Hallo liebe Community,
ich befinde mich im Moment im Trennungsjahr mit meiner Ex-Frau. Da wir noch am Anfang stehen leben wir aktuell noch in der gemeinsamen Mietwohnung.
Beide stehen im Mietvertrag, sie möchte allerdings ausziehen.
Nun stellen sich mir ein paar kleinere Fragen. Also als erstes, müssen wir eine gemeinsame Kündigung schreiben und beide unterschreiben für die Wohnung oder muss jeder einzelnd eine Kündigung schreiben für die Wohnung? Der Vermieter würde dann mit mir alleine einen neuen Mietvertrag abschließen.
Ich Frage dies damit es später nicht vor Gericht eventuell heißt, ihr habt doch im September noch eine gemeinsame Kündigung unterschrieben, damit könnt ihr dann auch erst geschieden werden.
Gleichzeitig habe ich heute eine Durchschrift von einem Brief ihrer Anwältin bekommen (Original ist nicht angekommen weil die Anwältin eine falsche Adresse notiert hat)
In diesem Brief steht drin das meine Exfrau die Scheidung anstrebt, eigentlich strebe ich die Scheidung an.
Ebenfalls die Frage ob ich eine einvernehmliche Scheidung wünsche.
Hier wäre meine Frage, müssen eigentlich beide Parteien einen Scheidungsantrag stellen?
Scheidung, gemeinsame Mietwohnung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Die eleganteste Lösung besteht in einem Änderungsvertrag, den alle drei Parteien unterschreiben.Zitat:Also als erstes, müssen wir eine gemeinsame Kündigung schreiben und beide unterschreiben für die Wohnung oder muss jeder einzelnd eine Kündigung schreiben für die Wohnung? Der Vermieter würde dann mit mir alleine einen neuen Mietvertrag abschließen.
Das ist unrealistisch. Das Gericht wird nicht von Amts wegen nach solchen Tatsachen fragen. Im Übrigen hat das gemeinsame Kündigen von Verträgen keinen Einfluss auf die Trennung, also auch nicht auf das Scheitern der Ehe und deren Scheidung. Vielmehr bekräftigen Sie damit doch, dass Sie zukünftig getrennte Wege gehen wollen. Ein Treffen zur gemeinsamen Unterschrift wird wohl kaum ein Gericht in diesem Land zu einem romantischen Date uminterpretieren.Zitat:Ich Frage dies damit es später nicht vor Gericht eventuell heißt, ihr habt doch im September noch eine gemeinsame Kündigung unterschrieben, damit könnt ihr dann auch erst geschieden werden.
Anders wäre es vielleicht, wenn Sie nun plötzlich gemeinsam einen Mietvertrag abschließen würden, der auf ein geplantes Zusammenziehen hindeuten würde. Aber so ist es ja gerade nicht.
Nein. Nur eine Partei muss den Antrag stellen und das durch einen Rechtsanwalt. Die andere Partei kann (auch ohne Anwalt) dem Antrag zustimmen. Dann wäre die Scheidung einvernehmlich.Zitat:Hier wäre meine Frage, müssen eigentlich beide Parteien einen Scheidungsantrag stellen?
Sie können auch beide die Scheidung anstreben (das tun Sie ja auch). Das Schreiben der Anwältin lässt sich so verstehen, dass seitens Ihrer Ehefrau eine einvernehmliche Scheidung angestrebt wird, also ganz in Ihrem Interesse. Entscheidend für Sie ist, dass damit die Scheidung insgesamt schnell über die Bühne gehen kann.Zitat:In diesem Brief steht drin das meine Exfrau die Scheidung anstrebt, eigentlich strebe ich die Scheidung an.
Eigentlich brauchen Sie dann keinen Anwalt. SOweit aber im Rahmen der Scheidung Regelung über den Zugewinnausgleich oder Unterhalt getroffen werden sollen, sollten Sie sich selbst auch anwaltlich beraten lassen.
ZitatDie eleganteste Lösung besteht in einem Änderungsvertrag, den alle drei Parteien unterschreiben. :
Geht das denn überhaupt? Laut Schreiben der Anwältin möchte diese das beide den Mietvertrag kündigen, die Nebenkosten abgerechnet werden, die Kaution geteilt wird und ich dann einen neuen Vertrag mit dem Vermieter abschließe.
Da wäre natürlich auch die Frage wie es mit Kündigungsfristen aussieht und der Stromabrechnung die am Ende des Jahres ebenfalls ansteht. Sie hat zwar anteilig sich daran auch beteiligt jeden Monat, doch wenn eine Nachzahlung im Haus steht ist sie ja nicht mehr greifbar.
ZitatNein. Nur eine Partei muss den Antrag stellen und das durch einen Rechtsanwalt. Die andere Partei kann (auch ohne Anwalt) dem Antrag zustimmen. Dann wäre die Scheidung einvernehmlich. :
Okay gut zu wissen.
