Scheidung, gemeinsame Mietwohnung

25. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Oxter
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 2x hilfreich)
Scheidung, gemeinsame Mietwohnung

Hallo liebe Community,

ich befinde mich im Moment im Trennungsjahr mit meiner Ex-Frau. Da wir noch am Anfang stehen leben wir aktuell noch in der gemeinsamen Mietwohnung.
Beide stehen im Mietvertrag, sie möchte allerdings ausziehen.

Nun stellen sich mir ein paar kleinere Fragen. Also als erstes, müssen wir eine gemeinsame Kündigung schreiben und beide unterschreiben für die Wohnung oder muss jeder einzelnd eine Kündigung schreiben für die Wohnung? Der Vermieter würde dann mit mir alleine einen neuen Mietvertrag abschließen.

Ich Frage dies damit es später nicht vor Gericht eventuell heißt, ihr habt doch im September noch eine gemeinsame Kündigung unterschrieben, damit könnt ihr dann auch erst geschieden werden.

Gleichzeitig habe ich heute eine Durchschrift von einem Brief ihrer Anwältin bekommen (Original ist nicht angekommen weil die Anwältin eine falsche Adresse notiert hat)
In diesem Brief steht drin das meine Exfrau die Scheidung anstrebt, eigentlich strebe ich die Scheidung an.
Ebenfalls die Frage ob ich eine einvernehmliche Scheidung wünsche.
Hier wäre meine Frage, müssen eigentlich beide Parteien einen Scheidungsantrag stellen?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Also als erstes, müssen wir eine gemeinsame Kündigung schreiben und beide unterschreiben für die Wohnung oder muss jeder einzelnd eine Kündigung schreiben für die Wohnung? Der Vermieter würde dann mit mir alleine einen neuen Mietvertrag abschließen.
Die eleganteste Lösung besteht in einem Änderungsvertrag, den alle drei Parteien unterschreiben.

Zitat:
Ich Frage dies damit es später nicht vor Gericht eventuell heißt, ihr habt doch im September noch eine gemeinsame Kündigung unterschrieben, damit könnt ihr dann auch erst geschieden werden.
Das ist unrealistisch. Das Gericht wird nicht von Amts wegen nach solchen Tatsachen fragen. Im Übrigen hat das gemeinsame Kündigen von Verträgen keinen Einfluss auf die Trennung, also auch nicht auf das Scheitern der Ehe und deren Scheidung. Vielmehr bekräftigen Sie damit doch, dass Sie zukünftig getrennte Wege gehen wollen. Ein Treffen zur gemeinsamen Unterschrift wird wohl kaum ein Gericht in diesem Land zu einem romantischen Date uminterpretieren.

Anders wäre es vielleicht, wenn Sie nun plötzlich gemeinsam einen Mietvertrag abschließen würden, der auf ein geplantes Zusammenziehen hindeuten würde. Aber so ist es ja gerade nicht.

Zitat:
Hier wäre meine Frage, müssen eigentlich beide Parteien einen Scheidungsantrag stellen?
Nein. Nur eine Partei muss den Antrag stellen und das durch einen Rechtsanwalt. Die andere Partei kann (auch ohne Anwalt) dem Antrag zustimmen. Dann wäre die Scheidung einvernehmlich.

Zitat:
In diesem Brief steht drin das meine Exfrau die Scheidung anstrebt, eigentlich strebe ich die Scheidung an.
Sie können auch beide die Scheidung anstreben (das tun Sie ja auch). Das Schreiben der Anwältin lässt sich so verstehen, dass seitens Ihrer Ehefrau eine einvernehmliche Scheidung angestrebt wird, also ganz in Ihrem Interesse. Entscheidend für Sie ist, dass damit die Scheidung insgesamt schnell über die Bühne gehen kann.

