Scheidung: Aufteilung Vermögen/Immobilie(n) berechnen

16. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
s.k.84
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Scheidung: Aufteilung Vermögen/Immobilie(n) berechnen

Liebe Anwälte, liebe Community

ich habe seit ein paar Tagen die Gewissheit, dass meine Frau unsere Ehe nach nur 5 Jahren nicht fortführen möchte. Es hängen Besitztümer an der Ehe, die dann geteilt werden müssen und meine Frau spekuliert nun schon, wie viel Geld sie von mir bekommen wird. Das macht mir Bauchschmerzen, denn beide Immobilien kommen aus meiner Familie (Erbschaft bzw. Teil-Schenkung). Hier einige Eckdaten mit annähernden Zahlen:

2014: Hauskauf #1. Wert 200.000€
Verkäufer waren zu je 50% zwei meiner Verwandten, wobei einer auf die Zahlung seines Anteils verzichtet hat. Somit waren 100.000€ zu zahlen. Dieser Betrag wird finanziert. Zunächst war ich Alleineigentümer der Immobilie und habe rund 50.000€ für Kaufnebenkosten & Sanierungsmaßnahmen beigesteuert. Meine jetzige Frau hat kein Kapital eingebracht. Die Tilgung für das Darlehen haben wir seit Beginn grundsätzlich 50/50 getragen.

2015: Einzug ins Haus (Sanierung haben wir soweit möglich in Eigenleistung gemacht)
2016: Heirat, gesetzlicher Güterstand
2017: Geburt Kind 1
2018: Anbau am Haus, dazu weitere Kreditaufnahme in Höhe von 90.000€, zusätzlich ca. 10.000€ aus meinem Ersparten. Die 90.000€ werden ebenfalls finanziert, die Tilgung beginnt erst in 2024(aktuell werden nur Zinsen gezahlt). Um diese weitere Finanzierung aufnehmen zu können wollte die Bank, dass wir beide im Grundbuch eingetragen sind, daher wurde dies Mitte 2018 gemacht.
2019: Geburt Kind 2. Meine Frau war von 2017 bis 2019 in Elternzeit bzw. Mutterschutz.
2020: Hauskauf #2: Fiktiver Wert 350.000, wobei mir 1/3 bereits gehörte (Erbengemeinschaft). Es handelt sich um ein Haus aus meinem Familienzweig. Für die Auszahlung der Miterben wurde ein Kredit in Höhe von 200.000 auf diese Immobilie aufgenommen, Kaufnebenkosten sowie Sanierungsmaßnahmen habe ich aus meinem Ersparten finanziert (ca. 30.000€). Die Tilgung dieses Kredits erfolgt aus Mieteinnahmen für diese Immobilie. Im Grundbuch bin ich Alleineigentümer sowie alleiniger Kreditnehmer.

Der Hauptpunkt wird die 2014 gekaufte Immobilie sein, da wir diese bewohnen, her- und eingerichtet haben. Meine Frau hat beim Einzug einiges an Inventar/Mobiliar eingebracht sowie im späteren Verlauf einige Möbel selbst angeschafft. Darüber wird es aber vermutlich keinen Streit geben, jeder bekommt was er einbrachte und der Rest wird sinnvoll geteilt bzw. vergütet (Küche).

Wenn der Zeitpunkt der Scheidung eintritt (wird ja mind. 1 Jahr dauern) werde ich im Haus wohnen bleiben (bisher kein Streitpunkt), meine Frau eine Wohnung beziehen. Es wird aus beruflichen Gründen auf ein gemeinsames Sorgerecht hinauslaufen.

Meine Frau spekuliert nun schon, wie viel Geld sie von mir für das Haus bekommen wird. Der Wert des Hauses hat sich durch unsere Investitionen sowie das aktuelle Marktumfeld natürlich erhöht, nehmen wir mal an verdoppelt – also auf 400.000€. Die aktuelle Restschuld für das Haus wird zum Zeitpunkt der Scheidung bei ca. 140.000 liegen

Ist es so, dass ich meiner Frau bei Scheidung den dann aktuellen Wert X – Restschuld geteilt durch 2 = ca. 130.000€ ausbezahlen muss, oder wiegen die Tatsachen der Herkunft des Hauses und MEINER eingeflossenen Geldmittel bei der Berechnung des Wertes/Auszahlungsbetrages etwas? Denn unterm Strich hat meine Frau monetär gesehen ja lediglich die Hälfte der bis dann erfolgten Tilgung investiert, was hoch gegriffen max. 30.000 € sein werden, wenn man die Tilgung hälftig bewertet. Sie hätte damit im Grunde aus 0€ -> 130.000€ gemacht und zusätzlich 6 Jahre kostenfrei/mietfrei gelebt.

Oder wird es anders berechnet bei diesen Rahmenbedingungen? Und welche Berechnung gilt für das zweite, erst 2020 geerbte/gekaufte Haus?

Ich hoffe, unser Fall ist nicht komplex für eine Beantwortung hier im Forum.

Liebe Grüße und bleibt gesund,
Sven Klein

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo s.k.84,

Für einen Überschlag der Lage wird eine Aufstellung benötig:

Was hattet ihr beide am Hochzeitstag?

Du: Hauswerte minus Kredit ?

Deine Nochfrau?

Was sind die Häuser nun Wert? (minus Restkredite) ?

Ihr lebt in einer Zugewinngemeinschaft?

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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