuss auch sagen das sie Gearbeitet hat und ca. 700 verdient hat.

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#12
 Von 
Abzocke
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zur Info Unterhaltspflichtig bist du vom ertsten Tag an auch wenn du nur 1 Tag verheiratet bist zumindestens für die dauer des Trennungsjahrs also 12 Mon. plus die Zeit
bis zur scheidung.

Mann nuss auch sagen das sie Gearbeitet hat und ca. 700 verdient hat.

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#13
 Von 
Abzocke
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zur Info Unterhaltspflichtig bist du vom ertsten Tag an auch wenn du nur 1 Tag verheiratet bist zumindestens für die dauer des Trennungsjahrs also 12 Mon. plus die Zeit
bis zur scheidung.

Mann nuss auch sagen das sie Gearbeitet hat und ca. 700 verdient hat.

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#14
 Von 
Abzocke
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zur Info Unterhaltspflichtig bist du vom ertsten Tag an auch wenn du nur 1 Tag verheiratet bist zumindestens für die dauer des Trennungsjahrs also 12 Mon. plus die Zeit
bis zur scheidung.

Mann nuss auch sagen das sie Gearbeitet hat und ca. 700 verdient hat.

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#15
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Abzocke, einmal hätte doch gereicht :)
Oder willst du hier etwa Speicherplatz "abzocken" :) :)

Richtig: unterhaltspflichtig bist du vom ersten Tag der Ehe. Allerdings nur, wenn deine Frau aus bestimmten Gründen nicht in der Lage ist, sich selber zu versorgen. Dazu zählen Kinderbetreuung, Alter, Krankheit usw...
War bei deiner Exfrau alles nicht der Fall.
Es ist doch in deinem Fall recht deutlich zu erkennen, was Frauchen will: Ihr fehlen durch die Mutterschaft n paar Euro und sie würde sich über eine Einmalzahlung deinerseits sehr freuen.
Schöne Sache: Mit einem anderen ein Kind in die Welt setzen, nicht dafür aufkommen können/wollen und versuchen, den Exmann abzuzocken.
Ne, lass sie erstmal fordern und rühr dich nicht. Es wird sich mit Sicherheit kein Richter finden, der ihr den rückwirkenden Unterhalt zusprechen würde. Das Sozi könnte noch mal Ärger machen aber selbst da hast du m.E. gute Chancen rauskommen. Die sollen sich gefälligst erst einmal an die Verwandten gerader Linie halten und vor allem an den Kindesvater. Zumal es hier ja lediglich um RÜCKWIRKENDEN Unterhalt geht.
Sie HATTE in der Vergangenheit nie Anspruch auf Unterhalt. Und selbst wenn: sie hat sich nicht ausreichend drum gekümmert. Also kam sie wohl auch so ganz gut zurecht. Beim Sozi wollte sie jetzt Ansprüche geltend machen, die die Gegenwart betreffen.
Und allein darum geht es. Nicht um die Vergangenheit. Hier kann m.E. nichts mehr von dir verlangt werden.
Lieben Gruß und viel Erfolg
Anna

-- Editiert von teufelin am 27.09.2004 14:16:24

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#16
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo Abzocke,

zunächst einmal das hier zur Info:

OLG Bremen
2004-02-19
4 WF 10/04
Einstellung in die Datenbank: 2004-09-08
Bearbeitet von: Katharina Irmen
Quelle: NJW spezial 2/2004, S. 56:

"Kein Trennungsunterhalt vom Ehemann bei erstem Kind von anderem Mann
Eine kinderlose Ehefrau, die nach der Trennung von ihrem Ehemann ein Kind von einem anderen Mann bekommt, kann nur vom Erzeuger des Kindes Unterhalt verlangen. Sie hat keinen Anspruch gegen ihren Ehemann auf Trennungsunterhalt, weil sie wegen der Geburt des Kindes nicht mehr arbeiten geht."

.... und weiterhin:

Nach nur 3 Monaten Ehe und Arbeitstätigkeit mit einem Einkommen in dieser Höhe und neuer Beziehung aus der auch noch ein Kind hervorgeht, liegt hier m.E. eine unbillige Härte vor! Dazu kommt noch, dass sie ihren Anspruch auf Trennungsunterhalt jetzt erst nachhaltig durchsetzen will.

LG nefertari1968

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Abzocke
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie schon geschrieben Sie lebt mit Ihrem Partner seit Jan. 2003 also seit dem 1 Tag
mit Ihm zusammen und seit ca 8 Mon. ist sie Schwanger vom ihm, das habe ich schriftlich
vom Jugendamt ( Vater/Kindsmutter ) dh. das die beiden seit nun mehr 19 Mon. eine Eheähnliches verhäldniss haben, sie leben zusammen in einem Haus.

Sie hat ein Durchschnitliches Einkommen von ca 600-700 Euro das zu kommt noch das von ihrem Partner. und das Verdiente sie seit Mai 2003.
Zum SOZIALAMT war sie nur einmal gegangen und das war vor dem MAi 2003, die haben sie aber wieder weg geschickt mit der Begründung das sie erstmal Unterhalt von mir fordern soll.

Sie hat zwar über ihren Anwalt im Mai2003 meine Lohnabrechnungen, die seit Mai 2003 von den letzten 12 Mon. zurück also bis Juni 2002 angefordert aber danach ist nichts aber auch garnichts gekommen,selbst als meine Anwälitin eine frist im Sep. 2003 gestellt hat sich zu äußer zum Unterhalt. Und jetzt wo wir
Geschieden sind das Kind von ihr und ihrem Partner nächsten Mon. zur welt kommt und der Versorgungsausgleich von der Scheidung
abgetrennt worden ist sie eine härtefall Scheidung wollte (wegen dem Ungeborenen Kind) fordert sie nuch rückwirkend.

Ich kann nicht mehr sowas geht voll auf die Nervern.

Mfg Lothar

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

lieber Lothar,

wenn Du bereits jetzt, lange bevor Du überhaupt eine konkrete Forderung vorliegen hasr, mit den Nerven fertig bist, dann kann ich Dir nur einen dringenden Rat geben:


Geh sofort los und besorge Dir eine Anstaltspackung Baldrian !!!


lachend Grüße

Träne

P. S.

süß echt süß

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