Rückzahlung Kindesunterhalt

15. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
wirbel
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)
Rückzahlung Kindesunterhalt

Wer kann mir helfen??
Hier ein paar Eckdaten. Ich lernte 1993 eine Frau kennen, die noch verheiratet war, 1994 bekam sie ein Kind von mir. Wir zogen dann zusammen in eine Wohnung. Ihr noch Mann wurde als Vater für das Kind eingetragen da sie noch verheiratet waren. Zu mir sagte sie damals dass ich der Vater sei. Diese Gewissheit wollte ich durch einen Vaterschaftstest, den sie erst später machen wollte. Da ihr noch Ehemann keinen Unterhalt zahlte für das Kind zahlte, dachte ich auch machen wir es später. 1998 ließ sie sich von ihrem Mann scheiden. 2003 beendete ich diese Beziehung da sie sich mehr um andere Männer bemühte als um mich.
Nun ließ ich nicht locker und es wurde ein Vaterschaftstest durchgeführt bei dem ich als Vater bestimmt wurde. Nun ging es erst richtig los, plötzlich bekam ich die Aufforderung vom Ex-Mann meiner Freundin den gezahlten Unterhalt für das Kind was nun nicht von ihm ist zurück zuzahlen. Bis zur Trennung von dieser Frau habe ich nicht gewusst dass sie Unterhalt für das Kind bekam. Habe nun das Geld an den Ex-Mann gezahlt, ich würde es auch wieder verlangen. Nun meine Frage, kann ich dieses Geld nicht von dieser Frau zurück fordern, den am ende hat sie ja mich auch ausgenutzt, denn seit dem das Kind da bin habe ich für das Kind gesorgt. Meine Freundin steckte sich doch das Geld ein. Ihre Meinung dazu ist, haste Pech gehabt. Wer kann mir helfen ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Ähm, klingt reichlich seltsam, was du da schreibst.

Du hast nicht gewußt, dass der Ex für das Kind Unterhalt zahlt? Hast aber an ihn Unterhalt erstattet, von dem du nicht weißt, ob er ihn auch wirklich erbracht hat? Oder hat er dir nachgewiesen, dass er gezahlt hat? Wenn ja, hoffentlich nicht nur mit selbst geschriebenen Quittungen....

Wenn dem so war bzw. ist, wie ich es lese, sei froh, dass du diese Frau los bist. Ausgekochtes Mi.tst.ck, ist noch das geringste, was mir gerade einfällt.

Richtig ist, dass du Unterhalt erstatten musst, wenn ein anderer den gezahlt hat. Aber: Habt ihr zusammen gelebt, hast du Aufwendungen für das Kind erbracht? Sicherlich doch, oder? Wer hat Miete etc. gezahlt usw.?

Also so kampflos hätte ich nicht den vollen Unterhalt zurückbezahlt. Aber schreib mal noch ein wenig mehr, wie man sich euer Leben vorstellen mußte.

Wieso hat der Ex widerspruchslos Unterhalt gezahlt für ein Kind, was ein Jahr nach der Trennung geboren wird?

Alles ein bißchen komisch.

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#2
 Von 
wirbel
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Warum und weshalb der Ex-Mann so widerspruchlos Unterhalt gezahlt hat weiß ich nicht. Wer weiß was sie ihm alles erzählt hat. Er hat nachgewiesen was er alles gezahlt hat. Und das er es von mir zurück fordern kann ist auch ok., hätte ich auch gemacht. Mein Problem ist das sie solch einen Betrug machen kann, und lacht sich eins. Für den Haushalt sind wir beide aufgekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Was die Sache merkwürdig macht, wirbel, ist der Umstand dass Du erst das Geld zurückzahlst und dann fragst, was man machen kann.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirbel
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Das mit dem Geld zurück zahlen ging übers Gericht,ich habe gedacht das meine damalige Freundin dort zur Rückzahlung verdonnert wird. Aber das Deutsche Recht sagt erst mal das der Kindsvater das Geld zurück zahlen muß. Nun ist der erste Schock deswegen vorbei und ich will mich nicht zufrieden geben das meine Ex so gut davon kommt.

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