Mein noch Mann hat 2022 die Scheidung eingereicht.
Er hat 2010 eine Immobilie mit in die Ehe gebracht und in der Ehe hat er mir die Hälfte vom Haus notarisch übertragen ( ich stehe im Grundbuch) und wir haben gemeinsam das Pachtgrundstück gekauft.
Nun wurde aufgrund einer Trennung und Zugewinnauseinandersetzung ein Gutachten der Immobilie erstellt , was sehr hoch ist.
Und sein Hauswert ( den er mit in die Ehe gebracht hat) auch.
Wir haben uns geeinigt das Haus zu verkaufen. Ich würde gerne direkt schauen was der Markt her gibt , er weigert sich und pocht darauf zuvor über die Scheidung , schwarz auf weiss seinen , Zugewinn berechnet zu wollen .
Dann hat er Sicherheit und weiss was ihm an Geld zusteht . Dann erst Hausverkauf.
Ich gehe davon aus , dass wir niemals das Haus für 980.000 verkauft bekommen.
Ich habe recherchiert und die Art von Häuser werden für 700.000-höchstens 800.000 auf den Markt gestellt.
400.000 wurde sein Haus, mit Pachtgrundstück bewertet . Auch sehr hoch zumal er das Haus im Jahr 2000 für 270.000 DM erworben hat .
Das Gutachten Bewertung hoch auf 400.000 Euro .
Eigentlich fing die Wertsteigerung 2010 erst richtig an , und da haben wir das Grundstück dazu gekauft.
Nun bin ich ja nur am Zugewinn beteiligt ohne zu wissen für wie viel wir die Immobilie auf dem Markt verkauft bekommen.
Mein Mann will sich nicht mit mir erkundigen und das Haus annoncieren.
Wird der Richter den Zugewinn vom Gutachten aus berechnen?
Was ist wenn wir das Haus gar nicht für die hohe Summe verkauft bekommen?
An der Gutachten Berechnung , dass er für 400.000 Euro die Immobilie mit in die Ehe gebracht hat ist nicht zu rütteln. ( beim Scheidungsverfahren Zugewinn)
Beispiel: wir bekommen für das Haus nur 7000.000. Die 400.000 bleiben ihm und die restlichen 300:000 werden geteilt. Abzüglich Schulden und Belastungen geteilt/ Maklergebühren etc.
Ich finde es ungerecht.
Warum wird am Anfangskapital nichts mehr verändert wenn das Haus nicht für 980.000auf dem Markt verkauft werden kann.
Das Gutachten ist 8 Monate her.
Würde mein Mann mich auszahlen um in dem Haus zu bleiben würde von einer Berechnung von einem Zugewinn 580.000 ausgegangen werden, was sich durch 2 teilt.
Was kann ich tun und was würdet ihr mir raten ?
Habe ich in meiner Frage zu viele Daten von
Schätzungswert Immobilie / Gutachten / Zugewinn
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



ZitatNun bin ich ja nur am Zugewinn beteiligt ohne zu wissen für wie viel wir die Immobilie auf dem Markt verkauft bekommen. :
Wie kommst du darauf? Du bist Miteigentümerin und dir steht somit die Hälfte des Kaufpreises zu.
Ich weiss das mir die Hälfte des Hauses gehört , trotzdem bekomme ich nur vom Zugewinn die Hälfte ab.
Er hat es in vor 12 Jahren mit in die Ehe gebracht, sein Vermögen von 400.000 wird als vom Gesamtwert des Hauses ( 980.000) abgezogen und bleibt ihm.
Eigenes Vermögen das mit in die Ehe gebracht wurde , vor der Ehe bereits im Besitz eines Partners war, bleibt ihm auch nach der Scheidung.
Alles drüber wird durch zwei geteilt.
Je nach dem für wieviel wir die Immobilie verkauft bekommen.
Einzig und allein kann ich mitentscheiden beim Verkauf der Immobilie .
