Scheidung Anwaltskosten

29. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Bittina
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Scheidung Anwaltskosten

Hallo,

wieviel Kosten werden ca. auf uns zu kommen, in Falle einer Scheidung.
Zwischen uns ist alles geregelt und es gibt keinerlei Probleme,
daher würde uns auch ein gemeinsamer Anwalt reichen bzw. brauch man überhaupt einen Anwalt - kann man den Antrag nicht selber abgeben und dann gemeinsam vor den Scheidungsrichter und fertig?

In welchen Unterlagen ist später für mein tägl. Leben ersichtlich das ich geschieden bin? Kann man sich dann wieder ledig nennen oder muss man immer geschieden angeben?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe

LG Bittina

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

Die Kosten richten sich nach dem Steitwert, also Eurem Vermögen.
Ihr braucht zwei Anwälte, wenn ihr Euch aber eing seid ist das nicht mit extremen Mehrkosten verbunden
dein Familienstand ist geschieden, ledig darfst du dich nicht mehr nennen. ersichtlich ist es eigentlich für niemanden (ich weiss nicht recht worauf du mit der Frage hinaus willst...), bei Behörden (Finanzamt, etc.) musst Du es natürlich angeben

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#2
 Von 
guest123-213
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Bernhard Diener meine gelesen zu haben, dass es seit einiger Zeit möglich ist den Begriff ( nicht verheiratet) man Angeben kann. Bin mir da jetzt aber nicht ganz sicher.

Grüßle

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#3
 Von 
yeti
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 81x hilfreich)

Es ist nur 1 Anwalt notwendig, soweit es sich um eine einverständliche Scheidung handelt. (Der andere Ehegatte kann dann aber keine eigenen Anträge stellen)

Streitwert = 3*monatliche Arbeitseinkommen (beider Ehegatten).

GRuß

-----------------
"AND JUSTICE FOR MOST"

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#4
 Von 
inimobbi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo. Ich habe vor kurzem die Scheidung hinter mich gebracht und muß bei einem Streitwert von 11000 € 1550€ Anwaltsgebühren zahlen.
Ich weiß ja nicht in welchem Lebensalter Sie sich befinden, aber ich würde mich auf jeden Fall durch eine Notar beraten lassen und ggf. eine Schedungsfolgevereinbarung durch ihn ausarbeiten lassen. Das beschleunigt nicht nur den Scheidungsprozess sondern bringt auch Klarheit für die Zukunft, z.B. wenn Sie noch mal mit einem neuen Partner größere Dinge (Hausbau o. gr. Kredit) vorhaben. Ach ja es reicht ein Anwalt.

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#5
 Von 
Bittina
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die vielen Antworten.

Wir haben kein Vermögen also im dem Sinn kein Streitwert - d.h. ich muß dann das Einkommen * 3 nehmen?

Was bedeutet das Klarheit für die Zukunft?, nur weil ich mal verheiratet war bekomm ich dann evtl. keine kredite mehr um ein haus zu bauen mit einen neuen Partner?

Die Scheidung ist in beidseitigen Einvernehmen ohne streß und streit um irgendwas.

LG

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#6
 Von 
guest123-206
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 24x hilfreich)

wenn es nicht um großartiges Vermögen geht, ist eine Vereinbarung nicht unbedingt notwendig. Bei Aufteilung von ehemals gemeinsamem Barvermögen o.ä. sollte man über eine notarielle Vereinbarung nachdenken.

Für Hausrat sicherheitshalber eine Liste aufstellen, wer was bekommt. Von beiden unterschreiben. Damit niemandem irgendwann einfällt 'Das gehört ja eigentlich mir...'


LaFa

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