Rückzahlung UVG - Sparkonto

22. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Peter2000
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung UVG - Sparkonto

Hallo,
wenn man studiert und die Freundin in der zeit Unterhaltsvorschuss bekommt, muß man das ja nicht zurückzahlen. Wie ist das denn, wenn man dazu noch eine großes Sparkonto hat? War man dann "leistungsfähig"?
Gruß und Danke schonmal

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
beccy313
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 19x hilfreich)

peter,
wenn du mit deinem studium fertig bist,dann musst du den uv an das ja zurückzahlen!vorrausgesetzt du hast einen job.
die werden dich diesbezüglich auch anschreiben!
lg
beccy


-- Editiert von beccy313 am 22.09.2005 11:36:38

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#2
 Von 
Peter2000
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber doch nur, wenn man in der Zeit des UV leistungsfähig war. Das ist ja bei einem Studium nicht gegeben.
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Warum sollte das bei einem Studium nicht gegeben sein?

Und was ist dem Sparkonto?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
beccy313
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 19x hilfreich)

wenn du leistungsfähig gewesen wärst,dann hättest du erst recht zahlen müssen!
da hätte es keinen uv gegeben!da du aber studierst und nichts verdienst, tritt das ja für die zeit deines studiums ein und gibt unterhaltsvorschuss!
den du natürlich wieder ,sobald du leistungsfähig bist,abzahlen musst!
solltest du aber wärend deines studiums eine menge nebenher verdienen,denke ich das du auch dann trotzdem zahlen muss und das ja keinen uv bezahlt!?
lg
beccy

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#5
 Von 
Peter2000
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

wenn man die 1. ausbildung macht, muss man nicht zurückzahlen.
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
beccy313
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 19x hilfreich)

es würde mich interessieren wo es geschrieben steht!
lg
beccy

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#7
 Von 
Peter2000
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

wo steht denn, dass man zurückzahlen muss?

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#8
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Großes Sparguthaben und nicht leistungsfähig??? Was bedeutet bei dir 'großes Sparvermögen'?

Dass man den UV in der 1. Ausbildung nicht zurückzahlen muss, ist Blödsinn.

Lebst du eigentlich mit deiner Freundin zusammen?

"gruß azrael"

-- Editiert von azrael am 22.09.2005 18:59:53

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Wenn du alles weißt, warum fragst du dann hier?

Faker? Langeweile?

Geh doch zur Abwechslung mal arbeiten, dann kannst du deinem Kind den zustehenden Unterhalt bezahlen und der Steuerzahler wäre dir sicher dankbar. Den Spass hattest du, ernähren dürfen wir das Ergebnis.

Nee, nee so läuft das Leben nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Peter2000
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Liebstes Peterchen, du bist gestört gelle.

Schlaf gut.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Peter2000
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Gibts hier eigentlich keine Admins, die frustrierte Frauen mit (wahrscheinlich 600) beleidigenden und störenden Beiträgen entfernen?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Ach Peterchen, weder frustriert noch Frau. 2 mal daneben.

Aber ich hab´s jetzt begriffen:

<I>Rückzahlung UV<B>G</B></I>

Recht hast du. Das braucht wirklich niemand zurückzahlen, es hat ja auch nix gekostet, außer einigen wenigen vielen Politikern ein paar Nerven und einigen Schreibkräften wunde Fingerchen. *gröööööhl*

Dein Niveau ist köstlich. Doch hier gibt es Admins. Geh mal in dein Profil. Das findest du die Email. Ist die selbe, wie beim Abmelden. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-271
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
Peter2000
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Was soll das denn? Wäre ja auch traurig für das Forum, wenn solche Leute was mit Userverwaltung zu tun hätten.

Egal, ab jetzt werd ich mich daraus halten und hoffe auf sinnvolle Beiträge.
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

STUDIEREN MIT KIND
Unterhaltsvorschuss
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Rückzahlung und weitere Themen
Rückzahlung durch den Unterhaltsschuldner

Das Jugendamt überprüft die Einkommensverhältnisse des unterhaltspflichtigen Elternteils und fordert den vorausgeleisteten Unterhalt gegebenfalls zurück. Falls die/der Unterhaltspflichtige längerfristig (unverschuldet) zahlungsunfähig ist, kann sie/er von der Rückzahlung befreit werden. Dies gilt insbesondere für die Zeiträume, in denen die/der Unterhaltspflichtige einer Ausbildung nachgeht oder nachging, was aber nicht eindeutig gesetzlich geregelt ist (Ermessenssache).

http://www.studentenwerk-oldenburg.de/kinder/u_vorschuss2.html

Also soooo einfach ist das nicht!

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Peter2000
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber das hört sich schonmal gut an.
Vielen Dank für die Antwort

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