Rückzahlung Unterhaltsvorschuss - Was kommt nun auf mich zu?

14. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Haider5000
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung Unterhaltsvorschuss - Was kommt nun auf mich zu?

Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage,
ich war vor ein paar Jahren mit einer Frau zusammen die ein Kind von mir hat, mich damals als Vater aber nicht angegeben hat sie hat Vater unbekannt angegeben.
So nun will sie es dem Jugendamt melden das ich der Vater bin.
Was kommt nun auf mich zu? Muss ich den gesamten Vorschuss zurückzahlen und was kommt noch auf mich zu?
Bitte helft mir!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Kann mich nur den anderen anschließen ,erst zahlen ab positivem VT und nichts Rückwirkend .

Die Mutter könnte vom JA belangt werden ,du aber nicht :)

Wie alt ist das Kind ,habe nämlich den selben Verdacht wie Haselstrauch ;)

LG

-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

Schliesse mich dem Verdacht an, und hoff Mutter bekommt gewaltig eins auf die Rübe.

0x Hilfreiche Antwort

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