Scheidung,Schwerbehinderung,Erwerbesminderungsrente

18. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Asmara
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)
Scheidung,Schwerbehinderung,Erwerbesminderungsrente

Hallo,
2004 bekam ich mit 39 Jahren die Diagnose Hirntumor. Mein damaliger Lebenspartner wollte mich trotzdem vor der OP heiraten. Haben wir auch getan.Aus einer früheren langjährigen Beziehung brachte ich meine Tochter mit in die Ehe, und sie nahm auch den Namen meines Mannes an.
Ich wurde mehrfach operiert, aber die Nachfolgen sind heftig.Mein Mann kommt damit gar nicht mehr zurecht, und der Alltag besteht aus finanziellen Sorgen und Streit. Da mein Mann nicht kreditwürdig wegen damaliger Arbeistlosigkeit war, nahm ich für den Erhalt seiner Eigentumswohnung und zur Rettung seiner überzogenen Konten Geld bei meiner Bank auf und überzog bis zum Anschlag meine Konten.Jetzt will er die Scheidung! Seine Wohnung hat er vor unserer Ehe geerbt,sie ist schuldenfrei, aber den Erhalt und die Renovierung der Wohnung habe ich bisher bezahlt. Er verdient jetzt halbtags 900 Euro, ich an Rente 700 Euro, von der ich aber wegen den Kosten nichts sehe.Mein Mann will jetzt so schnell wie möglich die Wohnung verkaufen, und ich soll ebenso schnell aus der Wohnung ausziehen, was schlecht geht, da ich kaum eine Wohnung bezahlen kann.Ich bin voll erwerbsunfähig und zu 50 % schwerbehindert.
Wie schnell muss ich tatsächlich aus der Wohnung heraus, bevor eine Scheidung eingereicht wurde?Auch einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.
Ich wäre dankbar um einen Hinweis, wie es sich verhlten kann bei einem Scheidungsfall mit einem schwerbehinderten Partner, der voll erwerbsunfähig und dadurch berentet ist.
Vielen Dank im voraus, und viele Grüße. Asmara

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18 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Asmara,

geh zum Amtsgericht und beantrage einen Beratungsschein für einen Anwalt. Der kostet ca. 10€ und ermöglicht dir eine ansonsten kostenlose Erstberatung.

Mal vorneweg: Was die Wohnung deines Mannes in eurer Ehezeit an Wertsteigerung erfahren hat, davon steht dir die Hälfte zu.

Alles Gute für dich.

Grüßle

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#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@asmara

wurde wohnung schon zugewiesen?

geh zum wohnungsamt u. beantrage einen wohnberechtigungsschein, dringlichkeit. dort nennt man dir auch adressen, wo du dich um ne whg bewerben kannst.
außerdem solltest du bei erwerbsminderungsrente leistungen aus dem sgbXII ergänzend beantragen. bedarf:
347€
plus kdu, regional unterschiedlich, beispiel berlin pro person
360€
=bedarf minus einkommen

falls du ein merkzeichen beim gdb hast kommen 17% mehrbedarf hinzu.
wieso zahlst du immer noch?

sunbee

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#3
 Von 
Asmara
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Schwesterchen,

vielen Dank für die Auskunft bzgl. Beratungsschein.Ich werde mich darum bemühen!

Steht mir in der Ehe eine Wertsteigerung der Wohnung auch dann zu, wenn ich zwar die Renovierungs- und Instandhaltungskosten bezahlt, aber keine Nachweise habe? Viele Rechnungen gingen ja an den "Hausherrn", da er der Eigentümer ist, und viele Rechnungen waren per Barzahlung abgegolten. Ich habe kaum schriftliche Nachweise. Von was steht mir dann an Wertsteigerung zu?

Viele Grüße und lieben Dank,
Asmara

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#4
 Von 
Asmara
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo sunbee,

es ist sehr schwierig für mich das alles zu bewältigen, aber ich werde mich so weit es geht um alles bemühen, vor allem, was das mit dem SGB XII zu tun hat. Ich benötige für solche Amtsgänge immer noch Hilfe,aber auch das werde ich bestimmt hinbekommen.
Was ist ein Merkzeichen beim GDB?

