Hallo,
meine Frau hat die Scheidung beantragt. Wir leben seit 3 Jahren getrennt. Jeder hat einen eigenen Haushalt, Wohnung.
Nun, durch Antrag geht es an die Finanzen.
Ich habe letzten Monat, Mitte Juli, viel Geld auf mein eigenes Konto verschoben und für 5 Jahre fest angelegt, Festgeld Auszahlung zum Ende. Scheidungsantrag am 30.07. zugestellt. Ich wusste nicht, dass sie die Scheidung beantragt.
Hat sie eine Chance das Festgeld aufzulösen und sich ihren Antteil auszahlen zu lassen?
Danke VG
Scheidung, Geldvermögen, 3 Jahre getrennt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatHat sie eine Chance das Festgeld aufzulösen und sich ihren Antteil auszahlen zu lassen? :
Die Frage geht zu sehr ins Detail.
Der finanzielle Ausgleich findet - sofern beantragt - über den Zugewinnausgleich statt.
Die relevanten Bemessungstermine sind der Tag der Heirat und der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages.
Zu diesen Terminen müssen beide Partner ihre Vermögensverhältnisse offenlegen.
Dein Festgeld fließt in die Vermögensbewertung zum Ende ein.
Wenn sich im Vergleich eurer Werte ein ausgleichspflichtiger Betrag ergibt und Du ihr als Beispiel ausgleichspflichtig bist, musst Du zusehen, wie Du das gebacken bekommst. Ob durch Auflösung des Festgeldkontos oder durch Ansparen bis dahin bleibt Dir überlassen.
Berry
Ein Ausgleich wurde von der Frau nicht beantragt.
Tag der Heirat ist unwichtig, über 30 Jahre, da gibt es nichts mehr.
Das Geld stammt ursprünglich von einem Gemeinschaftskonto, hatte ich im ersten Beitrag vergessen.
Zitat aus Antrag:
Zum Versorgungsausgleich wird lediglich um Übersendung entsprechender Formulare gebeten. Nach vorliegen der Versorgungsauskünfte behalten sich die Beteiligten eine Vereinbarung offen.
Wir sind seit kurzem beide Rentner.
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Hallo,
ZitatTag der Heirat ist unwichtig, über 30 Jahre, da gibt es nichts mehr. :
Vielleicht hatte ja jemand einen Sparvertrag oder eine LV
edy
ZitatEin Ausgleich wurde von der Frau nicht beantragt. :
Was nicht ist kann aber noch kommen. Aber wenn der Ausgleich nicht beantragt ist, ist doch die Frage nach dem Festgeld auch obsolet. Dann wird halt nichts ausgeglichen.
ZitatTag der Heirat ist unwichtig, über 30 Jahre, da gibt es nichts mehr. :
Ok, wenn Du es besser weisst.
ZitatZum Versorgungsausgleich wird lediglich um Übersendung entsprechender Formulare gebeten. Nach vorliegen der Versorgungsauskünfte behalten sich die Beteiligten eine Vereinbarung offen. :
Der Versorgungsausgleich ist anders als der Zugewinnausgleich keine Antragssache. Hat aber nur was mit Versorgungsanwartschaften und nicht mit dem Vermögen zu tun.
Berry
Lebensversicherungen wurde die letzte vor paar Jahren ausgezahlt und kam in den gemeinsamen Ausgabebtopf. Zudem leben wir im Osten. Da gab es nicht solche großen Geldanlagen.
Sie wollte sich wegen Finanzen mit mir außergerichtlich einigen. Aber letzte Meldung war nun, nur über Anwalt. Da warte ich jetzt.
ZitatLebensversicherungen wurde die letzte vor paar Jahren ausgezahlt und kam in den gemeinsamen Ausgabebtopf. Zudem leben wir im Osten. Da gab es nicht solche großen Geldanlagen. :
Sie wollte sich wegen Finanzen mit mir außergerichtlich einigen. Aber letzte Meldung war nun, nur über Anwalt. Da warte ich jetzt.
Ihre Frau wird mitgekommen haben das sie Geld vom gemeinsamen Konto auf ihr eigens Konto übertragen haben. Hatte sie das mit ihrer Frau abgestimmt? Wenn nicht ist doch klar das dabei Vertrauen verloren geht.
Aber egal, Fakt ist das das in der Ehe erworben Vermögen zum Stand 30.07 (Zustellung des Scheidungsantrages) in der Zugewinnausgleich eingeht sofern dieser von einer Partei beantragt wird.
War zum Zeitpunkt der Eheschließung kein Vermögen vorhanden dann wird entsprechend das gesamte Vermögen geteilt. Dabei spielt es dann auch keine Rolle ob ein Geldkonto einem oder beiden Ehepartnern gehört.