Da ich mit im Grundbuch stehe und das Grundstück zur Hälfte gehört kann er nicht ohne mich entscheiden.
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Das mag sein. Die jetzt im GA bewertete Summe ist kein Preis, schon gar kein Fix-Preis.ZitatIch finde es ungerecht. :
Das ist verständlich. Hausverkäufe wegen Scheidungen ziehen sich aus ganz unterschiedlichen Gründen oft über Jahre. Für welchen Preis die Immo schließlich verkauft wird, stellt sich erst später raus.ZitatMein Mann will sich nicht mit mir erkundigen und das Haus annoncieren. :
Der Gutachter würde es dir erklären können. Was für eine Art GA hat er denn erstellt?ZitatWarum wird am Anfangskapital nichts mehr verändert :
Geduld haben. Nicht zu gierig werden. Den Markt beobachten.ZitatWas kann ich tun und was würdet ihr mir raten ? :
Geduld , ja das denke ich auch.
Das Gutachten war ein Sachgutachten von einem Gutachter den wir beauftragt haben. Das Gericht lies die weitere Scheidung ruhen und ordnete in der Verhandlung an das wir einen Gutachter beauftragen.
Der Anwalt meines Mannes hat diesbezüglich einen Gutachter gefunden .
Das Reihenhaus ( Eckgrundstück) wurde in Sonnenberg / Stuttgart wurde auf 980.000 bewertet.
Damals im Jahr 2000 hat mein Mann es für 170.000 DM gekauft ( ohne Grundstück) mit Pacht.
Ich habe 2010 geheiratet und 2017 haben wir das Grundstück gemeinsam gekauft und die Hälfte des Hauses wurde auf mich übertragen.
Seid August 2023 läuft der Scheidungsantrag.
Demnächst wird die Scheidung vollzogen und da ist mir wichtig wie ich mich positionieren werde.
Ja. Sagt nichts zu Preis und Verkaufszeitpunkt aus. Es ist eher eine Entscheidungshilfe. Auch ein Richter rechnet nicht selbst.ZitatDas Gutachten war ein Sachgutachten :
Meinst du, wenn du hier so freigiebig private Daten zeigst, findet sich ein Käufer? Oder ein Gutachter, der es *runter* bewertet?

Die Immo hat in ca 25 Jahren eine relativ hohe Wertsteigerung erfahren. Lage-Lage-Lage fällt mir dabei ein.
Zur Scheidung solltest du dich schon längst positioniert haben. Hast du selbst einen Anwalt?Zitatund da ist mir wichtig wie ich mich positionieren werde. :
Die Scheidung selbst geht meist ratz-fatz, in etwa 20-30 min...
ZitatAlles drüber wird durch zwei geteilt. :
Nö.
Zugewinnausgleich (vereinfacht):
Man nimmt das Endvermögen jedes Ehegatten und zieht das Anfangsvermögen ab. Der jeweilige Wert ist der Zugewinn und die Differenz zwischen dem Zugewinn des Ehemannes und der Ehefrau wird ausgeglichen.
ZitatIch weiss das mir die Hälfte des Hauses gehört , trotzdem bekomme ich nur vom Zugewinn die Hälfte ab. :
Wenn der Zugewinn auf Basis des Gutachtens ermittelt wird und der Zugewinnausgleich gezahlt worden ist, dann bekommst Du bei einem späteren Verkauf die Hälfte des Kaufpreises.
ZitatWürde mein Mann mich auszahlen um in dem Haus zu bleiben würde von einer Berechnung von einem Zugewinn 580.000 ausgegangen werden, was sich durch 2 teilt. :
Richtig und was ist das Problem dabei?
ZitatWarum wird am Anfangskapital nichts mehr verändert wenn das Haus nicht für 980.000auf dem Markt verkauft werden kann. :
Warum sollte das Anfangskapital verändert werden, wenn ein anderer Kaufpreis erzielt wird? Falsch ermittelt worden wäre doch das Endkapital. Das spielt aber im Ergebnis keine Rolle.
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