Hallo,
endlich hab ich wegen scheidung einen brief vom amtsgericht bekommen. Will nur wissen ob es bei jedem der sich scheiden will der gleiche im brief steht. Ich zitiere:
Sehr geehrte Herr .........,
im oben bezeichneten Verfahren wurde termin zur Güteverhandlung und für den fall des Nichterscheinens einer Partei oder Erfolglosigkeit der Güteverhandlung unmittelbar anschließender Haupttermin in Scheidungs-und Folgesachen bestimmt auf :
11.5. 2009 um 9,45....................
schaut ein termin wegen scheidung so aus ?
Schaut ein Termin wegen Scheidung so aus?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



--- editiert vom Admin
Ich hab nur trennungsunterhalt gezahlt und das war bis märz 09 tituliert weil meine ex in der ausbildung war. Hab aber erfahren das sie wieder nicht geschafft hat die prüfung ( 2. ausbildungsberuf ). Ausserdem hatte ich eine kurze ehe 12.10.07 bis 01.10.07, wird ja normalerweise keinen ehegattenunterhalt gezahlt ( laut mein anwalt ).
Sachen was ich vor der ehe gekauft habe wie auto oder motorrad geht meiner ex nichts an oder ? Oder hat sie auch da anspruch auf die hälfte ?
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Hallo sayity,
Sachen, die du vor der Ehe angeschafft hast, gehören zu deinem Anfangsvermögen und werden bei der Zugewinnberechnung von deinem Endvermögen wieder abgezogen.
Damit fallen sie aus der Zugewinnrechnung aus bzw:
quote:
Sachen was ich vor der ehe gekauft habe wie auto oder motorrad geht meiner ex nichts an

