Scheidung - Abfindung

17. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
gegega
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung - Abfindung

Nach 34 Ehejahren (u 5 Jahren Trennung) wird nun von Ehemann die Scheidung eingereicht.
Wie ich das Gesetz verstehe, kann dagegen nicht vorgegangen werden.
Ob Unterhalt zusteht, ist in diesem Rahmen sicherlich nicht feststellbar.
Welchen Schritte muss man einleiten, fuer eine einmalige Abfindung ?
(Partner leben auf verschiedenen Erdteilen und regelmaessige Unterhaltszahlungen sind unwahrscheinlich).
Kann anstelle von Abfindung oder Unterhalt , auch eine Aufstockung der Rente
gefordert werden, da ansonsten kein Rentenanspruch, da 28 Jahre im Ausland gelebt??
Welche Instanzen entscheiden darueber?
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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42231 Beiträge, 14704x hilfreich)

Suche einen Anwalt auf. Das geht nicht ohne. Warum eine Abfindung? Das geht immer nur auf feiwilliger Basis. Also, Anwalt einschalten.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12317.09.2010 19:13:25
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Welchen Schritte muss man einleiten, fuer eine einmalige Abfindung ?


Da sehe ich nur die einvernehmliche Einigung.

quote:
unwahrscheinlich).
Kann anstelle von Abfindung oder Unterhalt , auch eine Aufstockung der Rente
gefordert werden, da ansonsten kein Rentenanspruch, da 28 Jahre im Ausland gelebt??


Der Rentenanspruch des Verpflichteten dürfte auch nicht höher sein, als der des Begehrenden. Oder hat Ersterer in diesen 28 Jahren nicht im Ausland gelebt?
Wovon also soll die Rente aufgestockt werden.

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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