Scheidung, Hauseigentum

27. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
geprellte Tochter
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Beginner
(56 Beiträge, 9x hilfreich)
Scheidung, Hauseigentum

Hallo,

wer meine Anfrage im Erbrecht gelesen hat, der wird feststellen, daß das Jahr 2011 nicht das meinige ist.

Ich bin seit 3 Jahren verheiratet, mein Mann hat unmittelbar vor der Eheschließung ein Haus gekauft. Das Haus kostete 400.000 €. Dazu kamen dann noch die Notarkosten und das normale Drumherum. Das haben wir vom Laufenden bestritten. Ich habe 200.000 € bar dazu gegeben. Im Gegenzug habe ich mir eine Hypothek in dieser Höhe ins Grundbuch eintragen lassen. Das erfolgte gegen den erbitterten Widerstand meines Mannes. Aber, sie ist nun mal drinnen im Grundbuch. Die restlichen 200.000 € wurden finanziert, was kein Problem ist bzw. war. Die Tilgung ist preiswerter als eine Miete gewesen wäre. Ich selbst verdiene netto etwa 3.200 € im Monat (x 14). Mein Mann verdiente weniger, er ist seit etwa 3 Monaten arbeitslos, sein Arbeitslosengeld beträgt 1.600 €.

Er hat die Zeit der Arbeitslosigkeit gut genutzt. Vor einer Woche teilte er mir mit, daß er endlich seine große Liebe gefunden habe, ich sofort ausziehen müsse, da er seine Liebe in seinem Haus aufnehmen wolle. Das sei sinnvoll, sie habe zwei Kinder (ALG II Empfängerin), und damit sei das sofortige Räumen meinerseits gerechtfertigt. Ich habe eine Räumungsfrist raus geschlagen. Seitdem lebt er bei ihr und wartet.

Ich habe mich durchs Forum durchgelesen. Ich weiss, dass ich bis zur Scheidung Trennungsunterhalt zahlen muss. Angesichts seines sehr aufwendigen Lebensstandarts dürfte das mir leicht fallen, denn den muss ich ja nicht mehr finanzieren. Ich werde ihm auch zusätzlich nicht sein Auto unterhalten und finanzieren. Das muss ich nicht. Habe ich das richtig verstanden? Jedenfalls habe ich ihm das schriftlich mitgeteilt. Ich habe seine Bankvollmacht für mein Konto gekündigt. Auch das weiss er. Er hat mich mit Unterhalt noch nicht in Verzug gesetzt, so daß ich abwarte. Richtig? Oder muss ich freiwillig die Zahlungen aufnehmen? Allerdings wird da was kommen. Eben sein Lebensstandart.

Ich grüble mit dem Haus. Er kann es nicht halten, das ist mir klar. Ich kann im Gegensatz zu ihm rechnen. Denn meine Hypothek ist ja drauf (freu!!), wenn ich den Betrag geltend mache, dann muss er neben dem Unterhalt des Hauses 400.000 € abzahlen. Das kann er nie und nimmer. Ich könnte die 200.000 € abzahlen. Kein Thema. Mit der Bank hab ich schon gesprochen.

Er ist bockig. Meint, ich müsste auf meine 200.000 verzichten. Es sei sein Haus. Auf dem Papier ist es das. Aber, letztlich bin ich, was das Haus angeht, ja wohl in der besseren Position.

Ich spiele gedanklich die Optionen durch, die ich habe.

Ich mach hier mal Schluß. Wer hat Ideen?

Vielen Dank im Voraus!

geprellte Tochter

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18 Antworten
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#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4241 Beiträge, 2420x hilfreich)

Eine Hypothek ist ja gut und schön, habt ihr den auch einen entsprechenden Darlehensvertrag?
Wenn du einfach nur Geld dazugegen hast, aber daraus kein Darlehen gemacht hast, dann kannst du jetzt bestenfalls dein Geld zurückfordern. Das solltest du schnell tun, denn solche Forderungen verjähren nach drei Jahren. Wenn du also 2008 Geld dazugegeben hast, fordere es noch dieses Jahr - gerichtsfest!!!! - zurück. Wenn du das Geld schon 2007 gegeben hast, könnte schon alles zu spät sein, du kannst allerdings versuchen, von ihm ein Eingeständnis zu bekommen, dass es sich um ein nicht schriftlich fixiertes Darlehen gehandelt hat. Generell würde ich das ohne Darlehensvertrag nicht so sehen, und der von dir geschilderte Zeitrahmen spricht auch dagegen: Die ÜBertragung des Geldes und die Anschaffung des Hauses fanden VOR der Eheschließung statt, die fallen nicht in den Zugewinnausgleich!
Warum hast du dich eigentlich nicht einfach als hälftige Eigentümerin eintragen lassen? Wolle er nicht? Gerissen.