Grüße
-- Editiert am 29.03.2009 08:03
Hallo,
hab vom kumpel gehört das meine ex, weil sie die abschlußprüfung nicht geschafft hat mit der ausbildung wieder aufgehört. Trennungsunterhalt war bis märz 09 tituliert. Da sie aber unter ärztliche behandlung ist, ( gehe ich davon aus, weil bekannte sie beim arzt sehen ) hat mein anwalt gesagt, das die gefahr besteht eine nacheheliche unterhalt zu kriegen wegen krankheit.
Wir waren ja nur 10 monate verheiratet ( 12.06 - 10.07 ). Scheidungsantrag ist im August 08 eingereicht worden und trennungsjahr ist auch vorbei. Also da es sich um eine kurze ehe handelt ( bis 3 jahre oder ? ) hat sie kein anspruch auf nacheheliche unterhalt. Liege ich da richtig ? ist das gesetzlich festgelegt oder kommt es auf den richter drauf an ?
Ausserdem wenn sie nachehelichen unterhalt wegen krankheit möchte, ist es auch leicht das zu kriegen ? Wie sie ausgezogen ist hab ich im schub depresionstabletten gefunden. Das heißt das sie bestimmt auch vor der ehe in ärztliche behandlung war.
Wie geht das am 11.5 jetzt aus weiß ich nicht........
was sagt ihr dazu ?
Hallo Sayity,
es wäre exemplarisch und wunderbar, für die Öffentlichkeit, wenn du deine endlose Geschichte hier im Forum publizieren und anschließend als Buch groß heraus bringen würdest.
Für dich ist deine gierige Ex sicherlich ein Horrortrip, der dich hoffentlich etwas gelehrt hat: Dass in der Bananenrepublik Deutschland Männer nicht mehr sind, als Wohlfahrtsverbände.
Einen Trost kann ich dir auf deinen Weg noch geben:
Ihre Unterhaltskette ist endlich.
Sie ist jung, eure Ehe war von kurzer Dauer und sie hat keine gemeinsamen Kinder zu "betreuen".
Somit greift immer wieder der §1578b BGB
.
Dass sie ihre Ausbildung nicht geschafft hat, liegt allein in deiner Verantwortung, weil die Trennung von dir dieser nicht zuträglich war - du Schuft!
Kennst du schon die oberste hamburger Richterin, Frau Andreß?
Willste mal lesen, was die so über Männer, Frauen und Alimente denkt?
Dann lehne dich mal entspannt zurück und genieße Text und Kommentare des im Folgenden verlinkten Artikels:
Unterhaltsrecht: Erika Andreß, Präsin OLG Hamburg
Nett, nicht?!
Schlucke also tapfer das Fallbeil des AG oder mogel dich zum BGH durch, aber hüte dich vor der Wächterin, des hanseatischen OLG!
-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"
-- Editiert am 03.04.2009 22:50
Also die Anwältin meiner EX läßt mich nicht in ruhe. Jetzt kurz vor der scheidung will sie doch das schlafzimmer haben was meine ex damals gekauft hat. Sie wollte schon letztes jahr im juni schon mal abholen hat aber den termin nicht wahrgenommen. Dann hat mein anwalt 3 terminangebote gemacht und seit dem haben die sich nicht gemeldet. Jetzt auf einmal will sie doch das schlafzimmer haben und zwar schlägt sie vor am 19.4 abzuholen. Ich muß bis 14.4 ihr bescheid geben. Dann hat sie noch geschrieben. Ich zitiere: Widrigenfalls wären wir gehalten einen antrag auf hausratsteilung bei gericht einzureichen mit der folge, dass sich das scheidungsverfahren erheblib verzögern würde. Die hat echt einen patscher. Das ist erpressung und drohung oder ?
Daraufhin habe ich heute so geantwortet.
Sehr geehrte Frau xxxxx,
Ich möchte mitteilen die beanspruchte Sachen Ihrer Mandantin seit Juni 08 im Keller stehen. Leider sind die Abholtermine damals nicht wahrgenommen worden. Sogar am 12.7.08 mußte ich extra frei nehmen. Deswegen verlange ich dafür Schadenersatz in Höhe von 124 €. Seit Juli 08 haben Sie sich auch nicht gemeldet.
Hiermit gebe ich Ihrer Mandantin eine letzte Frist bis 15.4.09 die Sachen abzuholen. Tag und Uhrzeit kann sie bestimmen. Falls sie sich bis dahin nicht meldet werden die Sachen vernichtet. Ausserdem bin ich ab 16.4 – 09.5.09 nicht erreichbar.
Desweiteren möchte ich mitteilen, das die Abholung von Fremdpersonen erfolgt. Ihre Mandantin und die Familienangehörige haben keinen Zugang.
Mit freundlichen Grüßen
Ist es ok so ? Muß sie sich unbedingt an diese frist halten ? Was ist wenn sie einen anderen termin möchte ?
Hallo,
wie ich oben geschrieben habe, hab ich am 11.5 scheidungstermin.
Hatte eine kurze ehe. Die treennungszeit wurde eingehalten. kann sie immer noch die scheidung verneinen wenn ja ist es so leicht oder muß sie einen grund nennen ?
Kann ja sein das sie wegen unterhalt auf so eine blöde idee kommt.
Moin, sayity!
Wenn du mit eigenem Mandatsträger dort aufschlägst und den Scheidungsantrag bisher nicht selbst gestellt hast, kannst du während der mündlichen Verhandlung noch einen eigenen Antrag nachreichen, auch wenn deine Nochfrau den eigenen zurückziehen sollte.
Wenn Versorgungsausgleich abgeschlossen und Trennungsjahr um sind, dürfte es ihr kaum gelingen einer Scheidung unbegründet zu widersprechen.
Auch in Bezug zum Unterhalt (hier: Trennungsunterhalt) müsste sie nach dem Ablauf des ersten Trennungsjahres ein wenig mehr auf den Tisch legen als die alleinige Aussage mehr haben zu wollen.
Ihre Erwerbsobliegenheit nimmt im Laufe der Zeit zu, auch wenn die Scheidung nicht ausgesprochen wurde.
Es heißt "Trennungsjahr" (meist schlimm genug) und nicht "drei Trennungsjahre".
Um fortan Unterhalte zu kassieren muss sie ihren Bedarf begründen.
Kinder sind aus eurer Ehe keine hervorgegangen und zu den Themen Ausbildung und Krankheit habe ich mich auch bereits geäußert.
Sollte das Gericht der "armen", weil Frau mit ihrem Ansinnen dich weiter auszunehmen folgen, dann ist auf genannte Begrenzung in Höhe und Zeit zu achten.
Entsprechenden Antrag stellen, nicht nur schlucken und hinnehmen!!!
Du hast es bald hinter dir und präge dir gut ein, wie sich ehemalige "Unschuldsopferlämmer" in "hinterrücks mordende Bestien" verwandeln können.
Und mach´ drei Kreuze, dass du in dieser Bananenrepublik nicht noch mit Kindesentzug bestraft wurdest.
Bleib´ sauber und melde dich bitte nochmal, wenn du aus dem teut´schen Familienrechtsstadl wieder raus bist.
Lieben Gruß
-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"
Danke für die antwort ARTiger. Ich hoffe es wird ohne probleme die ganze sache ablaufen.
Aber was für einen antrag soll ich stellen hab leider nicht verstanden ? Mein anwalt und ihr anwalt sind ja anwesend.
Hallo sayity,
quote:
Aber was für einen antrag soll ich stellen hab leider nicht verstanden ?
falls es deine Nochfrau gewesen sein sollte, die den Scheidungsantrag gestellt hat und den bei der Verhandlung zurückziehen würde, dann könntest du mit Hilfe deines Anwaltes dann selbst beim Termin einen eigenen Scheidungsantrag stellen.
Im Übrigen könnten selbst noch so kreative Einfälle der künftigen Ex eine Scheidung maximal bis zu drei Jahre nach Trennung verzögern.
Ich drück dir mal die Daumen, dass das am 11.05. reibungslos über die Bühne geht.

Grüße
-- Editiert am 18.04.2009 12:29
Jetzt hab ich ne andere frage zum ehegattenunterhalt. Trennungsunterhalt war bis märz 09 tituliert. Da aber meine ex ihre Prüfung noch nicht bestanden hat holt sie soviel ich weiss nach. Im Juni soll die prüfung statt finden. Kann sie am scheidungstag antrag auf ehegattenunterhalt beantragen zwecks prüfung ? Wird der richter das genehmigen ? Wenn ja muß ich rückwirkend ab april zahlen ? Und was ist wenn sie nach der prüfung weiterbildung machen möchte ? Auch zahlen ?
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