Eigentlich brauchen Sie dann keinen Anwalt. SOweit aber im Rahmen der Scheidung Regelung über den Zugewinnausgleich oder Unterhalt getroffen werden sollen, sollten Sie sich selbst auch anwaltlich beraten lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Oxter
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Die eleganteste Lösung besteht in einem Änderungsvertrag, den alle drei Parteien unterschreiben.


Geht das denn überhaupt? Laut Schreiben der Anwältin möchte diese das beide den Mietvertrag kündigen, die Nebenkosten abgerechnet werden, die Kaution geteilt wird und ich dann einen neuen Vertrag mit dem Vermieter abschließe.

Da wäre natürlich auch die Frage wie es mit Kündigungsfristen aussieht und der Stromabrechnung die am Ende des Jahres ebenfalls ansteht. Sie hat zwar anteilig sich daran auch beteiligt jeden Monat, doch wenn eine Nachzahlung im Haus steht ist sie ja nicht mehr greifbar.

Zitat (von Zuckerberg):
Nein. Nur eine Partei muss den Antrag stellen und das durch einen Rechtsanwalt. Die andere Partei kann (auch ohne Anwalt) dem Antrag zustimmen. Dann wäre die Scheidung einvernehmlich.


Okay gut zu wissen.

Zitat (von Zuckerberg):
Eigentlich brauchen Sie dann keinen Anwalt. SOweit aber im Rahmen der Scheidung Regelung über den Zugewinnausgleich oder Unterhalt getroffen werden sollen, sollten Sie sich selbst auch anwaltlich beraten lassen


Also es handelte sich um eine Ehe die unter einem Jahr lief, es sind keine Kinder vorhanden, beide sind berufstätig und verdienen ungefähr dasselbe Geld (ich bin in einem Privatinsolvenzverfahren)
Einen Zugewinn gab es in meinen Augen nicht innerhalb dieser Monate.

Es wäre vielleicht noch die Frage, da ich in einer Privatinsolvenz bin und somit mir keinen Anwalt voll leisten kann, wäre es möglich Verfahrenskostenhilfe zu beantragen auch innerhalb des Trennungsjahres?

-- Editiert von User am 25. August 2022 23:38

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat (von Oxter ):
Beide stehen im Mietvertrag, sie möchte allerdings ausziehen.


Und Du möchtest bleiben? Dann solltest Du einen Änderungsvertrag anstreben, falls der Vermieter bereit ist, das Mietverhältnis mit Dir alleine fortzusetzen.

Zitat (von Oxter ):
Also als erstes, müssen wir eine gemeinsame Kündigung schreiben und beide unterschreiben für die Wohnung oder muss jeder einzelnd eine Kündigung schreiben für die Wohnung?


Das ist egal. Bei getrennten Kündigungen müssen aber beide zum gleichen Termin kündigen.

Zitat (von Oxter ):
Der Vermieter würde dann mit mir alleine einen neuen Mietvertrag abschließen.


Das kann man zwar auch machen, ist aus meiner Sicht aber nur eine Notlösung.

Zitat (von Oxter ):
Geht das denn überhaupt? Laut Schreiben der Anwältin möchte diese das beide den Mietvertrag kündigen, die Nebenkosten abgerechnet werden, die Kaution geteilt wird und ich dann einen neuen Vertrag mit dem Vermieter abschließe.


Klar geht das. Die Details können ja im Änderungsvertrag vereinbart werden und die Nebenkosten können ohnehin erst im nächsten Jahr abgerechnet werden.

Im Zweifel kannst Du Dir die Wohnung auch nach § 1361b BGB zuweisen lassen.

Zitat (von Oxter ):
da ich in einer Privatinsolvenz bin


Und der Vermieter will dennoch mit Dir einen neuen Mietvertrag abschließen? Ein Anspruch darauf besteht nach einer Kündigung nicht.

Zitat (von Oxter ):
wäre es möglich Verfahrenskostenhilfe zu beantragen auch innerhalb des Trennungsjahres?