Morgen muss ich zur Bank um zumindest den Dauerauftrag für das monatliche Wohngeld zu kündigen. Das ist das Einfachste! Schwieriger sind die Konflikte durch diesen Schritt danach und die Schulden, die ich abbezahlen muss, ebenso die Kontoüberziehungen. Da muss ich wohl die Zähne zusammenbeißen und hoffen, daß aus dem Verkauf der Wohnung dies etwas geglättet werden kann, falls mir tatsächlich etwas zusteht.
Außerdem: Welcher Vermieter vermietet schon eine Wohnung, wenn der Mieter, dazu noch alleinerziehende Mutter und schwerbehinderte Rentnerin, kaum zahlen kann bis zur Scheidung?
Jetzt würde nur noch der Weg zum Sozialamt fehlen, und alles wäre... perfekt!??

Vielen Dank für die vielen Tips. Ich werde mich erkundigen. Das geht zwar recht langsam mit meiner Erkrankung, aber es wird.

Viele Grüße von Asmara

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#5
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Asmara,

es ist in der Ehe egal, wer was bezahlt hat, das, was an Mehr gegenüber vor der Ehe da ist, wird geteilt.

Es muss ermittelt werden, was die Wohnung am Tag der Eheschließung wert war und was sie am Ende zum Stichtag wert ist.
Allerdings... zählt bei Verkauf im Zuge des Zugewinns nicht der Verkehrswert, sondern der Verkaufswert. Und der könnte durchaus um vieles niedriger sein.
Besser wärs und natürlich auch billiger, ihr könntet euch selbst auf eine Ausgleichszahlung einigen.

Google mal nach *Zugewinn*, da wirst du einiges erfahren.

Das zum Merkzeichen:

http://www.inkontinenz-selbsthilfe.com/html/merkzeichen_schwerbehinderung.html

Grüßle







-- Editiert von Schwesterchen am 20.09.2007 03:54:42

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#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

smara

merkzeichen sind 'g' für gehbehindert, 'ag' für außergewöhnlich gehbehindert 'b' für blind und so weiter, steht im gdb ausweis.
lass dir doch helfen von einem sozialverband wie dem vdk. ist kostenlos, begleiten dich zum amt etc.
für leistungen aus dem sgbXII ist der gang zum sozialamt notwendig und das hat nix peinliches. ist schließlich dein geld. leistungen gibt es nur auf antrag, nie rückwirkend.

sunbee

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#7
 Von 
Asmara
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

GDB gleich Grad der Behinderung.Habe ich zu langsam umgesetzt. Ich bin ja schwerbehindert. Eine Erhöhung hat gerade stattgefunden auf 50%.Das wird jedes Jahr geprüft,ebenso die Erwerbsminderung.

Auch zu langsam umgesetzt habe ich den VDK.Ich bin ja seit letztem Monat Mitglied.
Ich wusste nur nicht, daß die bei solchen Wegen auch helfen.

Das Sozialamt ist für mich ganz schlimm, aber da muss ich wohl durch. Für jemanden, der vor seiner Ehe alles im Griff hatte, vieles erreicht hat und unabhängig in jeder Weise war,ist das ein absolutes Schreckensgespenst.

Ich bin echt gesagt noch ein bißchen wie gelähmt. Meine Liste wird aber immer länger, und ich komme mir nicht mehr ganz so hilflos und dumm vor.
Duch die gesundheitlichen Einschränkungen vom Kopf her musste ich mich viel auf meinen Ehemann verlassen,der fast alles geregelt hat.

Vielen Dank an Euch! Alle Tips sind wertvoll für mich.

Liebe Grüße von Asmara

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#8
 Von 
Sternschnuppen
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo Asmara,

Du brauchst unbedingt rechtliche Unterstützung. Sprich Prozeßkostenhilfe an, das lohnt sich. Hat er schon Scheidungsantrag gestellt? Versuche soviel Unterlagen wie möglich zu beschaffen oder zumindest zu kopieren, Versicherungen, Einkommensbescheinigungen, Rentenbelege, Bankkontoauszüge (insbesondere seine vom Anfang der Ehe, wo man seine Schulden sehen kann), Unterlagen über die Wohnung. Was man hat, hat man. Und der Anwalt kann besser helfen, wenn er die Unterlagen hat.

Ich kann Dir das gut nachfühlen. Hatte selbst einen Hirntumor, habe seine Schulden bezahlt, seine Arbeitslosigkeit, seine Ausbildung etc. pp. Alles was während der Ehe war: weggefallen, spielte keine Rolle. Nur die Zugewinnberechnung (Vergleich Anfangs- und Endvermögen der Ehe) und da zählt letztendlich nur was Du nachweisen kannst. Also: kopier was Du nur kopieren kannst und bring die Unterlagen in Sicherheit.

Ich will Dir keine Angst machen, aber wenn die Fronten sich verhärten, wird das kein Zuckerschlecken. Wenn erstmal das Wohngeld nicht mehr fliesst, wird bald die Verwaltungsgesellschaft Druck bei ihm machen. Zu dem Zeitpunkt musst Du spätestens gewappnet sein und wissen, wie Du Dich verhalten kannst. Mache Dich unbedingt vorher schlau, ganz wichtig. Du brauchst einen Notfallplan für alle möglichen Szenarien.

Schieb das bitte nicht auf die lange Bank, hol` Dir einen Termin so schnell wie möglich, bevor die Dinge eine Eigendynamik entwicklen und Du von den Geschehnissen überrollt wirst.

Zieh bloß nicht einfach aus der Wohnung aus, ohne mit einem Anwalt gesprochen zu haben. Wenn Du raus bist, verkauft er plötzlich doch nicht mehr und hat was er will. Vielleicht stellt er dann noch nicht mal den Scheidungsantrag und behauptet, Du bist freiwillig ausgezogen. Beweis mal das Gegenteil...
Geh' nicht davon aus, daß Dir direkt evtl. etwas aus dem Verkauf der Wohnung überwiesen wird, Du bist bestimmt nicht im Grundbuch eingetragen? Wenn überhaupt wird das über den Zugewinnausgleich mit der Scheidung abgerechnet, das kann dauern. Und dann kommt es natürlich noch darauf an, zu welchem Wert er verkauft. Wenn der Anfangswert z.B. 100 T EUR ist und er für 90 T EUR verkauft, ist das ein Minusgeschäft. Sicher kann man dagegen an gehen, daß kostet Zeit und Nerven und eine Erfolgsgarantie gibt einem niemand.

Selbst wenn man hin- und hergerissen ist zwischen der Dankbarkeit, daß dieser Mensch einmal in schwerer Stunde zu einem gestanden hat, es kommt der Zeitpunkt, wo man an Eigenschutz im Hier und Heute denken muß und wie ich Dich verstanden habe, hast Du auch noch eine Tochter. So wie sich das anhört, zeigt er auch keine Dankbarkeit dafür, was Du für ihn getan hast.

Ich wünsche Dir viel Stärke, Du hast soviel durchgestanden, daß schaffst Du.

Viele Grüße
Sternschnuppen

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@asmara

auch menschen, die nicht krank sind, haben schwierigkeiten, solche behörden(gänge) zu bewältigen. mach dir darüber möglichst die wenigsten gedanken.

so wie du dich hier ausdrückst, kriegst du das mit sicherheit hin, denn dumm bist du unter garantie nicht.

jedem, der krank wird oder aus anderen gründen zum sozi muss, fällt das schwer, aber nochmal, es ist nicht peinlich und du bist damit auch keineswegs allein. selbst mir fiel es unsagbar schwer, da hinzugehen. aber besser so, als vor lauter scham noch weniger zu essen oder gar ohne wohnung da zu stehen.
@sternschnuppen hat recht, rechtliche unterstützung ist wichtig(für jeden in so einer situation) und auch die bekommst du beim vdk.

übrigens, 50 als gdb bei hirntumor erscheint mir extrem wenig. hast du widerspruch eingelegt? erzähl bitte das auch mal beim vdk. ich hab für einen 'toten' fuß 50 und klage gerade auf ein merkzeichen. eine klage ist zwar nervig, aber das sozialgericht ist wesentlich umsichtiger und fairer als das versorgungsamt. die erteilungen des gdb sind (meiner erfahrung nach) ziemlich willkürlich und eh nur nach aktenlage. im sozialgerichtsverfahren wird ein gutachten erstellt und dieser gutachter wird vom gericht beauftragt. in meiner odyssee das erste sinnvolle gutachten, denn es waren 2 ärzte und zwar die 2 fachärzte der richtigen fachrichtungen. ich kann deine einschränkung nicht beurteilen, aber wenn du schwierigkeiten mit neurologischen ausfällen hast, müßte dir definitiv ein merkzeichen zustehen.

sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 21.09.2007 08:27:05

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#10
 Von 
Asmara
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Sternschnuppen, hallo sunbee,

ich war heute beim VDK wegen einiger Fragen. habe da ganz gute Tips bekommen vor allem, was das Wohngeld betrifft. Sozialhilfe steht mir wohl kaum bis gar nicht zu, da ich "zuviel" verdiene, sprich ich bekomme Rente UND Kindesunterhalt, was eine Sozialhilfe nicht berechtigt. Kindesunterhalt wird angerechnet.Ich frage mich nur, warum ich 25 Jahre einbezahlt habe, um dann doch keine Unterstützung in diesem Notfall zu bekommen.Aber das muss ich noch richtig klären.

Mein Mann hat vermutlich schon eine Wohnung, die er bald beziehen kann. Er nimmt einen Kredit auf, damit er unsere Schulden, die auf meinem Namen laufen, begleicht. Ich glaube das erst, wenn ich es schriftlich habe.
Jetzt soll ich mir so schnell wie möglich eine Wohnung suchen. Laut Recht bräuchte ich das nicht, aber die Rechtsanwältin beim VDK meinte,ich solle trotzdem suchen und den Umzug vorantreiben. Das wäre für mich und meine Tochter das Beste. So muss auch die Wohnung nicht in die Zwangsversteigerung, und wenn mein Mann sein Versprechen hält, dann bekomme ich zumindest meinen Anteil, also den Teil, den ich in seine Wohnung hineingesteckt habe.
Übrigens: Mein Mann MUSS die Wohnung verkaufen, da er sie nicht ohne mich halten kann. Ich kann besser mit Geld umgehen als er, da ich es gelernt habe. Und mein Teil fehlt ihm dann an allen Ecken und Kanten.

Ich werde aber prophylaktisch alles kopieren->Dank für den Tip!, und einen Schein für einen Anwalt besorgen.Allerdings werde ich nicht als Erste die Scheidung einreichen.

Auch wenn ich mich schriftlich wieder gut ausdrücken kann, mündlich und in Stress-Situationen ist es für mich mehr als schwierig. Auch habe ich inzwischen Panikattacken, und manchmal weiß ich nicht, wo ich als erstes anfangen soll und muss. Die Logik und die Fähigkeiten gezielt planen zu können ist ziemlich zerstört worden durch den Tumor. Aber ich bekomme Hilfe und bin nicht ganz allein.
Wer Freunde hat ist reich! Und ich freue mich zu den Reichbeschenkten zu gehören.

Ich möchte mich für Eure Beitrage herzlich bedanken. Alles hilft!

Liebe Grüße von Asmara

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Asmara,

Alles Gute für Dich!

Grüßle

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@asmara

vielleicht ein kleiner trost zum 'langsam denken'. ich hab es 'nur' am fuß, trotzdem führt die einnahme von morphin u. ä. auch zu verlangsamten reaktionen und anfangs war das schlimm für mich -bin eher extrovertiert;). mit der zeit gewöhnt man sich daran und vor allem, mit der zeit wird man stark, wenn leute darauf blöde reagieren. mittlerweile lach ich über meine schneckenhaftigkeit, ist ja passend zum nicht funktionierenden fuß ;)
hey und langsamer reagieren ist nicht immer das schlechteste!

alles gute

sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 25.09.2007 10:51:36

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#13
 Von 
Sternschnuppen
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo Asmara,

hm, er will einen Kredit aufnehmen damit Deine Schulden getilgt werden? Klingt auf Anhieb erstmal gut.
Was nur irgendwie dabei nicht stimmig ist: wenn er so wenig Einkommen hat, wer gibt ihm dann Kredit? Und wieso benötigt er einen Kredit, wenn er die Wohnung verkaufen will, könnte er die Schulden aus dem Verkaufserlös tilgen.
Also irgendwas passt da nicht...
Ich finde das gut, daß Du auf der Hut bist, auch wenn sein Vorschlag verlockend klingt. Du bist auf dem richtigen Weg!

Da die Wohnungssuche zeitintensiv ist, ist es nicht verkehrt, wenn Du schon mal nach etwas Passenden für Dich schaust.
Was ich nur befürchte ist: wenn Du aus der jetzigen Wohnung ausziehst ohne etwas schriftliches von ihm in Händen zu halten, daß er tatsächlich Deinen Kredit tilgt, dann hast Du eventuell Deinen einzigen Druckpunkt aufgegeben, wo Du bei ihm den Hebel ansetzen kannst.

Versteh mich nicht falsch, es geht um den richtigen Zeitpunkt. Stell Dir mal vor, Du findest spontan eine tolle Wohnung und alles passt, der Vermieter möchte schnellstens einen Mietvertrag abschließen und hat noch andere Interessenten. Was machst Du dann? Ziehst direkt um? Was dann? Dein Ex ist dann auf nichts mehr von Dir angewiesen und Du hast Deinen Standpunkt verschlechert.

Habe selbst eine Menge Trickserei erlebt und die anfangs beschriebenen Unstimmigkeiten machen mich stutzig. Wenn Du ihn antesten willst, ob er es ehrlich meint, dann sag ihm doch mal, Du hättest evtl. schon eine Wohnung in Aussicht, bevor Du ausziehst, müsstest Du was Schriftliches von ihm haben, daß Dein Kredit getilgt wird. Dann wirst Du sehen, wie er reagiert. Geht er darauf ein, wunderbar, lass Dich beraten, wie Du Deine Rechte wasserdicht absichern kannst. Wenn nicht, weißt Du, das er Dich nur schnellstmöglich aus der Wohnung raushaben will, nichts anderes. Nicht gut, aber man weiß dann wenigstens woran man ist.

Schön, daß Du Freunde hast, die zu Dir halten, sind Gold wert. Wenn Du das alles hinter Dir hast, beginnt ein neues Leben, dafür lohnt es sich zu kämpfen!

Drücke Dir die Daumen, alles Gute,
Sternschnuppen

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Asmara
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Ihr Lieben,

ich habe mich erkundigt,bzw.habe gute Tips bekommen bzgl.Verkauf der Wohnung, Rückzahlungen, Auszug etc. Habe das meine Mann mitgeteilt, der überhaupt nicht begeistert war alles schriftlich abzuklären. Musste aber einsehen, daß ich bis zum St.Nimmerleinstag in der Wohnung bleiben kann, so daß er Probleme mit dem Makler und mit dem Neubesitzer bekommen wird. Jetzt wird alles schriftlich festgehalten. Eine Bank gibt Kredit bis zum Wohnungsverkauf, so daß ich die Schulden getilgt bekomme und umziehen kann, und daß mein Mann auch umziehen kann und etwas Luft hat bis zum Verkauf. Danach soll ich noch etwas bekommen, und mein Mann zahlt dann den Kurzkredit ab. Schaun mer mal! Solange ich nichts in der Hand habe, gehe ich nicht aus der Wohnung. Wir wollen fair sein, und ich hoffe, das geht.Aber zumindest weiß ich jetzt, was ich machen kann oder nicht, sollte es anders ablaufen.Eine Wohnung suche ich schon, aber ich sehe zu, daß ich sie erst zum Januar bekomme. Vor Weihnachten ist für mich zuviel!
Ich habe eine ******angst und kann nachts kaum schlafen . Aber zumindst habe ich jede Menge Hilfe und Rückhalt bekommen. Wenn das vorbei ist, mache ich 3 Kreuze!

