Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage,
ich war vor ein paar Jahren mit einer Frau zusammen die ein Kind von mir hat, mich damals als Vater aber nicht angegeben hat sie hat Vater unbekannt angegeben.
So nun will sie es dem Jugendamt melden das ich der Vater bin.
Was kommt nun auf mich zu? Muss ich den gesamten Vorschuss zurückzahlen und was kommt noch auf mich zu?
Bitte helft mir!
Rückzahlung Unterhaltsvorschuss - Was kommt nun auf mich zu?
14. März 2008
Thema abonnieren
Frage vom 14. März 2008 | 08:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückzahlung Unterhaltsvorschuss - Was kommt nun auf mich zu?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 14. März 2008 | 08:57
Von
Status: Student (2477 Beiträge, 388x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 14. März 2008 | 09:03
Von
Status: Lehrling (1571 Beiträge, 574x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Familienrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 14. März 2008 | 11:10
Von
Status: Lehrling (1706 Beiträge, 87x hilfreich)
Kann mich nur den anderen anschließen ,erst zahlen ab positivem VT und nichts Rückwirkend .
Die Mutter könnte vom JA belangt werden ,du aber nicht
Wie alt ist das Kind ,habe nämlich den selben Verdacht wie Haselstrauch
LG
-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."
#4
Antwort vom 14. März 2008 | 11:20
Von
Status: Lehrling (1101 Beiträge, 121x hilfreich)
Schliesse mich dem Verdacht an, und hoff Mutter bekommt gewaltig eins auf die Rübe.
Und jetzt?
Schon
267.978
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
12 Antworten
-
22 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
Top Familienrecht Themen
-
16 Antworten
-
43 Antworten