Rückzahlung Unterhaltsvorschuss - Muss ich den gesamten Betrag zurück zahlen?

20. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Devilnitro28
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung Unterhaltsvorschuss - Muss ich den gesamten Betrag zurück zahlen?

Hallo zusammen.
Ich brauche dringend euere Hilfe. Habe einen Sohn, er ist jetzt 7, wohnt bei der KM. Waren nicht verheiratet. Habe normal Unterhalt gezahlt bis er ca 2 Jahre alt war. Ich wurde dann arbeitslos (Hartz4) und konnte natürlich nicht bezahlen. KM hat Unterhaltsvorschuss beantragt. Hab dann nach fast 2 Jahren Arbeitslosigkeit endlich einen 20Std/Woche Job im Einzelhandel bekommen. Also ein geringfügiges Einkommen. Nach 2 Jahren auf 20 Std. wurde ich endlich auf 30 Std erhöht. Verdiene jetzt knapp 1050 Netto. Nun fordert das JA das ich den Unterhalt bezahlen, was ich natürlich gern für meinen Kleinen bezahle. Aber das JA fordert auch 6000 EURO an Unterhaltsvorschuss zurück. Nun meinen Frage. Muss ich den gesamten Betrag zurück zahlen? Habe im Web gelesen das man nur dann was zurückbezalhen muss wenn man zahlungsfähig aber nicht zahlungswillig war. Ich war aber arbeitslos und dann ein Geringverdiener. Als ich das JA fragte wie diese Summe zusammen kam, sagte man mir: Ja monatlich 245 Euro Unterhalt. Das läbbert sich. Aber der Unterhaltsvorschuss liegt doch nur bei ca 125 Euro bze 170 Euro für Kinder ab 6. BITTE BITTE HILFE

Euer verzweifelter Devil

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

quote:
Habe im Web gelesen das man nur dann was zurückbezalhen muss wenn man zahlungsfähig aber nicht zahlungswillig war.

Hast du dazu einen Link ?
Mich würde das auch interessieren ,in meinem eigenen Fall .

Aber grundsätzlich kann ich dir sagen ,wenn das JA den UV erstmal zurück fordert ,musst du ihn auch auf alle Fälle zahlen .

Hab nur von Fällen gehört ,wo nie Post vom JA kam und das so gesehen untern Tisch fiel .Aber wann das der Fall ist ,konnte ich nicht in Erfahrung bringen .

Jetzt zitiere ich mal unsere Spezies hier :
Es heißt schließlich VORSCHUSS ,Fazit ,muss zurück gezahlt werden .

LG

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"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

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#2
 Von 
Devilnitro28
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

http://www.datentransfer24.de/Unterhalt20.html

Hier der Link. Hab das auch auf anderen Seiten gelesen.
:devil:

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#3
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Danke für den Link ,jetzt wäre nur noch zu klären wie Seriös das ganze ist ,und wie aktuell .

Das wäre ja mal der Knaller .

Hier in diesem Forum wurde diese Frage schon zich mal gestellt ,und nie habe ich eine aussagekräftige Antwort gelesen .

Selbst das JA konnte man mir keine Antwort geben ,ist das nicht arm ?
Das wäre eine Ermessensfrage :???:

Wenn es dich nich stört würde ich dich nach mehr Links fragen ,da ich das in dieser deutlichen Form das erste mal lese und auch noch nie gehört habe .

LG

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"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

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#4
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Devil hi,
wenn du glaubhaft darstellen kann, dass du nicht zahlungsfähig warst, könnte das klappen, dass du die volle Summe nicht zurückerstatten musst.
Du hast eine ordnungsmäße Aufstellung des gezahlen Unterhaltes bekommen?

Hast du dich umfassend beworben um einen Arbeitsplatz? Kannst du beweisen, dass du dich bemüht hast, und trotzdem keine geeignete Arbeit gefunden hast?
Dazu gibt es grobe Richtlinien, z. B. das vorlegen von Bewerbungen.
Eine Ratenvereinbarung ist beim Amt für Jugend und Sport auch möglich.
Kooperativ solltest du schon sein, denn es liegt im Ermessen des Sachbearbeiters, wie und was zurück erstattet werden muss.
Die haben Spielräume davon träumen wir nur.
Das Ding nennt sich Vorschuss, die Allgemeinheit sollte nicht alleine den Unterhalt für euer Kind bestreiten.




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"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."