ZitatEigentlich brauchen Sie dann keinen Anwalt. SOweit aber im Rahmen der Scheidung Regelung über den Zugewinnausgleich oder Unterhalt getroffen werden sollen, sollten Sie sich selbst auch anwaltlich beraten lassen :
Also es handelte sich um eine Ehe die unter einem Jahr lief, es sind keine Kinder vorhanden, beide sind berufstätig und verdienen ungefähr dasselbe Geld (ich bin in einem Privatinsolvenzverfahren)
Einen Zugewinn gab es in meinen Augen nicht innerhalb dieser Monate.
Es wäre vielleicht noch die Frage, da ich in einer Privatinsolvenz bin und somit mir keinen Anwalt voll leisten kann, wäre es möglich Verfahrenskostenhilfe zu beantragen auch innerhalb des Trennungsjahres?
-- Editiert von User am 25. August 2022 23:38
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ZitatBeide stehen im Mietvertrag, sie möchte allerdings ausziehen. :
Und Du möchtest bleiben? Dann solltest Du einen Änderungsvertrag anstreben, falls der Vermieter bereit ist, das Mietverhältnis mit Dir alleine fortzusetzen.
ZitatAlso als erstes, müssen wir eine gemeinsame Kündigung schreiben und beide unterschreiben für die Wohnung oder muss jeder einzelnd eine Kündigung schreiben für die Wohnung? :
Das ist egal. Bei getrennten Kündigungen müssen aber beide zum gleichen Termin kündigen.
ZitatDer Vermieter würde dann mit mir alleine einen neuen Mietvertrag abschließen. :
Das kann man zwar auch machen, ist aus meiner Sicht aber nur eine Notlösung.
ZitatGeht das denn überhaupt? Laut Schreiben der Anwältin möchte diese das beide den Mietvertrag kündigen, die Nebenkosten abgerechnet werden, die Kaution geteilt wird und ich dann einen neuen Vertrag mit dem Vermieter abschließe. :
Klar geht das. Die Details können ja im Änderungsvertrag vereinbart werden und die Nebenkosten können ohnehin erst im nächsten Jahr abgerechnet werden.
Im Zweifel kannst Du Dir die Wohnung auch nach § 1361b BGB zuweisen lassen.
Zitatda ich in einer Privatinsolvenz bin :
Und der Vermieter will dennoch mit Dir einen neuen Mietvertrag abschließen? Ein Anspruch darauf besteht nach einer Kündigung nicht.
Zitatwäre es möglich Verfahrenskostenhilfe zu beantragen auch innerhalb des Trennungsjahres? :
Ja
ZitatGeht das denn überhaupt? :
Ja, wenn alle 3 mitspielen.
ZitatLaut Schreiben der Anwältin möchte diese das beide den Mietvertrag kündigen, die Nebenkosten abgerechnet werden, die Kaution geteilt wird und ich dann einen neuen Vertrag mit dem Vermieter abschließe. :
Wünsche kann an berücksichtigen, muss man aber nicht.
Und von Mietrecht scheint die Anwältin auch keine Ahnung zu haben, sonst wüsste sie, dass "Nebenkosten abrechnen und Kaution teilen" erst weit nach "neuen Vertrag mit dem Vermieter abschließen "kommt.
Zitatdoch wenn eine Nachzahlung im Haus steht ist sie ja nicht mehr greifbar. :
Wieso, wechselt sie in ein anderes Universum?
Kein Problem, man kann das ja recht gut berechnen was da am Ende heraus kommt und schauen ob man da eine weitere Vorauszahlung bekommt / vereinbart.
Zitatda ich in einer Privatinsolvenz bin und somit mir keinen Anwalt voll leisten kann, wäre es möglich Verfahrenskostenhilfe zu beantragen auch innerhalb des Trennungsjahres? :
Ja.
Das geht im übrigen auch außerhalb des Trennungsjahres.
Hallo,
ich kann mir schon denken, warum die Anwältin Deiner zukünftigen Ex-Frau möchte, dass ihr beide den Mietvertrag kündigen sollt.
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/miet-immobilienrecht/wer-erhaelt-die-mietkaution-bei-trennung_214_180856.html
Ich würde den Mietvertrag an Deiner Stelle aufrecht erhalten wollen. Was passiert, wenn der Vermieter nach der Kündigung "Nein" sagt? Dann bist Du auch raus... Ich würde der einseitigen Kündigung deiner zukünftigen Ex-Frau zustimmen und sofern der Vermieter mitmacht, bist Du dann alleiniger Mieter. Die gezahlte Mietkaution wird dann erst nach Deinem Auszug ausbezahlt und wird auch erst dann ggf. halbiert.
Sirko
ZitatUnd Du möchtest bleiben? Dann solltest Du einen Änderungsvertrag anstreben, falls der Vermieter bereit ist, das Mietverhältnis mit Dir alleine fortzusetzen. :
Ich habe mich mit meinem Vermieter unterhalten und dieser ist durchaus bereit die Wohnung auch an mich alleine zu vermieten, trotz Privatinsolvenz usw. Die Miete ist mit 500 Euro warm nun auch nicht sonderlich hoch und von mir alleine ebenfalls zu bezahlen.