Er könnte übrigens auch innerhalb der Drei-Jahres-Frist versuchen, das Geld als Schenkung zu deklarieren, deine Hypothek spricht allerdings eventuell dagegen.

Jedenfalls stehst du ohne Darlehensvertrag nach dieser Sachlage längst nicht so gut da, wie du offenbar meinst.

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#2
 Von 
geprellte Tochter
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

ich habe mich damals anwaltlich beraten lassen. Es wurde ein Vertrag aufgesetzt. In diesem stand, daß mein Beitrag zum Haus eben 200.000 € waren und dass diese unter Verzicht auf die Verjährungsfristen im Falle der Trennung jederzeit zurückgefordert werden können. Und, wenn ich mich recht erinnere, war es keine Hypothek, sondern eine Grundschuld, die eingetragen wurde. Das alles ist im Augenblick etwas schwierig für mich zu rekonstruieren, weil ich die Unterlagen einfach nicht finde. Da ich ein sehr ordentlicher Mensch bin, vermute ich mal, dass er diesen Ordner mitgenommen hat.

Ich habe heute mit meinem Anwalt telefoniert. Er hat noch alle Unterlagen. Nur, er muss in seinen Keller steigen, und das dauert etwas.

Meine erste Idee, wenn ich ihm das Haus nicht abkaufen kann ist, dass ich es auf eine Zwangsversteigerung ankommen lasse und es ersteigere. Wenn jemand anderes mehr Geld hat, in Ordnung. Aber ich möchte nicht auf meine Investition verzichten und auch nicht ohne weiteres das Haus aufgeben. Was haltet Ihr davon?

geprellte Tochter

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4241 Beiträge, 2420x hilfreich)

Wenn dieser Anwalt auch noch Notar ist und eine entsprechende Urkunde in seiner Urkundenrolle hat, ist das jedenfalls gut. Ansonsten muss man mal sehen, was für Unterlagen er noch so alles hat.
Jedenfalls solltest du das Geld schnellstens und nachweisbar mit definitiver Fristsetzung zurückfordern, zur Not erst mal, ohne den Vertrag hinzuzuziehen.
Wenn für das Geld eine Grundschuld eingetragen wurde, kannst du im Fall der Nicht-Rückzahlung die Zwangsversteigerung betreiben, das ergibt sich allerdings eher aus dem fehlenden Vertrag.

Gestzt den Fall, du ersteigerst das Haus für 300000€. Dann hat er 100000€ Verlust genacht, die fallen in den Zugewinnausgleich und du musst darüber eventuell noch 50000 abschreiben. Lohnt sich offenbar trotzdem.
Wenn du für 400000 ersteigerst: auch gut, das ist es dir ja wert.
Wenn jemand anders das Ganze für 500000 ersteigert, fallen davon 100000 in den Zugewinn, da hast du dann auch etwas davon.
Scheint also ein guter Plan zu sein.


Beachte übrigens: Er könnte mit seiner neuen Flamme einen Mietvertrag abschließen, der einen sehr niedrigen Mietzins und Verzicht des Vermieters auf ordentliche Kündigung sowie auf irgendwelche Mieterhöhungen vorsieht. Da er Eigentümer des Hauses ist, ist dagegen nicht das Mindeste einzuwenden.
Wenn er dir danach das Haus überläßt, hast du die Mieterin drin und kannst nichts mit der Immobilie anfangen, außer dich monatlich darüber zu ärgern.
Es ist also sogar günstiger, wenn du es ersteigerst, denn dann hast du gemäß ZPO ein außerordentliches Kündigungsrecht nach dem Zuschlag. Das könnte noch sehr notwendig werden.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
geprellte Tochter
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo quiddje,

