Scheidung, Darlehen für Eigenheim

5. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
antivirenkit
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung, Darlehen für Eigenheim

Der fall,
ein ehepaar, mit einem gemeinsamen kind verdient annähernd gleichviel.
Der mann bring ein grundstück mit in die ehe. Auf diesem grundstück wird ein haus gebaut, zur gemeinsamen nutzung. Im rahmen der bevorstehenden scheidung nach 7 jahren ehe, ist zur überraschung aller nur der mann im grundbuch eingetragen. Die ehefrau ist nur gemeinsamer kreditnehmer. Diese tatsache war vorher angeblich niemendem bekannt.
Die frau bewohnt in der zwischenzeit eine eigene wohnung. Im rahmen eines notarvertrages soll bei gleichem verdienst ein unterhaltsverzicht für jetzt und später erklärt werden.
Der ehemann will das eigenheim gerne behalten und weiter nutzen. er ist jedoch nicht bereit einen neuen bürgen für den kredit zu suchen. Sein gehalt reicht gerade zur zahlung der zinsen und tilgung aus, wenn die frau inoffiziell auf den unterhalt des gemeinsamen kindes verzichtet, wozu sie vielleicht bereit wäre. Der ehemann bekundet regelmässig er werde vielleicht bald nicht mehr zahlen können.
Die ehefrau wäre in der lage den kredit zu bestreiten wenn sie das haus mit dem kind und neuem lebenspartner nutzten könnte. Dieses wird vom mann abgelehnt. lieber würde er alles zwangsversteigern lassen (s.o.) auch eine vermietung an dritte käme nicht in betracht. Die frau wäre durchaus bereit auf alle ansprüche auf das haus zu verzichten (eigenkapital und auch geld aus einem angesparten, bald zuteilungsreifen bausparvertrag), will aber aus der kreditschuld gestrichen werden. In 2 jahren läuft der kreditvertrag mit 10 jähriger zinsbindung aus. Die bank hat laut auskunft des mannes, nicht nachgeprüft(!!!), keine möglichkit gesehen die ehfrau aus dem vertrag zu entlassen.

Kann der ehemann den anschlussvertrag allein verhandeln?

Bleibt die frau bei einer anschlussfinanzierung als kreditnehemer(bürge) weiter in der pflicht, auch beim wechsel der bank z.b.?

Welche möglichkeiten bleiben um aus dem vertrag zu kommen?
kann die bank sich im falle einer vollsteckung durch absichtliches verschulden des mannes an beide eheleute wenden, die ehefrau hat ja nur ihr gehalt, keine anteile am haus noch besitzt sie das grundstück.

Kann die frau versuchen das haus zu übernehmen um eine drohende pleite abzuwenden, gegen den willen das mannes?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
irgndwie kommt mir der Fall bekannt vor. Kann das sein???
Egal - die Frau ist Kreditnehmerin - ergo muss sie auch dafür haften, solange die Bank nicht bereit ist, sie aus den Verträgen zu entlassen.
Die Anschlußfinanzierung muss auch von ihr unterschrieben werden.
Ich gehe mal davon aus, dass lediglich die Zinsbindung abläuft, nicht aber die Finanzierung oder? Dann dürfte die Frau auch weiterhin in der Haftung sein.
Wechselt ihr zu einer anderen Bank, wird ja der komplette Kredit abgelöst und die Veträge neu geschlossen. Wenn der Mann diesen Kredit dann ohne Bürgen bekommt - gut! Wenn nicht, wird er wohl bei der jetzigen Bank bleiben müssen.
Wenn durch sein Verschulden die Raten nicht gezahlt werden, kann die Bank sich selbstverständlich auch an die Frau wenden. Sie hat daraufhin nur die Möglichkeit, sich das Geld vom Exmann zivilrechtlich wieder einzuklagen.

Zur familienrechtlichen Seite: Der Frau steht die Hälfte des Wertzuwachses bis zur Scheidungseinreichung zu. Der Mann hat sich einen Wohnvorteil anrechnen zu lassen, die Zinsen ( nicht aber die Tilgung ) für die Darlehensabtragung können (teilweise) gegengerechnet werden, sofern angemessen. Kann durch das verschuldete Haus der Mindestunterhalt nicht gezahlt werden, wird ein Gericht zu entscheiden haben, ob der Kindesunterhalt gekürzt werden kann. I.d.R. aber ist man weiterhin verpflichtet, zu zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.133 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen