Scheidung, Insolvenz, Unterhalt???

6. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Eule0879
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 10x hilfreich)
Scheidung, Insolvenz, Unterhalt???

Hallo,

ich suche dringend nach Rat.

Freitag wäre eigentlich "unsere" Scheidung, aber leider ist der Richter erkrankt und der Termin wird verschoben. Das kann nat. wieder dauern :-(
Jetzt habe ich von der Anwältin erfahren (wir haben einen Anwalt, Kurzehe von unter 3 Jahren, keine Kinder, kein Eigentum, leben schon seit 2 Jahren getrennt und die Besitztümer sind aufgeteilt etc..), dass mein Mann die Anwaltskosten noch nicht bezahlt hat. Wir hatten vereinbart, dass jeder die Hälfte übernimmt. Ich habe bereits gezahlt, er noch immer nicht. Die Anwältin wird den Termin platzen lassen, wenn das Geld nicht vor dem nächsten Termin da sein wird. Also werde ich wohl oder übel zahlen müssen, denn die Scheidung ist wichtig für mich.
Kann ich mir von meinem Noch-Ehemann irgendwas rechtswirksames unterschreiben lassen, damit ich das Geld vielleicht irgendwann wiederbekommen kann???

Dann steht mein Mann so wie es aussieht kurz vor der Insolvenz. Er ist selbständig und sein Unternehmen schreibt nur rote Zahlen. Während der Ehe werde ich ja sicher noch Unterhaltspflichtig sein, keine Frage. Oder? Und wie ist es nach der Ehe? Aufgrund der "Kurzehe" haben wir auf nachehelichen Unterhalt verzichtet (steht so im Scheidungsantrag oder wie auch immer man es nennt.. einen Ehevertrag gibt es LEIDER nicht). Aber geht das so einfach, wenn mein Mann in die Insolvenz geht? Wäre geschäftlich, sowie privat, da er mit seinem Privatvermögen haftet. Für die Schulden bin ich nicht verantwortlich, dass ist zum Glück geregelt. Aber wie gesagt.. Unterhalt. Wie sieht es damit aus? Er könnte in seinem alten Beruf sofort wieder arbeiten. Aber durch die Insolvenz hätte er nat. weniger " in der Tasche". Müsste ich das ausgleichen? Aber das würde doch sicher auch dann gepfändet, womit ich dann seine Schulden zahlen würde, für die ich ja nicht verantwortlich bin, oder?

Ich verdiene leider genug (so sieht es das Gesetz) um Untehalt zahlen zu können. Naja, im realen Leben sieht das bei mir aber anders aus. Werden Schulden angerechnet?

Fragen über Fragen.. Da der Scheidungstermin jetzt verschoben wurde und meine Anwältin mir keine Hoffnung darauf machen konnte, dass das ausnahmsweise mal schnell geht hab ich große Sorge, dass mein Mann zum Scheidungszeitpunkt bereits einen Insolvenzantrag stellen musste, bzw. die Krankenkasse o. ä. dieses für ihn übernommen haben wird....

Wer weis Rat?

LG / K.

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10 Antworten
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#1
 Von 
einzige!-kleine-koenigin.
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 186x hilfreich)

@eule0879

Wenn du die weiteren Kosten der Anwältin übernimmst, dann bleibt dir im Falle der Insolvenz nur, diese zur Tabelle anzumelden. Und das auch nur, sofern wirksam vereinbart wurde, dass jeder die Hälfte trägt. Ob eine Quote erzielt wird und du einen Teil zurück erhälst, kann ich nicht beurteilen.

Sofern du genug verdienst, wirst du sicher zum Trennungsunterhalt verpflichtet sein. Wenn dein Mann jedoch eigenes Einkommen hat, welches über dem Bedarf liegt, sehe ich wenig Verpflichtung hier ausgleichend Zahlungen zu leisten.

Das ist natürlich nur meine Meinung.

Gruss



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"Wenn man etliche Bewertungen zugleich bekommt, sind die Trolle mal wieder fleissig gewesen. :) "

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#2
 Von 
Eule0879
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke für deine Antwort. Die Vereinbarung, dass jeder die Hälfte der Scheidungskosten trägt haben wir (man wie blöd und gutgläubig war ich!!!) nat. erstmal nur unter uns getroffen. Ich habe ihn die Scheidung einreichen lassen, weil ich um seine Finanzen wusste und hoffte, die Anwältin würde sich ihr Geld schon holen. Im Januar war auch allerdings von einer drohenden Insolvenz noch längst keine Rede. Ist jetzt halt die Frage, ob ich nachträglich noch etwas von ihm unterschreiben lassen kann. Klar, während der Insolvenz habe ich wenig Aussichten auf das Geld. Er hat mich finanziell eh schon arg reingerissen (bzw. ich hab mich reinreissen lassen und sitze jetzt auf dem Geld) und soll jetzt auch noch die komplette Scheidung zahlen. Wohlgemerkt, er hat sich getrennt.

Aber ok, dass tut hier nichts zur Sache und ich seh das Ganze grad ziemlich emotional, versuche mich aber zurückzuhalten.

Er würde in seinem Job sicher über Bedarf verdienen. Nicht viel, aber immerhin. Ich hoffe du hast Recht mit deiner Meinung.

LG , K.