ich verstehe deine Berechnung nicht so völlig. Ich habe ihm einen bestimmten Betrag vor der Eheschließung zur Verfügung gestellt. Er hat auch vor der Eheschließung ein Darlehen aufgenommen. Eben die Hälfte, die er zur Hausfinanzierung benötigte. Damit gehen in seinen negativen Zugewinn 200.000 € ein. Wenn ich das Haus jetzt für 300.000 € ersteigere, die ich auch aufnehmen muss, dann gehe ich mit 100.000 € Schulden aus dieser Ehe raus, er mit 300.000 €. Wieso muss ich seine Schulden übernehmen? Sind doch alle vor der Ehe entstanden.

Die Bank hat mir gestern mitgeteilt, dass er die Zahlungen eingestellt hat. Sie haben im Augenblick noch keine Eile mit der ZV, aber, er hat die Zahlungen schon vor einiger Zeit eingestellt, obwohl ich meinen Beitrag an ihn immer geleistet habe.

Im Augenblick zahle ich ihm eine Nutzungsentschädigung und habe auch alle Kosten übernommen. Ich meine die Versicherungen für das Haus, zusätzlich die Grundsteuer, Müllabfuhr u.s.w. Da ich diese Kosten übernommen habe, ist die Nutzungsentschädigung nicht so furchtbar hoch, aber trotzdem, es sind immer noch 700 €. Das ist ja nicht so furchtbar schlecht. Dazu kommt dann ab November noch Unterhalt für ihn, der ist natürlich geltend gemacht worden. Damit hatte ich ja gerechnet.

Hier meine Berechnung. Ich nehme mein Jahresgehalt, ziehe berufsbedingte Aufwendungen ab. Ich fahre etwa 5000 km mit dem PKW im Monat, da ich für meinen Arbeitgeber bundesweit eingesetzt werde. Ein Ersatz der Kosten erfolgt zwar, aber nur eingeschränkt. Ein näheres Heranziehen an meinen Hauptarbeitsplatz schied aus, da er das nicht wollte. Wieviel kann ich pro Kilometer abziehen? Ich habe hier einiges gelesen, wenn es um Kindesunterhalt geht. Gelten dieselben Abzüge für Ehegattenunterhalt? Ich bin erst einmal davon ausgegangen. Dazu kommt, daß ich ab 1. Januar Steuerklasse 1 bin. Dann sieht das alles für mich gar nicht mehr so schlimm aus. Und ganz ehrlich, ich geb lieber dem Staat mein Geld als diesem Schmarotzer.

Also, nochmals klar formuliert. Wieviel kann ich pro Kilometer ansetzen? Wird natürlich dann mit dem verrechnet, was mein Arbeitgeber mir pro Kilometer gibt.

Was ist noch von Interesse? Die Möbel gehören überwiegend mir, mit eingebracht, also nehme ich sie auch wieder mit raus. Richtig? Was hab ich vergessen, was ist noch von Bedeutung?

Danke für Eure Unterstützung.

geprellte Tochter

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
geprellte Tochter
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

Ich schubs es mal nach oben und berichte weiter. Ich bin inzwischen doch ausgezogen. Ich war die nächtlichen Amokläufte vor der Tür leid, immer so gegen 2 Uhr in der Frühe, immer in Begleitung und beide immer sternhagelvoll. Ich wohne im Augenblick in einer Dienstwohnung meines Arbeitgebers auf dem Betriebsgelände, welches bewacht ist, habe alle Möbel, die ich in die Ehe eingebracht habe, mitgenommen, seine paar Teile da gelassen. Einen Teil der Möbel mußte ich einlagern, das kostet 160 € im Monat, dafür ist die Dienstwohnung mehr als preiswert. 200 € Kaltmiete für 100 qm.

Erste Frage ist, ob sich dadurch der Unterhalt an ihn erhöht. Ich meine nein, sein Anwalt mein ja, weil ja so günstig.

