Scheidung - Erwerbsminderungsrente - Unterhalt?

18. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Sonne80
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung - Erwerbsminderungsrente - Unterhalt?

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich bin gerade etwas ratlos. Folgende Situation...

Ich (36) bin mit meinem Mann 7 Jahre verheiratet und bekomme seit 6 Jahren volle Erwerbsminderungsrente (letztes Jahr als Dauerrente gewährt). Wir reden seit kurzem über Trennung/Scheidung, weil es einfach nicht mehr passt.

Nun ist meine Frage, wie es finanziell für mich im Falle einer endgültigen Trennung aussieht... Als Rente bekomme ich ca. 600 Euro ausbezahlt und mein Mann bekommt netto ca. 2500 Euro. Kinder haben wir keine und es gibt auch keinen Ehevertrag. Vermögen gibt es auch nicht.

Steht mir Trennungsunterhalt zu sobald ich ausziehe? Und wie geht es nach diesem Jahr weiter?

Ich weiß, dass sich das oft nicht genau sagen lässt, aber vllt. hat ja einer von Euch ein bisschen mehr Ahnung als ich ;-)

Sonnige Grüße!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
Trennungsunterhalt steht dir zu. Er beträgt grob gesagt 3/7 des Einkommensunterschiedes. Das Netto deines Mannes wäre evtl. noch zu bereinigen (z. B. Pauschal 5% oder auch mehr, je nach Umständen).
Bei 5% ergeben sich für deinen Mann ca. 2375 und für dich 600. Macht eine Differenz von von 1775. Ergibt ca. €760 Trennngsunterhalt.
Wie es nach der Scheidung aussieht, hängt evtl. von den Umständen deiner Erkrankung ab.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Hallo,

es sollte noch erwähnt werden, dass sowohl bei Trennungsunterhalt als
auch eventuellem nachehelichen Unterhalt steuerlich vom Realsplitting
Gebrauch gemacht werden kann und sollte.
Das federt den finanziellen "Schaden" für den Unterhaltsverpflichteten ein
wenig ab.
Zu bedenken ist zunächst, dass in jedem Fall beide Parteien nach Steuerklasse 1 versteuern müssen, wodurch sich das Netto-Einkommen des
Ehemanns in diesem Fall verringern wird.

Bei Einkommensunterschieden wie hier, ist das Realsplitting aller Voraussicht nach sehr sinnvoll:

- beide Parteien müssen ihr Einkommen versteuern
- der Steuernachteil des Unterhaltsberechtigten muss durch den
Unterhaltspflichtigen ausgeglichen werden.

Bei den oben genannten Beträgen würde das - ganz grob geschätzt -
zu folgenden Zahlen führen:

- Einkommensteuer Frau: EUR 60
- Einkommensteuer-Ersparnis Mann: EUR 150

Gruß,
capitano



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Im Trennungsjahr wäre hier wohl zu empfehlen, weiterhin Steuerklasse 3 zu behalten. Mehr dazu unter:
http://www.steuerklassen.com/lohnsteuerklassen/die-steuerklasse-im-trennungsjahr/

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ altona,

selbstverständlich kann im Jahr der Trennung weiterhin die Steuerklasse 3 gewählt werden, jedoch dauert das Trennungsjahr mindestens 1 Jahr (wer hätte das gedacht), vorher werden keine Scheidungen vollzogen; und somit entsteht
Trennungsunterhaltanspruch auch im Jahr / in den Jahren nach der Trennung.
Dann darf die Steuerklasse 3 nicht mehr gewählt werden.

Insofern entstehen unterhaltsrechnerisch drei Zeitabschnitte:

- von der Trennung bis Jahresende
- von Jahreswechsel bis Scheidung
- ab Scheidung


Gruß,
capitano


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