Ja

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von Oxter ):
Geht das denn überhaupt?

Ja, wenn alle 3 mitspielen.



Zitat (von Oxter ):
Laut Schreiben der Anwältin möchte diese das beide den Mietvertrag kündigen, die Nebenkosten abgerechnet werden, die Kaution geteilt wird und ich dann einen neuen Vertrag mit dem Vermieter abschließe.

Wünsche kann an berücksichtigen, muss man aber nicht.
Und von Mietrecht scheint die Anwältin auch keine Ahnung zu haben, sonst wüsste sie, dass "Nebenkosten abrechnen und Kaution teilen" erst weit nach "neuen Vertrag mit dem Vermieter abschließen "kommt.



Zitat (von Oxter ):
doch wenn eine Nachzahlung im Haus steht ist sie ja nicht mehr greifbar.

Wieso, wechselt sie in ein anderes Universum?
Kein Problem, man kann das ja recht gut berechnen was da am Ende heraus kommt und schauen ob man da eine weitere Vorauszahlung bekommt / vereinbart.



Zitat (von Oxter ):
da ich in einer Privatinsolvenz bin und somit mir keinen Anwalt voll leisten kann, wäre es möglich Verfahrenskostenhilfe zu beantragen auch innerhalb des Trennungsjahres?

Ja.
Das geht im übrigen auch außerhalb des Trennungsjahres.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sirko1975
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo,

ich kann mir schon denken, warum die Anwältin Deiner zukünftigen Ex-Frau möchte, dass ihr beide den Mietvertrag kündigen sollt.

https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/miet-immobilienrecht/wer-erhaelt-die-mietkaution-bei-trennung_214_180856.html

Ich würde den Mietvertrag an Deiner Stelle aufrecht erhalten wollen. Was passiert, wenn der Vermieter nach der Kündigung "Nein" sagt? Dann bist Du auch raus... Ich würde der einseitigen Kündigung deiner zukünftigen Ex-Frau zustimmen und sofern der Vermieter mitmacht, bist Du dann alleiniger Mieter. Die gezahlte Mietkaution wird dann erst nach Deinem Auszug ausbezahlt und wird auch erst dann ggf. halbiert.

Sirko

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Oxter
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von hh):
Und Du möchtest bleiben? Dann solltest Du einen Änderungsvertrag anstreben, falls der Vermieter bereit ist, das Mietverhältnis mit Dir alleine fortzusetzen.


Ich habe mich mit meinem Vermieter unterhalten und dieser ist durchaus bereit die Wohnung auch an mich alleine zu vermieten, trotz Privatinsolvenz usw. Die Miete ist mit 500 Euro warm nun auch nicht sonderlich hoch und von mir alleine ebenfalls zu bezahlen.

Zitat (von Harry van Sell):
Wieso, wechselt sie in ein anderes Universum?
Kein Problem, man kann das ja recht gut berechnen was da am Ende heraus kommt und schauen ob man da eine weitere Vorauszahlung bekommt / vereinbart.


Nicht in ein anderes Universum, allerdings kann es durchaus sein das sie mir ihre neue Adresse nicht verraten wird.

Zitat (von Sirko1975):
ich kann mir schon denken, warum die Anwältin Deiner zukünftigen Ex-Frau möchte, dass ihr beide den Mietvertrag kündigen sollt.


Rein rechtlich gesehen müssten ja beide die Mietwohnung kündigen da beide im Mietvertrag stehen, ich denke eher das meine getrenntlebende Frau schnell die Kaution haben möchte und die Anwältin es halt so versucht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von Oxter ):
allerdings kann es durchaus sein das sie mir ihre neue Adresse nicht verraten wird.

Die dürfte man im Rahmen des Scheidungsverfahrens durchaus erfahren.



Zitat (von Oxter ):
ich denke eher das meine getrenntlebende Frau schnell die Kaution haben möchte

Das kann sie sich abschminken, besonders bei dem von der Anwältin vorgeschlagenen Weg ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Oxter
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das kann sie sich abschminken, besonders bei dem von der Anwältin vorgeschlagenen Weg ...


Wie meinst du das? Also so wie ich es bislang gelesen habe besteht kein Recht das meine Exfrau die Kaution zur Hälfte bekommt da gewartet werden müsste bis ich ausgezogen bin.

Also meine Anwältin möchte nun den Originalbrief abwarten. Also auf der einen Seite besteht meinerseits schon Interesse das sie so schnell wie möglich auszieht. Da wir beide ja auch noch miteinander reden habe ich ihr auch gesagt das es durchaus sein kann das der Vermieter nicht extra für sie eine Nebenkostenabrechnung machen wird sondern am Ende des Jahres dann alles zusammen macht.

Ich habe ihr vorgeschlagen das man ein Änderungsvertrag macht, darauf meinte sie das ihr es wichtig ist das man keine Ansprüche mehr an sie stellt.
Gleichzeitig hat sie mir mitgeteilt das sie keine weiteren Informationen geben möchte was sie mit ihrer Anwältin bespricht, diese Aussage hat mir ein wenig sauer aufgestoßen weil in meinen Augen es unnötig erschwert wird eine einvernehmliche Scheidung über die Bühne zu bringen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von Oxter ):
Also so wie ich es bislang gelesen habe besteht kein Recht das meine Exfrau die Kaution zur Hälfte bekommt da gewartet werden müsste bis ich ausgezogen bin.

Da hat man falsches gelesen, ob Du ausziehtst ist irrelevant. Relevant ist nur das Ende des Mietvertrages. Und selbst danach kann der Vermieter die Kaution 6 Monate bzw. Teile davon noch länger einbehalten. Genau so lange. wie sein Sicherungsinteresse nicht erloschen ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Oxter
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da hat man falsches gelesen, ob Du ausziehtst ist irrelevant. Relevant ist nur das Ende des Mietvertrages. Und selbst danach kann der Vermieter die Kaution 6 Monate bzw. Teile davon noch länger einbehalten. Genau so lange. wie sein Sicherungsinteresse nicht erloschen ist.


Ahh okay danke für den Hinweis. Also ich gehe mittlerweile davon aus das die Anwältin und sie es dann gerne hätten das beide die Wohnung kündigen damit dann das Sicherungsinteresse anfangen kann zu enden oder sehe ich das falsch?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von Oxter ):
Also ich gehe mittlerweile davon aus das die Anwältin und sie es dann gerne hätten das beide die Wohnung kündigen damit dann das Sicherungsinteresse anfangen kann zu enden

Sehe ich auch so.
Ist zwar völliger Blödsinn, das das dem Ziel
Zitat (von Oxter ):
das meine getrenntlebende Frau schnell die Kaution haben möchte

zuwiederlaufen würde.

Insofern würde ich mal die Sache mit dem Änderungsvertrag ins Spiel bringen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Oxter
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 2x hilfreich)

Hmm mal ein kleines Update.
Also sie möchte am 01.09 nun ausziehen. Sie hat gerade telefonisch mit dem Vermieter gesprochen und dieser meinte er würde sie bitten eine Kündigung zu schreiben. Mit mir würde er dann einen neuen Mietvertrag machen.

Ich war bei dem Telefonat selbst dabei und sagte das dies zeitnah erfolgen müsste da morgen der 01.09 ist. Ansonsten meinte der Vermieter sollten wir das intern klären.

Nun bin ich ein wenig überfordert weil rechtlich dürfte das totaler Müll sein.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Natürlich KEINE Kündigung, der alte Vertrag bleibt !
Lies mal § 1568a BGB !!
Da steht die Lösung die man beachten sollte, wenn denn eine Scheidung erfolgt.

-- Editiert von User am 31. August 2022 20:00

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.503 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen