Scheidung, Umzug und Sorgerecht

14. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
koenigskind
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Scheidung, Umzug und Sorgerecht

Hallo!
Bin neu hier und stelle einfach mal alle Fragen die mir/uns unter den Nägeln brennen in der Hoffnung jemand kann uns beruhigen...
Mein Freund und ich haben und im vergangenen Jahr von unseren Partnern getrennt um beieinander sein zu können. Nun trennt uns eine 700km lange Strecke die wir Anfang nächsten Jahres zu überwinden hoffen. Mein Freund möchte zu mir ziehen, hat hier auch bereits einen Arbeitsplatz gefunden. Er hat mit seiner Frau einen Sohn von 3 Jahren, den er auch weiterhin sehen möchte. Da das unterhalten einer Zweitwohnung aber zu teuer ist haben wir überlegt, daß er alle 2 Wochen mit dem Zug übers WE zu ihm fährt, in einem Hotel übernachtet und auch senen Kleinen dorthin mitnimmt. In den KIGA Ferien könnte sein Sohn entweder zu uns kommen oder wir würden für diese Zeit dort eine Ferienwohnung mieten.
Nun ergeben sich folgende Fragen:
1. Kann die KM es untersagen daß der Sohn sich mit seinem Vater im Hotel trifft weil es zu unpersönlich sei? Darf sie sich sperren gegen einen Ferienaufenthalt hier bei uns weil die Strecke zu weit sei und der Kleine noch niemanden hier so richtig kenne außer seinem Vater?
2. Darf mein Freund seinen Arbeitsplatz wechseln auch wenn die Bezahlung geringer ist (weil keine Überstunden ausgezahlt werden und kein Weihnachts- Urlaubsgeld) wenn seine Frau dadurch vielleicht finanziell schlechter gestellt wird?
3. Darf sie verlangen daß er wenn er lieber die Überstunden in Freizeit abfeiert als sie sich auszahlen zu lassen trotzdem mehr Geld von ihm verlangen (weil er es ja hätte auszahlen lassen können)?
4. Kann sie im Falle eines Umzuges damit drohen das alleinige Sorgerecht einzuklagen?
So, das wäre erst mal alles, wenn mir noch etwas einfällt (auch zu meiner Scheidung) melde ich mich wieder.

Lieben Gruß und schon mal Danke für Eure Hilfe,
die Königskinder

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2096
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 89x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
koenigskind
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo!

Danke schon mal vorab für die Hilfe. Die Überstunden sind in dem Job den er gerade macht leider unumgänglich, und wir nutzen sie lieber in Freizeit in der wir uns sehen können (bei 8Std. Fahrt einfach um uns sehen zu können ist das vielleicht nachvollziehbar daß das nicht allzuoft sein kann - mal abgesehen davon daß die Fahrt hin und zurück schon teuer genug ist...).
Es ist nur finanziell nicht machbar die Überstunden abzufeiern und der Ehefrau gleichzeitig mehr Geld in die Hand zu drücken...

Die KM sagte, daß für eine Übernachtung vom Sohn beim Vater mind. 2 Zimmer notwendig seien und das ist im Hotel nun mal nicht gegeben.

Lieben Gruß,
die Königskinder

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2096
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 89x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Königskind,

Vater und Sohn haben einen Recht auf Umgang. Über die Zeiten müssen sich die Eltern einigen, üblich sind alle 14 Tage ein Wochenende sowie die hälftigen (Schul)Ferien.

Wie der Vater den Umgang gestaltet, ist ausschließlich seine Sache, es sei denn, das Kindeswohl ist gefährdet. Dies kann ich weder erkennen, wenn er den Junior ins Hotel mitnimmt, noch wenn er zu euch kommt. Wobei ich nicht ganz verstehe, warum ihr diese Lösung nur für Ferienzeiten wählen wollt.

Bei euch könnt ihr eine Spielecke einrichten, er kann mit Papa Alltag erleben und hätte mit Sicherheit mehr Freiraum, als in einen Hotelzimmer.

Natürlich kann sie drohen, das alleinige Sorgerecht einzuklagen, aber ich bezweifle, dass sie - falls sie überhaupt tatsächlich klagt - damit durchkommen würde. Solange Papa sich angemessen mit ihr gemeinsam um die Belange des Kindes kümmert besteht kein Grund, dass er kein Sorgerecht ausüben soll.

Wer hat den Trennungsunterhalt für die Ex auf welcher Grundlage berechnet? Rechnet dein Freund damit, auch nachehelichen Unterhalt zahlen zu müssen?

Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
koenigskind
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo!

Bei 8 Stunden Fahrt (einfach) ist es leider nicht anders möglich als ein Hotelzimmer zu wählen... Mein Freund kann nicht an einem WE 32 Stunden Zeit aufbringen nur um zu fahren. Auch dem Kind kann nicht zugemutet werden jedes 2. WE 16 Stunden im Auto/Zug zu sitzen.
Der Trennungsunterhalt wurde von ihrem Anwalt berechnet, und er wird ihr wohl keinen/wenig nachehelichen Unterhalt zahlen können da er mit 2 Kindern (einen 16jährigen Sohn hat er noch mit einer Ex Beziehung - da lief alles übrigens recht reibungslos nach der Trennung) bei seinem Selbstbehalt von 950€ angekommen ist.

Gruß, die Königskinder

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#6
 Von 
koenigskind
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo!

Nochmal zur Überstundenfrage... "darf" mein Freund sich die Überstunden in Freizeit abgelten lassen, ohne daß er seiner Frau einen Obulus entrichten muss weil er sich diese Stunden nicht auszahlen lässt und sie daher ncht mehr Trennungsunterhalt bekommt?
Wäre toll wenn da jemand Bescheid wüsste!

Gruß, die Königskinder

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2112
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 107x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Leider, liebe Wolke, ist der gesunde Menschenverstand im Familienrecht nicht immer der richtige Ratgeber. Insofern scheu ich mich, deiner rationalen Betrachtung zuzustimmen.

Ginge es um Kindesunterhalt, würde ich sagen, er darf es nicht, aber bei Bu/Eu... keine Ahnung. Vermutlich wieder eine Einzelfallentscheidung...

Vielleicht weiß ja noch jemand anders was.

Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Mädels,

"eheprägend"!
Das geht nix mit großartigen Veränderungen!

Grüßle

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"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"

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