Zweite Frage ist, wie es jetzt mit dem Haus am günstigsten weitergeht. Ich zahle jetzt nichts mehr ab, auch keine Nutzungsentschädigung. Ich wohne ja nicht mehr da. Sein Anwalt meint, aufgrund der ehelichen Solidarität (hääää?) müsse ich mich am Abtrag beteiligen. Ich habe den Unterhalt für ihn nochmals neu berechnet. Also vom Netto berufsbedingte Aufwendungen abgezogen. Dann sein und mein Gehalt addiert, ihm davon dann 3/7 ausgezahlt. Ist das richtig?

Die Bank bekommt nun schon seit Monaten nichts mehr. Sie kommen auch nicht an ihn ran. Die Bank würde ohne weiteres den Kredit auf mich umschreiben. Nun ja, das macht für mich nur Sinn, wenn ich auch das Haus übertragen bekäme. Notfalls könnte man ja auch in die ZV gehen, und ich würde dann das Teil ersteigern, wenn es nicht jemand tut, der mehr bietet, damit könnte ich ja auch leben. Abwarten ist da gefragt, oder seht ihr das anders?

Im Augenblick werde ich aber massiv von ihm gestalkt. Beim Arbeitgeber angeschwärzt, nächtlicher Polizeieinsatz, weil ich angeblich meinen Hund gerade abschlachten würde, meine Schwester, mein Bruder, alle werden nächtens angerufen. Und auch bedroht. Wenn sie nicht machen würden, was er wolle, dann werde er sich schon mit anderen Mitteln durchsetzen. Gut, die Geschwister sind erwachsen, die müssen sich selbst wehren. Ich mich dann für mich. Auch klar. Nur, ich habe langsam Angst. Ich schlafe schlecht, ich horche ständig nach draußen. Das ist keine Lösung für das Problem. Wenn ich ihm die Kontaktaufnahme zu mir verbiete, dann geht er noch mehr in mein Umfeld. Und das ist ja auch keine Lösung.

Habe ich eine Möglichkeit, schon jetzt die Scheidung durchzusetzen? Ist dieses permanente Stalking wirklich noch zumutbar? Sollte ich einfach Protokoll führen über 2-3 Wochen und dann meinen Anwalt mit dem Einreichen der Scheidung beauftragen? Eure Einschätzung ist mir wichtig

MfG

geprellte Tochter

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#6
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Eine Härtefallscheidung ist nicht so einfach.
Wenn ich das so lese, kannst Du wohl kaum hoffen, dass er sich zügig scheiden lassen möchte. Wär ja auch schade wegen des schönen Trennungsunterhalts.

Hm, vielleicht zunächst auf der strafrechtlichen Ebene und dann zivilr. auf Härtefallscheidung dringen?

Neue Partner indizieren ja auch eine nachhaltige Zerrüttung der Ehe, sodass auch nach einem Jahr Trennung gegen den Wunsch eines Partners geschieden werden kann.
Ich muss mal drüber schlafen.

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"Lukas 7,23"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Wenn Du tatsächlich eine schnelle Scheidung möchtest, was durchaus nachzuvollziehen ist, müssen dafür schon gute Gründe vorliegen.

Um substantiert vortragen zu können, solltest Du die "Fehltritte" Deines zukünftigen Ex-Ehemannes sammeln.
Nächtliche Belästigungen?
Polizei, Anzeige.
Ständige Telefonanrufe?
Polizei, Anzeige.
Eltern und Verwandte werden bedroht? Gleiches Spiel.

Damit kannst Du dann belegen, dass allein die räumliche Trennung keine Besserung der Verhältnisse bewirken konnte.
Ob das letztlich tatsächlich ausreicht, ist fraglich.
Aber das dokumentierte Verhaltens des getrennten Partners muss qualitativ eine unzumutbare Härte darstellen, die sich bekanntlich von der besonderen Härte unterscheiden lassen muss.
Exemplarisch werden beleidigende Demütigungen iVm Tätlichkeiten, oder ernsthaften Bedrohungen genannt.
Ob das auf Dich zutrifft, ist aus der Ferne nicht feststellbar.
Die Hürde des § 1565 (2) BGB ist aber ziemlich hoch.