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#3
 Von 
einzige!-kleine-koenigin.
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 186x hilfreich)

Hallo Eule,

jetzt muss ich doch nochmal nachhaken.

Also ich vermute, ihr wart bei einem Anwalt. Er hat die Scheidung eingereicht, wie ich lese. Selbst bei einem einvernehmlichen Gespräch kann ein Anwalt nur eine Partei vertreten.

Somit ist er meiner Meinung nach auch Kostenschuldner für den Rest.

Bei der Scheidung würden die Kosten gegeneinander aufgehoben und somit hättest du allenfalls noch die Hälfte der Gerichtskosten zu zahlen, sofern nicht bereits gezahlt.

Dein Noch-Ehemann ist Kostenschuldner der Anwältin; es sei denn, es wurde was anderes schriftlich wirksam vereinbart.

Gruss





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"Wenn man etliche Bewertungen zugleich bekommt, sind die Trolle mal wieder fleissig gewesen. :) "

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#4
 Von 
Eule0879
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 10x hilfreich)

Huhu,

nein das hast du richtig verstanden, er hat die Scheidung eingereicht und ist somit nat. Kostenschuldner bei der Anwältin. Schriftlich vereinbart wurde nichts, somit wäre ich aus der Sache eigentlich raus. Die Gerichtskosten, sowie meinen (zwischen mir und meinem Mann intern vereinbarten) Anteil an den Anwaltskosten habe ich schon gezahlt.

Problem ist, dass sie Anwältin sich weigern wird beim Scheidungstermin anwesend zu sein, wenn das Geld nicht gezahlt wurde. Ich will die Scheidung so schnell wie möglich, da mein Mann wie gesagt kurz vor der Insolvenz steht und ich nicht weis, inwieweit ich zu Unterhalt verpflichtet bin. Ich gehe davon aus, dass ich bei meinem Gehalt (1750 € Netto) zahlen muss. Habe zwar Schulden, aber die werden nicht ausreichen. Daher bin ich nat. geneigt seine Anwaltskosten zu übernehmen, damit die Scheidung endlich vollzogen werden kann... Es wäre denke ich schlimmer für mich das Geld nicht zu zahlen und somit die Scheidung zu gefährden...

LG/ K.

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#5
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo,

der der den Anwalt beauftragt hat, muss diesen bezahlen, unabhängig irgendwelcher Nebenabreden.

Der Anwalt kann nur eine Partei verteten, von der er die Vollmacht erteilt bekommen hat.

Das ist dann der Schuldner.

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#6
 Von 
Eule0879
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 10x hilfreich)

@deinHase

Klar, ich kann von der Anwältin nicht herangezogen werden. Zahle ich aber nicht und mein Mann auch nicht, wird es so schnell keine Scheidung geben, was für mich wieder ein Nachteil ist, siehe oben (Unterhalt etc...). Die Frage ist, ob ich mir das Geld irgendwie wiederholen kann. Derzeit ist mein Mann so schlecht dran, dass er nicht mal seine Miete zahlen kann. Da ist momentan nichts zu holen. Also auch für mich momentan nicht. Aber man weis ja nie was noch kommt.

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#7
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo Eule,

tja das ist dann der Nachteil, wenn man sich nicht einig ist und nur einen Anwalt nimmt.

Du hättest besser einen eigenen genommen, VKH beantragt und gut wärs gewesen.



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#8
 Von 
Eule0879
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 10x hilfreich)

@dein Hase

Das wäre mich am ende auch nicht billiger gekommen als einen Anwalt zu nehmen und die gesamten Kosten alleine zu tragen.

Was ist VKH?

Aber das Geld für die Scheidung macht mir noch am wenigsten Sorgen, auch wenn das erstmal ärgerlich und viel Geld für mich ist. Mir gehts mehr um den Unterhalt, den ich evtl. zahlen muss wenn er Insolvenz beantragt. Weis hier einer Rat?

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#9
 Von 
Eule0879
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 10x hilfreich)

Ach und einig sind wir uns, aber mein Mann kann einfach nicht bezahlen, dass ist das Problem. Er würde wenn er könnte, aber es geht nicht. Will ihn da nicht in Schutz nehmen, denn er weis es ja schon länger und hätte was ansparen können. Aber momentan kann er kaum seine Miete zahlen und weis nicht woher er das Geld nehmen sollte..

Und wenn wir zwei Anwälte hätten, würde mir das nu auch nix nützen wenn er seinen Anwalt nicht bezahlt und dieser die Anwesenheit bei der Scheidung verweigern würde... Von daher ist es gehupft wie gesprungen...

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#10
 Von 
Eule0879
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 10x hilfreich)

Ach und einig sind wir uns, aber mein Mann kann einfach nicht bezahlen, dass ist das Problem. Er würde wenn er könnte, aber es geht nicht. Will ihn da nicht in Schutz nehmen, denn er weis es ja schon länger und hätte was ansparen können. Aber momentan kann er kaum seine Miete zahlen und weis nicht woher er das Geld nehmen sollte..

Und wenn wir zwei Anwälte hätten, würde mir das nu auch nix nützen wenn er seinen Anwalt nicht bezahlt und dieser die Anwesenheit bei der Scheidung verweigern würde... Von daher ist es gehupft wie gesprungen...

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