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#5
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

@ Anny ,mein Sonnenschein :)
Mein Mann verdient schwankend zwischen 640€ und 900€ monatlich .Also auch im Jahresdurchschnitt deutlich unterm SB .Er legt fleißig alle Bewerbungen vor um einen besser bezahlten Job zu finden ,so wie es der Sachbearbeiter wünscht .Nicht nur im interesse des JA ,sondern auch um *uns* ernähren zu können ,er bemüht sich wirklich .
Und trotzdem konnte der Typ uns nicht sagen ,ob er es zurück zahlen muss oder nicht !
Warum ?Er hat den Nachweis erbracht ,das er nicht Leistungsunfähig ist und bemüht ist was anderes zu finden .

Durch 4 Schichten ist es ihm aber nicht möglich einen 2.Job anzunehmen ,er hat versucht Sonntags abends zu arbeiten ,da kam dann aber die Nachtschicht ,die Son.Ab. anfängt dazwischen und schon hatten die keine Verwendung mehr für ihn .
Wir sind echt verzweifelt ,das die Frau jeden Monat Schulden auf seinen Namen macht .Ich kriege auch nichts für meine Kinder und bekomme auch nichts zurück bezahlt .Und falls er ihrgendwann mal zu Geld kommen sollte ,bekommt es das JA und unsere Kinder haben immer noch nichts davon .
Finde es ungerecht ehelichen Kindern gegenüber ,denn ich krieg nicht nur nichts für meine Kinder ,sondern muss auch noch meinen Mann mit ernähren .Ich finde das mit dem UV nicht gerecht .

Sorry ,ist etwas länger geworden ,musste es mir aber kurz von der Seele schreiben ,danke :(

LG

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so stellst du dich geistig unter ihn."

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#6
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo Dori,
nun kenne ich ja deine Geschichte nicht zumindest nicht im Detail.
Klar, ist wer nicht leistungsfähig ist und das vorträgt (glaubhaft) muss den Vorschuss nicht zurückzahlen. Oder zumindest nur einen Teil.
Das ist jetzt mein Wissen dazu.
Ich finde das auch unverschämt muss ich gestehen, da sind Kinder und von keiner Seite ist da Unterhalt in Sicht.
Der Vater deiner Kinder ist zahlungsunfähig?
Ich weiß z. B. das man bei so einem geringen Einkommen zusätzlich Unterstützung beantragen kann, ob das nun beim Hartz IV gemacht werden muss oder bei der Arbeitsagentur, da bin ich nicht sicher.
Es ist auf allen Seiten schwierig, dass muss man schon sagen. Wenig Einkommen, Schulden und man will ja auch noch leben.
Im Vorfeld kann man das auch nicht beurteilen, ob und wie viel jemand zurückzahlen muss.
Aber es gibt IMMER Spielräume.

Meine Großschrift ist kein Geschrei, dich würde ich nie anschreien. :grins:
Schönen Tag und Kopf hoch, irgendwann wird es besser.




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"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."

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#7
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

@ Anny

quote:
Der Vater deiner Kinder ist zahlungsunfähig?

Nein ,nein ,das hast du missverstanden ,ER ist der Vater meiner Kinder .
Sie bekommt UV ,weil der KV ihres Sohnes nicht Leistungsfähig ist ,meine Kinder nicht ,häh ??
Ich finde das total unlogisch ,das das eine Kind UV kriegt ,die anderen vom selben Vater aber nicht !
Klar ,wir sind verheiratet ,aber deswegen hab ich doch nicht 400€ mehr im Monat,stattdessen muss ich diesen noch mit ernähren ,und provitiere nicht von der Heirat !
Ich bin im Erziehungsurlaub(1Jahr) und bekomm nur 60% meines vorherigen EK ,ich war die allein Verdienerin bisher .
Sie lebt in der Eigentumswohnung ihres Mackers ,die fahren 2 Autos und sie hat noch nie gearbeitet ,aber bekommt UV ,auf unsere Kosten :(
Soll sie alles haben ,mir ganz egal ,ich war bisher immer zufrieden mit meinen 1200Ücken für bisher 3 Personen und meiner 65m² Mietwohnung ,ohne Auto ,und ab Juni wieder volltags Arbeiten ,mit einem Baby und meiner Großen (3Jah.).Aber nicht noch jeden Monat rund 200€ Schulden ,auf die Kosten meiner Familie ,das ist unfair .

Ich vertrau jetzt einfach auf den Sachbearbeiter ,das da niemals eine Aufforderung zum Zahlen kommt *seufz*

Aber danke ,Anny ,für´s *zuhören* :)

LG

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so stellst du dich geistig unter ihn."

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