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"Lukas 7,23"

-- Editiert Arcturus am 15.11.2011 09:26

-- Editiert Arcturus am 15.11.2011 09:26

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#8
 Von 
geprellte Tochter
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 9x hilfreich)

Nun ja, ich denke mal, daß die Erpressungsversuche nach einer Scheidung aufhören. Das ist zumindest meine Hoffnung. Außerdem ist natürlich zu überlegen, wie lange noch sein ALG I läuft. Im Augenblick zahle ich ja nicht sooo furchtbar viel Unterhalt an ihn. Das würde sich natürlich ändern, wenn das Jahr vorbei ist.

Aber auch da komme ich durch. Denn nach der Scheidung sollte es ja auf jeden Fall ein Ende haben mit der Zahlerei. Er hat ja immer gearbeitet, keine gemeinsamen Kinder, kurze Ehe.

Ich will den Scheidungsversuch auf jeden Fall starten. Brauch ja nur noch ein paar Tage zu warten, das schaukelt sich ja so langsam hoch. Meiner Schwester gegenüber hat er ganz klar gesagt, wenn die Familie nicht mache, was er wolle, dann würden wir ihn schon kennen lernen und uns wundern. Zur Zeit kommt er ja sehr schwer an mich ran, die Firmenwohnung ist eben für Auswärtige nur schwer zu erreichen, weil das Haus auf einem bewachten umzäunten Gelände steht. Aber auch da gibt es natürlich Lücken. Die neue Adresse (ich hab einen Sperrververmerk eintragen lassen), die hat er über den Stromanbieter erhalten. Super, oder? Nur, inzwischen überlege ich mir, ob es zum Erreichen meines Ziels der sofortigen Scheidung nicht sogar sinnvoll wäre, ihm den Zugang zu ermöglichen. Wie sagt der Amerikaner so schön? "Hang them with their own rope."

Mit anderen Worten, ich will die Scheidung jetzt, sofort und ohne irgendwelche wenns und abers. Er hat ne Neue, ich werde berängt und erpresst, bedroht. Meine Familie ebenfalls, bei meinem Arbeitgeber hat er auch schon angerufen, wollte den über mich aufklären. Auch mein Chef ist bereit, das vor Gericht zu beeidigen. Wenn jemand so amok läuft, dann muss es doch auch schnelle Lösungen geben!

Seine Rechnung war eben, er behält die 1600 ALG I für sich, und bekommt noch zusätzlich 3/7 meines Gehaltes. Und ich würde sein Auto weiter finanzieren. Und als Ehrenfrau das Haus räumen. Das ist nun mal gründlich schief gegangen.

Bei der Kürze der Ehe könnte man ja sogar auf den Versorgungsausgleich verzichten. Wir haben beide gearbeitet, für beide ist eingezahlt worden. Es ist also rein gar nichts zu regeln. Wirklich gar nichts. Und ich möchte meine Ruhe haben. Entweder mit gekauftem Haus oder notfalls auch ohne. Und ich kann ja immer mitsteigern, kann also bestimmen, was da abgeht und aussteigen, wenn es sich für mich wirtschaftlich nicht lohnt. Das wäre der Fall, wenn jemand anderes so viel bietet, dass ich bezahlt werde. Vom Rang her stehe ich noch vor der Bank im Grundbuch. Der Darlehensvertrag ist auch da. Meine Position ist also stark. Ich könnte ja auch jederzeit aus dem Darlehensvertrag gegen ihn vorgehen, die Verrechnung mit dem Unterhalt erklären. Wenn ich das tue, dann tickert er spätestens aus. Denn diesen Vertrag hat er wohl völlig verdrängt.

LG

geprellte Tochter

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4241 Beiträge, 2420x hilfreich)

Eine Anzeige wegen § 238 STGB wäre zu überdenken.
Wenn du also schon etwas Material hast, um diese Anzeige zu unterfüttern, dann ab zur Polizei.
Von "Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt" würde ich schon ausgehen, wenn du dich in einer Firmenwohnugn gegen ihn absicherst.
Und damit wird auch die schnelle Scheidung etwas leichter zu erreichen sein.

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#10
 Von 
geprellte Tochter
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich versuche es auf jeden Fall. Finanziell ist es mir das wert (Anwalts- und Gerichtskosten). Mein Anwalt, mit dem ich eben telefoniert habe, meinte, es könnte klappen oder eben auch nicht. Aber, der zuständige Richter würde so einen Antrag nie zurückweisen, sondern notfalls eben so lange liegen lassen, bis das Trennungsjahr vorbei ist, und dann auf einen Tag später terminieren. Damit kann ich ja auch leben. Verzögerungsmöglichkeiten sieht der Anwalt eigentlich nicht. Bei der Vorgeschichte, da sei auf jeden Fall nach einem Jahr mit der Scheidung zu rechnen. Auch wenn mein zukünftiger Ex dagegen sei. Neue Lebensgemeinschaft, das Verhalten jetzt. Alles klar. Ich wills natürlich schneller haben. Nämlich jetzt. So darf man einfach niemanden unter Druck setzen.

LG

geprellte Tochter



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#11
 Von 
geprellte Tochter
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

der Antrag auf Ehescheidung liegt dem Richter vor. So jede zweite Nacht haben wir nach wie vor Ärger. Wir, das ist meine Familie oder eben ich ganz privat. Mein Anwalt hat den Darlehensvertrag gekündigt. Ich hab mir den endlich mal in Ruhe durchgelesen. Im Falle der Trennung wird der Betrag von 200.000 € sofort fällig. Mindestens jedoch eine Rate von 20.000 € im Jahr, aber keine Zinsen. Das klingt doch ganz gut, oder? Mein Anwalt hat schon mal die Verrechnung mit dem Trennungsunterhalt erklärt. Und da brauche ich auch nicht zu klagen, weil eine Unterwerfungsklausel im Vertrag drinnen ist. Dies bedeutet, dass er sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft, sofern er in den Verzug kommt.

Wenn ich den Anwalt richtig verstanden habe, wartet er jetzt die gesetzte Frist ab (die er ergebnislos vergehen lassen wird), und dann kommt auf den Vergleich eine Vollstreckungsklausel (?) und dann kann man Konto oder ALG I pfänden. Habe ich das richtig verstanden?

Herzliche Grüße

geprellte Tochter

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
geprellte Tochter
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

ich schubs es noch mal nach oben. Hat jemand eine Idee, wie ein notariell abgeschlossener Vergleich mit Vollstreckungsklausel funktioniert? Kann ich direkt vollstrecken?

Was ist noch geschehen, in der Zwischenzeit?

Ich werde auf Anraten meines Anwaltes ab 1. Dez. die Unterhaltszahlungen an meinen Mann einstellen. Insoweit ist die Aufrechnung mit den Schulden, die er bei mir hat, erklärt worden. Außerdem will mein Anwalt, wenn ich ihn richtig verstanden hab, auf dem Vergleich die Vollstreckungsklausel anbringen lassen und dann das Konto meines Mannes pfänden. Oder aber, da soll ich mich noch entscheiden, den freien Betrag seines Arbeitslosengeldes. Oder aber beides gleichzeitig. Ich tendiere zu letzterem. Irgendwelche Ideen? Schon mal Danke im Voraus.

Jetzt ist noch ein Problem aufgekommen. Mein Mann weiss von der Erbschaft (siehe meinen Beitrag im Erbrecht). Er will natürlich seinen Unterhalt weiter bekommen und dazu noch eine Erhöhung wegen der Zinsen, die ich ja einnehme. Mein Problem ist ja, dass ich im Augenblick aus dem Erbe gar keine Einnahmen habe, da mir dasselbe nicht zur Verfügung steht. Ich kann also gar keine Zinsen abrufen, ich weiß nicht einmal, wieviel ich da bekommen werde, und ob diese Zinsen nicht direkt auf das Erbe zu verrechnen sind, weil das Erbe ja von meiner Mutter und ihrem LG verbraucht worden ist. Hat da jemand Ideen? Danke.

Herzliche Grüße

geprellte Tochter

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Ich bin mir nicht sicher, ob eine Verrechnung des TU mit einem Kredit zulässig ist.
Das ist aber nicht unbedingt mein Fachgebiet.

Folgende Überlegung:
Dein zukünftiger Ex schuldet Dir einen Haufen Knete aus einem fällig gestellten Kredit.
Unproblematisch.

