Scheidung Ausländer Unterhalt

11. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Abbah
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Scheidung Ausländer Unterhalt

Hallo,
Ich habe einen Bekannten der kommt aus Gabun(Afrika) und lebt in DE seit 6Jahren. Der möchte sich scheiden lassen von seiner noch Frau auch aus Gabun.
Der hat schon einen Antrag auf Scheidung in seiner Heimat gestellt. Seine noch Frau ist aber nicht einverstanden und hat hier in DE einen Anwalt kontaktiert der jetzt von meinem Bekannten einen hohen Unterhalt verlangt.Sowohl Kindesunterhalt als auch Ehegattenunterhalt. Ihr Sohn ist 2 Jahre jung.
Wie läuft es?Muss meinen Bekannten den Ehegattenunterhalt zahlen?Auch wenn das Gesetz in Gabun es in diesem Fall nicht vorsieht?
Sollte man in dem Fall nicht auf die Entscheidung in Gabun warten?
Danke

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Auch wenn das Gesetz in Gabun es in diesem Fall nicht vorsieht?


M.M. nach leben wir hier in Deutschland und es gilt deutsches Recht.

quote:
Muss meinen Bekannten den Ehegattenunterhalt zahlen?


Wovon soll die Frau denn leben?

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Drom.edar
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 81x hilfreich)

Naja, ganz so einfach ist das vielleicht doch nicht. ;)

Auch wenn die Ehe vor einem deutschen Gericht geschieden werden würde, wäre ggf. das Landesrecht anzuwenden, welchem die Eheleute unterliegen und nach welchem sie geheiratet haben (Art. 14 EGBGB ). Das geht aus dem Eingangsposting nicht hervor, von daher kann man dazu wenig sagen.



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"Viele, von denen man glaubt, sie seien gestorben, sind nur verheiratet. :grins: "

-- Editiert am 12.11.2009 18:21

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hi Dromi,

quote:
Auch wenn die Ehe vor einem deutschen Gericht geschieden werden würde, wäre ggf. das Landesrecht anzuwenden, welchem die Eheleute unterliegen und nach welchem sie geheiratet haben.


Und was ist, wenn das sagt: Kein EU?
Dann spart der Mann Kohle und die ARGE zahlt, oder?
Der Steuerzahler würde dann zur Kasse gebeten, nur weil ein anderes Recht zählen würde.
DAS ginge mir persönlich aber dann schon sehr gegen den Strich!

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Drom.edar
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 81x hilfreich)

quote:
DAS ginge mir persönlich aber dann schon sehr gegen den Strich!

Das ginge jedem, der Steuern zahlt, gegen den Strich, da verlaß dich drauf.

Allerdings ist es tatsächlich so. Wenn bei dieser Ehe das Landesrecht anzuwenden ist, in diesem kein Unterhalt geschuldet wird, dann gibt es keinen Rechtsanspruch der Frau. So dämlich, wie das klingt.

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"Viele, von denen man glaubt, sie seien gestorben, sind nur verheiratet. :grins: "

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

... und die ARGE zahlt anstandslos?

Ohne die Leistungsfähigkeit des Mannes zu überprüfen?

Ohne Kommentar.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 12.11.2009 18:32

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend zusammen,

quote:
... und die ARGE zahlt anstandslos?


quote:
Seine noch Frau ist aber nicht einverstanden und hat hier in DE einen Anwalt kontaktiert


Der Satz lässt darauf schließen, dass sich Frau in ihrem Heimatland aufhält. Daher wäre die Arge nicht für sie zuständig.

Der Themenstarter sollte Informationen nachreichen.

LG Nero

Hi Dromedar, auch wieder da! Schön! :)

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""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Abbah
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
Ich möchte klar sagen dass beide noch in DE leben. Sowohl mein Bekannter als seine noch Frau. Das Kind auch dazu.
Wie sieht's das deutsche Gesetz in diesem Fall?
Soll/kann mein Bekannter die Berechnung des Unterhalts nach deutschem Gesetz ablehnen?
mfG

2x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Wie sieht's das deutsche Gesetz in diesem Fall?


Das deutsche Gesetz sieht Betreuungs-Unterhalt vor. Mindestens bis zum dritten Lebensjahr des gemeinsamen Kindes. Wenn das bei der Mutter verbliebe.

quote:
Soll/kann mein Bekannter die Berechnung des Unterhalts nach deutschem Gesetz ablehnen?


Keine Ahnung.:( Könnten Gerichtskosten zusätzlich auf ihn zukommen.
Was sagt denn sein Anwalt?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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