Rückzahlung Unterhalt

19. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Thor64
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 2x hilfreich)
Rückzahlung Unterhalt

Hallo Zusammen

Habe da mal eine Frage an das Forum:
Ab wann muss man rückständigen Unterhalt zahlen(Gegenseite Anwalt fordert;Klage beim AG eingereicht)
gibt es hier für eine genaue Definition( es gibt keinen Titel ,
die Tochter ist über 18 und lebt in einer Beziehung aus der ein Kind hervor geht und beide arbeiten nicht).

Vielen Dank

Thor 64





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5 Antworten
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#1
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Hallo Thor64,

die Rechtsprechung geht in der Regel davon aus, dass ab Aufforderung mit Inverzugsetzung Unterhalt geschuldet ist.

Wird dennoch nicht gezahlt, sollte dieser Anspruch innerhalb eines Jahres rechtshängig (also bei Gericht) gemacht werden (sogenannter Zeitmoment). Wenn jemand den Unterhalt nicht innerhalb eines Jahres ab Inverzugsetzung gerichtlich versucht durchzusetzen, geht man davon aus, dass *es so wichtig nicht gewesen sein kann* (mal salopp ausgedrückt) und weiter zurückliegende Beträge werden in der Regel nicht mehr zugesprochen. Der Anspruchsteller muss sich dann fragen lassen, wovon er seinen Unterhalt bestritten hat.

Das BGB gibt hierzu ebenfalls her, als dass dort auch von der Jahresfrist die Rede ist, sofern der Unterhaltsschuldner nicht schuldhaft die Säumnis verursacht hat, z.B. weil er nicht zur Zahlung aufgefordert wurde.

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#2
 Von 
Thor64
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 2x hilfreich)

Hio Reike

Mein Anwalt hatte mir geraten den Unterhalt ab dem 18ten Geburtstag einzustellen (Oktober/04).
Bis zum Aug. 05 tat sich nichts von der Tochter, dann kam die Klage beim AG .
Die beiden haben einen eigenen Hausstand und ein Kind sind aber nicht verheiratet.

Jetzt wird der Unterhalt eingefordert von 07-12 /05

Das sind so mal die Fakten!

Ist die Rückzahlungsforderung überhaupt durchsetzbar ??


Thor 64

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#3
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Wenn sie von Juli 2005 mit Klage aus August 2005 Unterhalt fordert, liegt das genau im Rahmen. Ist das denn eine Stufenklage (also Auskunft und Unterhalt) oder kennt sie deine Einkommensverhältnisse?

Aber auch ab Juli 2004 wäre noch grenzwärtig ok. Hat man dich denn vorher nie aufgefordert, ich mein nach Oktober 2004?

Was ist mit der Mutter, die auch barunterhaltspflichtig ist? Und vorallem: Was ist mit dem Vater des Kindes?

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#4
 Von 
Thor64
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi Reike

Man hat mich nicht aufgefordert Unterhalt zu zahlen in dem Zeitraum.
Vorher war es eine Absprache und er Unterhalt wurde immer gezahlt bis zum 18ten.

Ja es ist eine Stufenklage oder soll es werden !!!!!
Die Mutter hat noch keine oder besser gesagt wurde noch nicht aufgefordert ihre Verdienste anzugeben !!

Was der Kindesvater macht,hm nichts.
Mal wird zur Schule gegangen mal nicht u.s.w.
(Alter des Vaters 23 Jahre )

Haben beide mal den Führerschein gemacht wo von weiß keiner.
Nach §1615 I ist er aber Unterhaltspflichtig.

Die Ämter sind aber nie ich betone nie an mich heran getreten und wollten eine Auskunft haben (Sozialamt,Agentur für Arbeit,Jugendamt)

ich weiß nicht wie das alles enden soll ??

Thor 64

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#5
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)
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