Du schuldest Ihm dagegen aus Anlass der Trennung TU, familienrechtl. Ursprungs.
Der Sinn des TU ist, wie bekannt, die trennungsbedingten Härten auszugleichen.

Denken wir uns mal, Gläubiger des Kredits wäre ein unbeteiligter Dritter.
Ich glaube, es wäre ihm schnuppe, woher das Geld zur Deckung käme. Eine Aufrechnung ist hier möglicherweise aus Billigkeitsüberlegungen denkbar.
Wenn Du eine Vollstreckung veranlasst, dann ist zumindest ein Teil des gepfändeten Geldes auf seinem Konto sowieso von Dir.


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"Lukas 7,23"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo geprellte Tochter,


Dein RA sollte sich auch mal mit folgendem befassen:
Gilt auch bei Trennungsunterhalt.

Rufschädigung
Gem. § 1579 Nr. 5 BGB ist der Unterhaltsanspruch versagt, wenn sich der Unterhaltsberechtigte über schwerwiegende Vermögensinteressen des Unterhaltsschuldners mutwillig hinwegsetzt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn er den geschäftlichen Ruf des Unterhaltsverpflichteten schädigt und dadurch die Einkünfte des Verpflichteten gefährdet oder tatsächlich mindert. Ähnlich, wenn der Ex-Partner bei seinem Arbeitgeber schlecht gemacht wird, damit dieser seine Arbeitsstelle verlieren soll.

lg
edy



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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
geprellte Tochter
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Edy,

schön, daß Du die Sache noch mal nach oben schubbst. Ich hab jetzt einfach die Zahlungen eingestellt. Mal abwarten, was passiert. Mein Anwalt bemüht sich wohl, aus dem Darlehensvertrag direkt zu vollstrecken. Er will das Konto dicht machen und auch bei der AfA pfänden. Er bekommt ja mehr als das, was ihm als Pfändungsfreibetrag zusteht. So ganz bin ich da nicht auf dem Laufenden, wegen der anderen Baustelle, die ich noch habe. Ich muß am Montag mal nachfragen.

Was ich inzwischen weiß, ist, dass ihm der Antrag auf Ehescheidung zugestellt worden ist. Er wird sich natürlich wehren. Mehr kann ich im Augenblick nicht dazu schreiben.

Herzliche Grüße

geprellte Tochter

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo gT.,

ich Teile die Einschätzung von Arcturus, was die Verrechnung eigener Forderung mit Unterhaltsansprüchen angeht (s. § 850 b ZPO ).

SG

Berry

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

In dem Fall sind wir doch noch gar nicht in der Pfändung. Die Einstellung der Unterhaltszahlungen sind m.E. kein Problem. Und bei der AfA wird ja ohnehin nur der Betrag gepfändet, der frei ist. Das dürften so etwa 400 € sein, nicht mehr. Gegen die Kontopfändung kann er sich ja wehren, wobei man ja nicht weiss, was da alles so drauf ist, an Geldern.

Ich finde die Vorgehensweise richtig. Und die TE ist ja wohl auch anwaltlich nicht so furchtbar schlecht beraten, oder?


wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
geprellte Tochter
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

hier nach Pause eine total glückliche Tochter. Ich bin seit dem 23.12.2011 12.00 Uhr geschieden! Das Trennungsjahr war nicht einzuhalten. Es ist mir unzumutbar, weiterhin verheiratet zu sein. Hat doch was, oder? Mein Anwalt meinte hinterher, der Richter sei offen gewesen in beide Richtungen. Aber als mein Nunmehr-Ex den Richter laufend belehren wollte, juristisch, selbst dem eigenen Anwalt über den Mund fuhr, da hatte er wohl "die Schnauze voll" , wie mein Anwalt es formulierte. Ich wurde geschieden. Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, klar. Versorgungsausgleich wird nicht durchgeführt, da wir praktisch fast identisch verdient haben und die Ehe von relativ kurzer Dauer war. Kein nachehelicher Unterhalt ist zu zahlen.

Bleibt also nur das Darlehen. Aber das ist inzwischen ja keine familienrechtliche Sache mehr. Anwalt und ich wollen im nächsten Jahr überlegen, ob wir nicht die ZV betreiben sollten.

Schöne Weihnachten noch!

geprellte Tochter

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