ZitatWieso, wechselt sie in ein anderes Universum? :
Kein Problem, man kann das ja recht gut berechnen was da am Ende heraus kommt und schauen ob man da eine weitere Vorauszahlung bekommt / vereinbart.
Nicht in ein anderes Universum, allerdings kann es durchaus sein das sie mir ihre neue Adresse nicht verraten wird.
Zitatich kann mir schon denken, warum die Anwältin Deiner zukünftigen Ex-Frau möchte, dass ihr beide den Mietvertrag kündigen sollt. :
Rein rechtlich gesehen müssten ja beide die Mietwohnung kündigen da beide im Mietvertrag stehen, ich denke eher das meine getrenntlebende Frau schnell die Kaution haben möchte und die Anwältin es halt so versucht.
Zitatallerdings kann es durchaus sein das sie mir ihre neue Adresse nicht verraten wird. :
Die dürfte man im Rahmen des Scheidungsverfahrens durchaus erfahren.
Zitatich denke eher das meine getrenntlebende Frau schnell die Kaution haben möchte :
Das kann sie sich abschminken, besonders bei dem von der Anwältin vorgeschlagenen Weg ...
ZitatDas kann sie sich abschminken, besonders bei dem von der Anwältin vorgeschlagenen Weg ... :
Wie meinst du das? Also so wie ich es bislang gelesen habe besteht kein Recht das meine Exfrau die Kaution zur Hälfte bekommt da gewartet werden müsste bis ich ausgezogen bin.
Also meine Anwältin möchte nun den Originalbrief abwarten. Also auf der einen Seite besteht meinerseits schon Interesse das sie so schnell wie möglich auszieht. Da wir beide ja auch noch miteinander reden habe ich ihr auch gesagt das es durchaus sein kann das der Vermieter nicht extra für sie eine Nebenkostenabrechnung machen wird sondern am Ende des Jahres dann alles zusammen macht.
Ich habe ihr vorgeschlagen das man ein Änderungsvertrag macht, darauf meinte sie das ihr es wichtig ist das man keine Ansprüche mehr an sie stellt.
Gleichzeitig hat sie mir mitgeteilt das sie keine weiteren Informationen geben möchte was sie mit ihrer Anwältin bespricht, diese Aussage hat mir ein wenig sauer aufgestoßen weil in meinen Augen es unnötig erschwert wird eine einvernehmliche Scheidung über die Bühne zu bringen.
ZitatAlso so wie ich es bislang gelesen habe besteht kein Recht das meine Exfrau die Kaution zur Hälfte bekommt da gewartet werden müsste bis ich ausgezogen bin. :
Da hat man falsches gelesen, ob Du ausziehtst ist irrelevant. Relevant ist nur das Ende des Mietvertrages. Und selbst danach kann der Vermieter die Kaution 6 Monate bzw. Teile davon noch länger einbehalten. Genau so lange. wie sein Sicherungsinteresse nicht erloschen ist.
ZitatDa hat man falsches gelesen, ob Du ausziehtst ist irrelevant. Relevant ist nur das Ende des Mietvertrages. Und selbst danach kann der Vermieter die Kaution 6 Monate bzw. Teile davon noch länger einbehalten. Genau so lange. wie sein Sicherungsinteresse nicht erloschen ist. :
Ahh okay danke für den Hinweis. Also ich gehe mittlerweile davon aus das die Anwältin und sie es dann gerne hätten das beide die Wohnung kündigen damit dann das Sicherungsinteresse anfangen kann zu enden oder sehe ich das falsch?
ZitatAlso ich gehe mittlerweile davon aus das die Anwältin und sie es dann gerne hätten das beide die Wohnung kündigen damit dann das Sicherungsinteresse anfangen kann zu enden :
Sehe ich auch so.
Ist zwar völliger Blödsinn, das das dem Ziel
Zitatdas meine getrenntlebende Frau schnell die Kaution haben möchte :
zuwiederlaufen würde.
Insofern würde ich mal die Sache mit dem Änderungsvertrag ins Spiel bringen.
Hmm mal ein kleines Update.
Also sie möchte am 01.09 nun ausziehen. Sie hat gerade telefonisch mit dem Vermieter gesprochen und dieser meinte er würde sie bitten eine Kündigung zu schreiben. Mit mir würde er dann einen neuen Mietvertrag machen.
Ich war bei dem Telefonat selbst dabei und sagte das dies zeitnah erfolgen müsste da morgen der 01.09 ist. Ansonsten meinte der Vermieter sollten wir das intern klären.
Nun bin ich ein wenig überfordert weil rechtlich dürfte das totaler Müll sein.
Natürlich KEINE Kündigung, der alte Vertrag bleibt !
Lies mal § 1568a BGB !!
Da steht die Lösung die man beachten sollte, wenn denn eine Scheidung erfolgt.
-- Editiert von User am 31. August 2022 20:00
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