Hallo zusammen,
habe mich gerade von meiner Freundin getrennt, mit der ich ein sechsjähriges Kind habe. Wir sind und waren nicht miteinander verheiratet. Weil ich ein relativ geringes Einkommen habe, wird wahrscheinlich der Staat den Kindesunterhalt bezahlen, da bei mir die Regelung des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalt) greift. Nun würde ich gerne wissen wie es sich verhällt, wenn ich z. b. erst in 5 jahren genug verdiene, um selbst den kindesunterhalt leisten zu können. Zahle ich dann rückwirkend für die letzten 5 Jahre den Unterhalt an den Staat zurück oder erst ab dem Zeitpunkt, zudem mein Einkommen den Selbsterhalt übersteigt??
Danke im Voraus für eure Antworten
Gruß Stan76
Rückzahlung Kindesunterhalt ??
16. November 2007
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Frage vom 16. November 2007 | 02:10
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung Kindesunterhalt ??
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#1
Antwort vom 16. November 2007 | 03:16
Von
Status: Student (2180 Beiträge, 157x hilfreich)
Hallo Stan,
im Normalfall laufen Unterhaltsvorschuss-Zahlungen bei dir zu Schulden auf, die du zurückzahlen musst.
Es gibt Ausnahmen...
Ich vermute, du wirst auferlegt bekommen, dir eine besser bezahlte Arbeitsstelle zu suchen oder einen Nebenjob.
Wenn das nachweislich nicht klappen sollte, könnte es im für dich günstigsten Fall passieren, dass dir die Rückzahlung erlassen werden könnte.
Nachweislich würde heißen, dass du deine Bemühungen vorlegen musst.
Wovon habt ihr eigentlich bisher gelebt?
Grüßle
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