A heiratet B und holt Sie aus dem Ausland.Nach ein Paar Monaten fliegt B zurück in die Heimat.Anscheinend zum Urlaub.Seitdem weigert sich B zurück nach Deutschland zu kommen.A erfährt später,daß B ohne Einwilligung von A geschieden hat.Das Datum der Scheidung liegt ein Jahr zurück und A hat erst vor kurzem davon erfahren.
Problem jetzt:
Welche Folgen hat das für A,wenn A momentan arbeitslos ist und das Arbeitsamt ohne das Erscheinen von B keine Arbitslosenhilfe erhält.
Scheidung - Arbeitslosenhilfe Arbeitsamt
Offenbar die Folge, dass B keine Arbeitslosenhilfe erhält... oder das Arbeitsamt erhält keine Arbeitslosenhilfe
, oder wie...
Bisserl wirr, was du das schreibst. Und ich denke, wenn es jetzt um die Versagung von Arbeitslosenhilfe (gibt es doch gar nicht mehr, oder??) geht, wärst du besser im Sozialrecht aufgehoben.
Grüße
ups.
ich meinte das A solange vom Arbeitsamt keine Arbeitslosenhilfe bekommt, bis B
dort erscheint.
So jetzt haben wirs : )
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Gibts Schriftverkehr zwischen A und B oder über Anwälte?
Woher weißt du, dass ihr geschieden seid? Ist diese Scheidung überhaupt gültig?
Such (d)einen Anwalt auf und schildere/zeige ihm alles. Du brauchst den Nachweis des Dauerhaft-Getrennt-Lebend oder der Scheidung und da kann dir nur ein RA helfen.
Wenn du bedürftig bist, bekommst du Prozesskostenhilfe.
Aber solche A und B Schilderungen bringen hier nicht weiter.
Viel Glück.
Und jetzt?
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