Achja, und sunbee.....Morphium ist der Hammer! Unter Morphium konnte ich die besten Witze erzählen. Ich hoffe nur, daß sich keiner der Ärzte mehr an mich erinnern kann in der Situation.
Allerdings verlangsamt es echt enorm, und ich muss echt nicht das als Dauerlösung haben. Langsam kommt man auch ans Ziel!
Übrigens, ich bin Krankenschwester für Intensivmedizin und es war prickelnd am eigenen Leib zu erleben, was man so seinen Patienten vermittelt. Würde ich wieder arbeiten, wäre ich zu emotional für meine schwerkranken Patienten.

Liebe Grüße an Euch,
Asmara

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Gerrii
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Ein liebes Hallo

Eine Frage an Sunbee

Da ich in einer ähnlichen Situation bin,wäre ich Dir mit Dank verbunden,wenn Du mir sagen könntest,wo genau kann ich das beantragen?
<<<<Dein Text>>>>
außerdem solltest du bei erwerbsminderungsrente leistungen aus dem sgbXII ergänzend beantragen. bedarf:
347€
plus kdu, regional unterschiedlich, beispiel berlin pro person
360€
=bedarf minus einkommen

Vielen Dank im voraus LG Gerrii

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@gerri


antrag auf leistungen aus dem sgbXII stellt man beim sozialamt.

wenn du weitere fragen hast, mach einen eigenen thread( beitrag) im sozialrecht auf. wäre sonstschade, da es hier das falsche forum ist und die soz.rechtler hier seltener reingucken

@asmara

soso, witze erzählt :grins:

uiii, ich erinnere mich nicht an alles, was ich auf morphin so labere.


sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 02.10.2007 16:44:16

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Gerrii
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo

Du hast recht mit dem neuen Theard,

1000 Dank

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Asmara
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Leute,

scheint so, als wenn sich die Lage zum Übelsten verändert, und ich muss jetzt wohl doch reagieren mit Anwalt. Es sollte eigentlich ein Trennungsvertrag gemacht werden über 1 gemeinsamen Anwalt, der aber aus der Studentenverbindung meines Mannes kommt.
Der versprochene Kredit, den mein Mann jetzt erhält zur Begleichung der Schulden, ist nur ein Bruchteil dessen, was bezahlt werden muss. Und mit den Schulden,die er mir aufgedrückt hat, werde ich mir keine Wohnung leisten können und wollen.Ich habe dem Makler jetzt mitgeteilt, daß ich, so wie es bisher aussieht, nicht zum vorgegeben Termin meines Mannes ausziehe und solange bleiben werden, wie es geht. Es muß erst einmal alles geklärt werden, und zwar schriftlich.Leider würde das dann nicht über die kostengünstigere Variante eines gemeinsamen Anwalts gehen.
Schlimmstenfalls sieht das so aus, was schlecht ist, sich aber wohl nicht mehr vermeiden lässt, daß die Wohnung in die Zwangsversteigerung muss, wenn ich die Kosten nicht mehr übernehme, die Scheidung gleich mit eingereicht wird, obwohl wir das nicht wollten, und hier Kleinkrieg einzieht.

Naja, mal sehen, was nun weiter passiert.
Menschen sind schon sonderbare Wesen.

Liebe Grüße von Asmar

2x Hilfreiche Antwort

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