Rückwirkende Unterhaltsforderung an den Vater

18. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
ADK123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückwirkende Unterhaltsforderung an den Vater

zunächst möchte ich mich schonmals im vorhinein für alle hilfen und antworten bedanken!!!

mein problem:
ich bin 21 jahre alt und lebe seit meinem ersten lebensjahr alleine mit meiner mutter. meine eltern sind seitdem getrennt und meine mutter ließ sich, als ich 2 1/2 war, scheiden.
ich habe seitdem noch keinen einzigen euro unterhalt von meinem vater bekommen oder was von ihm gehört. meine mutter hat nie unterhalt beantragt oder sich in irgendeiner form darum gekümmert. Dies liegt daran, dass mein vater gar keine interesse an mir hatte und sie mich vollkommen alleine großziehen wollte.
nach meinem abitur 09 war ich bei der bundeswehr und habe jetzt zum WS mein studium begonnen.
ich würde gerne wissen, ob ich den unterhalt den mein vater mir 21 jahre lang nicht gezahlt hat und sich noch nicht mal dafür interessiert hat, ob ich ein stück brot zu essen habe, rückwirkend fordern, einklagen oder in irgendeiner form beanspruchen kann.
welche möglichkeiten mir für dieses vorgehen zur verfügung stehen und an wen ich mich wenden muss?
ich habe über dieses thema gar keinen blassen schimmer und würde mich über hilfe freuen

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-- Editiert ADK123 am 18.10.2011 19:06

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
ich würde gerne wissen, ob ich den unterhalt den mein vater mir 21 jahre lang nicht gezahlt hat und sich noch nicht mal dafür interessiert hat, ob ich ein stück brot zu essen habe, rückwirkend fordern, einklagen oder in irgendeiner form beanspruchen kann.


Nein. Deine Mutter hätte sich zu Zeiten deiner Minderjährigkeit um deine Ansprüche kümmern und einen Titel erwirken müssen.
Ab Volljährigkeit wärst du selbst am Zug.
Du bist auch während des Studiums unterhaltsberechtigt.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ADK123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

also kann ich den unterhalt gar nicht mehr rückwirkend beanspruchen?
und wie sieht es dann jetzt mit unterhalt in meiner aktuellen situation aus?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

So ist das.
Während des Studiums bist du unterhaltsberechtigt.

Wohnst du in eigener Wohnung?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert Loddar am 18.10.2011 19:24

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ADK123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ich wohne noch bei meiner mutter, würde aber gerne umziehen auf grund des langen weges zur uni.
eine wohnung würde vieles erleichtern
ich habe jetzt aber auch bafög beantragt und werde ca 300 euro erhalten, denke ich.
inwiefern wirkt der unterhalt darauf aus?
und wie kann ich überhaupt unterhalt beantragen, ich weiss nur dass der letzte wohnort eines vaters 1994 in polen war und dass er dort höchstwahrscheinlich lebt, aber weitere angaben über ihn kenne ich nicht!
bin ich im falle einer unterhaltsforderung dafür zuständig alles herauszufinden?

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#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Mit eigener Wohnung liegt dein Bedarf bei 670€. Voll drauf angerechnet werden Kindergeld und Bafög. Der Rest ist zwischen deinen Eltern einkommensabhängig aufzuquoteln.
Leistungsfähigkeit vorausgesetzt.

quote:
bin ich im falle einer unterhaltsforderung dafür zuständig alles herauszufinden?


Ja.

Grüßle


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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert Loddar am 18.10.2011 20:00

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