Ja, das ist mir auch gleich durch den Kopf gegangen. Sie haben also eine nicht unerhebliche Geldmenge (einfach so?) vom Konto abgezogen und auf Ihr eigenes Konto verschoben? Ohne Absprache?ZitatIhre Frau wird mitgekommen haben das sie Geld vom gemeinsamen Konto auf ihr eigens Konto übertragen haben. Hatte sie das mit ihrer Frau abgestimmt? Wenn nicht ist doch klar das dabei Vertrauen verloren geht. :
Aber da Ihre Frau nunmehr anwaltlich vertreten ist, wird wohl aller Voraussicht nach weder der Zugewinnausgleich noch die Vermögensauseinandersetzung vergessen werden - und:
Zitat:Ist auf einem Gemeinschaftskonto ein Guthaben vorhanden, so steht dieses Guthaben im Zweifel jedem Ehegatten zur Hälfte zu. Als Gesamtgläubiger trifft die Eheleute im Innenverhältnis nach § 428 BGB eine gegenseitige Ausgleichspflicht, unabhängig von ihren bestehenden güterrechtlichen Verhältnissen. Die Ehegatten sind im Innenverhältnis zu gleichen Teilen berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Meiner Meinung nach muß auch das "entliehene" Geld somit hälftig wieder ausgekehrt werden.
-- Editiert von fb367463-2 am 10.08.2019 07:46
Hallo,
ZitatLebensversicherungen wurde die letzte vor paar Jahren ausgezahlt und kam in den gemeinsamen Ausgabebtopf. :
dir scheint der Zugewinnausgleich nicht ganz klar zu sein.
Es ist egal ob das Geld einer LV noch vorhanden ist, wichtig ist ob die LV am Hochzeitstag schon bestand?
edy
War das vor der Trennung? Da ihr jetzt schon 3 Jahre auch räumlich getrennt lebt--- welche gemeinsamen Ausgaben habt ihr aus diesem Topf denn noch bestritten?ZitatLebensversicherungen wurde die letzte vor paar Jahren ausgezahlt und kam in den gemeinsamen Ausgabebtopf. :
Das klingt albern--- etwa wie:ZitatZudem leben wir im Osten. Da gab es nicht solche großen Geldanlagen. :
Im Westen sind alle reich und legen immerzu große Summen Geld an.
Im Osten sind alle arm und können noch immer nichts anlegen.
Dass das Unfug ist, weiß du aber, oder?
Fang mal mit Erklärung zu letzten Beitrag an.
Was gab es zur DDR Zeit, Sparbuch, nach Wende aufgelöst. Keine Unterlagen mehr.
LV, meine Versicherung in allg Ausgaben, vor der Trennung. Die von Frau 2017 geteilt. Beide Summen gesamt ca. 2000€. LVs gab es vor Heirat, zu tiefen Ostzeiten.
Zum Umschichten
Meine Frau hat sich nie um Geldanlagen gekümmert, hat auch keinen Zugriff, ihre Schuld. Das Geld ist ja nicht weg, liegt nur auf einem Konto mit höherem Zins für 5 Jahre, Weltsparen, heißt warten. Das habe ich gemacht, weil ich z. Zt., seit 8 Wochen, in stationärer Behandlung in einer Klinik bin, begrenzte Internetmöglichkeit, sehr schlechter Empfang. Hier ist die Verfolgung der Börse sehr umständlich. Das ich evtl etwas mit dem Geld mache kann nur eine Vermutung sein.
Zugriff auf Konten hat sie nicht, weil sie vor ca. 3 Monaten für ihre Konten die Passwörter geändert hat. Da habe ich natürlich paar Tage später mit allen anderen Konten nachgezogen.
Zitat:Hat sie eine Chance das Festgeld aufzulösen und sich ihren Antteil auszahlen zu lassen?
Festgeld, das auf deinen Namen angelegt wurde - nein.
Ich bitte dich. Du und deine Frau hatten ab Eheschließung dit und dat. Ob in Ost oder West ist doch jetzt bei Scheidung egal.ZitatWas gab es zur DDR Zeit, :
Festgeld ist fest angelegt. Und arbeitet langsam. Wenn es im Osten so ist wie im Westen, macht man damit zunächst mal nix, die *Börse* ist da egal.ZitatHier ist die Verfolgung der Börse sehr umständlich :
Ist aber auch egal, denn deine Nochfrau kann nicht an dieses Festgeld ran.
ZitatIst aber auch egal, denn deine Nochfrau kann nicht an dieses Festgeld ran. :
An das festgelegte Geld nicht, aber sie hat - falls es sich um Geld vom Gemeinschaftskonto handelt* - eine sofortigen Rückführungs (Auskehr-) anspruch in Höhe von der Hälfte.
*davon bin ich nach dem Eingangsbeitrag nicht ausgegangen
Wird den Anwalt freuen, kann er gesondert abrechnen.
ZitatWas gab es zur DDR Zeit, :
Was es damals gab ist völlig egal. Auch andere, die lange verheirat waren, haben zum Teil Probleme mit der Vermögensaufstellung zum Stand der Heirat.
Ausflüchte und Ausreden helfen nicht weiter.
Berry
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