Hallo,
wenn man studiert und die Freundin in der zeit Unterhaltsvorschuss bekommt, muß man das ja nicht zurückzahlen. Wie ist das denn, wenn man dazu noch eine großes Sparkonto hat? War man dann "leistungsfähig"?
Gruß und Danke schonmal
Rückzahlung UVG - Sparkonto
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
peter,
wenn du mit deinem studium fertig bist,dann musst du den uv an das ja zurückzahlen!vorrausgesetzt du hast einen job.
die werden dich diesbezüglich auch anschreiben!
lg
beccy
-- Editiert von beccy313 am 22.09.2005 11:36:38
Aber doch nur, wenn man in der Zeit des UV leistungsfähig war. Das ist ja bei einem Studium nicht gegeben.
Gruß
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Warum sollte das bei einem Studium nicht gegeben sein?
Und was ist dem Sparkonto?
wenn du leistungsfähig gewesen wärst,dann hättest du erst recht zahlen müssen!
da hätte es keinen uv gegeben!da du aber studierst und nichts verdienst, tritt das ja für die zeit deines studiums ein und gibt unterhaltsvorschuss!
den du natürlich wieder ,sobald du leistungsfähig bist,abzahlen musst!
solltest du aber wärend deines studiums eine menge nebenher verdienen,denke ich das du auch dann trotzdem zahlen muss und das ja keinen uv bezahlt!?
lg
beccy
wenn man die 1. ausbildung macht, muss man nicht zurückzahlen.
Gruß
es würde mich interessieren wo es geschrieben steht!
lg
beccy
wo steht denn, dass man zurückzahlen muss?
Großes Sparguthaben und nicht leistungsfähig??? Was bedeutet bei dir 'großes Sparvermögen'?
Dass man den UV in der 1. Ausbildung nicht zurückzahlen muss, ist Blödsinn.
Lebst du eigentlich mit deiner Freundin zusammen?
"gruß azrael"
-- Editiert von azrael am 22.09.2005 18:59:53
Wenn du alles weißt, warum fragst du dann hier?
Faker? Langeweile?
Geh doch zur Abwechslung mal arbeiten, dann kannst du deinem Kind den zustehenden Unterhalt bezahlen und der Steuerzahler wäre dir sicher dankbar. Den Spass hattest du, ernähren dürfen wir das Ergebnis.
Nee, nee so läuft das Leben nicht.
Liebstes Peterchen, du bist gestört gelle.
Schlaf gut.
Gibts hier eigentlich keine Admins, die frustrierte Frauen mit (wahrscheinlich 600) beleidigenden und störenden Beiträgen entfernen?
Ach Peterchen, weder frustriert noch Frau. 2 mal daneben.
Aber ich hab´s jetzt begriffen:
<I>Rückzahlung UV<B>G</B></I>
Recht hast du. Das braucht wirklich niemand zurückzahlen, es hat ja auch nix gekostet, außer einigen wenigen vielen Politikern ein paar Nerven und einigen Schreibkräften wunde Fingerchen. *gröööööhl*
Dein Niveau ist köstlich. Doch hier gibt es Admins. Geh mal in dein Profil. Das findest du die Email. Ist die selbe, wie beim Abmelden.
--- editiert vom Admin
Was soll das denn? Wäre ja auch traurig für das Forum, wenn solche Leute was mit Userverwaltung zu tun hätten.
Egal, ab jetzt werd ich mich daraus halten und hoffe auf sinnvolle Beiträge.
Gruß
STUDIEREN MIT KIND
Unterhaltsvorschuss
Startseite Studentenwerk Oldenburg
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Oldenburg
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Rückzahlung und weitere Themen
Rückzahlung durch den Unterhaltsschuldner
Das Jugendamt überprüft die Einkommensverhältnisse des unterhaltspflichtigen Elternteils und fordert den vorausgeleisteten Unterhalt gegebenfalls zurück. Falls die/der Unterhaltspflichtige längerfristig (unverschuldet) zahlungsunfähig ist, kann
sie/er von der Rückzahlung befreit
werden. Dies gilt insbesondere für die Zeiträume, in denen die/der Unterhaltspflichtige einer Ausbildung nachgeht oder nachging, was aber nicht eindeutig gesetzlich geregelt ist (Ermessenssache).
http://www.studentenwerk-oldenburg.de/kinder/u_vorschuss2.html
Also soooo einfach ist das nicht!
-----------------
"gruß azrael"
Aber das hört sich schonmal gut an.
Vielen Dank für die Antwort
Und jetzt?
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