Hallo zusammen,
ich bin neu hier und bräuchte bitte Hilfe. Vielleicht hat schon jemand Erfahrung mit diesem Thema und kann mir und meinem Sohn helfen.
Mein Sohn (21 Jahre jung) hat gerade seine Schulausbildung zum Sozial Pädagogischen Assistenten absolviert. Sein Traumziel ist es, Heilerzieher zu werden. Da er selbst eine Behinderung hat (GdB 50), möchte er gerne Beeinträchtigten Menschen helfen. Einen Schulplatz für Heilerzieher hat er bereits, die Schulausbildung würde 3 Jahre betragen.
Meine Frage ist, bekommt er weiterhin Kindergeld? Irgendwie werde ich aus den verschiedenen Schreiben im Netz nicht wirklich schlau.
Einerseits wird geschrieben, dass nach der ersten Ausbildung kein Kindergeld mehr gezahlt wird, andererseits wenn die Zweitausbildung auf die erste aufbaut, eventuell ja???
Oh man, ich hoffe das irgendjemand einen ähnlichen Fall hat, oder kennt und mir schreibt.
Bis dahin
Vielen dank schon mal :-)
SPA Ausbildung bestanden, Weiterbildung zum Heilerzieher /Kindergeld?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitat:Meine Frage ist, bekommt er weiterhin Kindergeld?
Ja
Zitat:Einerseits wird geschrieben, dass nach der ersten Ausbildung kein Kindergeld mehr gezahlt wird,
Wo steht das? Die Information ist falsch. Kindergeld bekommt man auch dann für eine Zweitausbildung, wenn sie nicht auf die erste aufbaut. Allerdings darf das Kind dann max. 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Moin,
die Zweitausbildung ist auch eine schulische Ausbildung, das heißt es werden Unterrichststunden und Praktika abgehalten.
Ich bin ziemlich unsicher, weil lt. Arbeitsamt heißt es ja, dass wenn nach der ersten Ausbildung ein Beruf ausgeübt werden kann (was in unserem Fall so wäre), kein Kindergeld weiter gezahlt wird. Da aber die Zweitausbildung, Heilerzieher, auf der ersten basiert, hoffe ich, dass wir weiterhin Kindergeld bekommen.
LG
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die Zweitausbildung ist auch eine schulische Ausbildung, das heißt es werden Unterrichststunden und Praktika abgehalten. Ja - im Rahmen der Ausbildung. Die 20 h pro Woche, auf die in Antwort Nr. 1 abgestellt wird, befassen sich natürlich mit Arbeit NEBEN der Ausbildung. Insofern ist die Antwort dort völlig korrekt: Ja, er kriegt weiter Kindergeld.
Noch ein anderer Ansatz.
Bei uns ist der Abschluß der schulischen Ausbildung Sozialassistenz für den Heilerzieher u.ä. notwendig (sozusagen als Vorbereitung für die weitere Ausbildung). "Nur" als Sozialassistenz könnte man kaum arbeiten
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